SEATTLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Starbucks sieht sich einer Verbraucherklage wegen angeblich falscher Kennzeichnung von „sugar-free“ Protein-Getränken gegenüber. Laut Klageschrift wurden acht in den USA verkaufte Protein-Drinks als zuckerfrei beworben, sollen aber je nach Variante unterschiedliche Zuckermengen enthalten. Auf der US-Website zeigte ein „Sugar-Free Caramel Protein Matcha“ in 16 und 20 Unzen laut Angaben 16 bzw. 21 Gramm Zucker. Das Verfahren zielt auf Schadensersatz und darauf, die Verwendung des „sugar-free“-Labels für Produkte mit Zucker zu stoppen.

Starbucks vor Gericht: Klage wegen „Sugar-free“-Protein-Getränken
Starbucks vor Gericht: Klage wegen „Sugar-free“-Protein-Getränken (Foto: IT BOLTWISE)
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Starbucks gerät wegen der Kennzeichnung seiner Protein-Getränke in den Fokus eines US-Verfahrens. Gegen den Konzern wurde in Seattle eine Verbraucherklage eingereicht, weil die Getränke auf Cafe-Menüs sowie in der Online-Darstellung als „sugar-free“ geführt werden, nach Ansicht der Klägerseite jedoch mehr Zucker enthalten könnten als erlaubt. Damit wird ein Thema adressiert, das im Alltag sehr konkret wirkt: Wer bewusst auf Zucker verzichtet, trifft seine Kaufentscheidung typischerweise nicht nur wegen „Gesamtzucker“ in der Nährwerttabelle, sondern auch wegen der eindeutigen Produktbezeichnung.

Im Zentrum der Klage stehen acht Protein-Getränke, die Starbucks in den USA verkauft. Die Vorwürfe richten sich gegen unterschiedliche Varianten, die nach Angaben der Klägerseite trotz „zuckerfrei“-Labeling messbare Zuckermengen aufweisen sollen. Besonders anschaulich wird das anhand der Menü- und Webdarstellung: Auf der US-Website war am Montag unter anderem ein 16-Unzen-Getränk („Sugar-Free Caramel Protein Matcha“) mit 16 Gramm Zucker aufgeführt; die 20-Unzen-Variante derselben Sorte soll 21 Gramm Zucker enthalten. Als Vergleich wird in der Klage ein Reese’s-Peanut-Butter-Cup herangezogen, der den Angaben zufolge 11 Gramm Zucker aufweist.

Die Klage wurde von der Kanzlei Hagens Berman eingereicht, die auf Sammelklagen spezialisiert ist. Nach der Darstellung im Verfahren erfolgt sie im Namen von drei einzelnen Verbrauchern, die die betroffenen „sugar-free“ Protein-Drinks in Kalifornien, New York und Washington gekauft haben. Damit richtet sich das rechtliche Vorgehen nicht nur gegen eine einzelne Produktcharge oder einen Einzelfehler, sondern gegen die aus Sicht der Klägerseite wiederkehrende Vermarktung mehrerer Produkte. Der Vorwurf lautet, die Namensgebung und das Marketing seien „false, deceptive and unlawful“; zudem wird behauptet, Starbucks habe gegen bundesrechtliche Kennzeichnungsvorschriften verstoßen.

Steve Berman, Mitgründer und Managing Partner der in Seattle ansässigen Kanzlei, ordnete die Bedeutung der Sache in den Kontext der Verbraucherentscheidung ein: „Consumers avoid sugar for various reasons, whether that be general health, diabetes and blood glucose levels or other factors, and for many, a staunch mislabeling like this is significant.“ Starbucks hält dagegen und verweist auf die Zusammensetzung der Getränke. Das Unternehmen sagt, der Zucker stamme aus dem proteinangereicherten Milchanteil, es werde aber kein Zucker zugesetzt; außerdem komme zugehöriger zuckerfreier Sirup zum Einsatz, um den Geschmack zu erzeugen.

