BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die deutschen Länder wollen digitale Medien mit einem neuen Staatsvertrag weiter anpassen. Im Zentrum steht ein Regelrahmen für journalistische Angebote auf