Technisch betrachtet geht es in solchen Fällen weniger um ein „Verbot“ einzelner Rohstoffe als um die Abgrenzung der Verbraucherwahrnehmung gegenüber der Nährwertlogik. Starbucks macht geltend, die Angaben zur Zuckermenge seien transparent und das Produkt werde ohne zugesetzten Zucker hergestellt. Auf der Website sei das „sugar-free“-Label zwar verwendet worden, gleichzeitig seien aber die Zuckerwerte je Getränk ausgewiesen und es werde betont, dass die Getränke ohne zugesetzten Zucker hergestellt seien. Für die juristische Bewertung wird damit entscheidend sein, wie Gerichte das Zusammenspiel aus werblichem Claim und Nährwertangaben einordnen: Ob Verbraucher den Ausdruck „sugar-free“ als Hinweis auf „kein Zucker überhaupt“ verstehen, oder ob „no added sugar“ bzw. die Nährwerttabelle im Streit die maßgebliche Aussage ersetzen soll.

Die Debatte bekommt zusätzlichen Wettbewerbskontext. Starbucks hatte seine Protein-Getränkelinie im September 2025 eingeführt, um die Nachfrage nach funktionalen Getränken zu bedienen und im Marktumfeld aufzuschließen. In der Klageerzählung wird zudem ein Wettbewerber erwähnt: Dutch Bros bietet eine Variante des Hopscotch Protein Latte mit niedrigerem Zuckergehalt an. Laut den Angaben im Quervergleich hat die 16-Unzen-Eis-Variante 7 Gramm Zucker und 11 Gramm Protein und wird als „Zero Sugar Added“ beworben. Im Vergleich dazu werden für Starbucks 9 Gramm Zucker und 29 Gramm Protein für eine 16-Unzen-Eis-„Sugar-Free“-Caramel-Protein-Latte genannt. Solche Gegenüberstellungen werden häufig genutzt, um zu zeigen, dass Wettbewerber präzisere Formulierungen wählen und dass „keine zugesetzten Zucker“ und „zuckerfrei“ im Marketing nicht synonym behandelt werden müssen.

Für Unternehmen ist der Kern der Sache damit auch ein Risiko im Produkt- und Informationsdesign: Wenn ein Claim wie „sugar-free“ auf vielen Touchpoints gleichzeitig auftaucht (Menü, Website, Marketingmaterialien), steigt die Erwartung der Kunden an eine klare Bedeutung. Selbst wenn ein Unternehmen in Tabellen und Zusatztexten differenziert, kann das Spannungsfeld entstehen, sobald der Claim als eigenständige Aussage interpretiert wird. Die Klage fordert Schadensersatz im Namen von US-Verbrauchern, die die Getränke gekauft haben, und will außerdem erreichen, dass Starbucks die Verwendung des „sugar-free“-Labels für Produkte stoppt, die Zucker enthalten. Bis zu einer Entscheidung bleibt jedoch offen, wie Gerichte die konkrete Verbraucherwirkung und die gesetzlichen Anforderungen im Zusammenspiel aus Claim und Nährwertprüfung bewerten.

In der Praxis rückt damit auch die Frage in den Vordergrund, wie Marken ihre Informationsketten technisch und organisatorisch absichern: Wer steuert die Menü-Übersetzungen, wer prüft Änderungen in der Webdarstellung, und wie schnell werden Inkonsistenzen zwischen „Zuckerfrei“-Claim und Nährwertangaben identifiziert? Gerade in Kategorien wie Ready-to-Drink-Getränken, bei denen Rezepturen, Portionsgrößen und Marketingtexte regelmäßig variieren, sind konsistente Content-Pipelines entscheidend. Für Starbucks und den gesamten Retail-Getränkemarkt ist das Verfahren damit weniger eine reine Labelsache als ein Stresstest für die Verlässlichkeit von Produktkommunikation in einem Umfeld, in dem Verbraucher den Unterschied zwischen „ohne zugesetzten Zucker“ und „zuckerfrei“ sehr unterschiedlich gewichten.


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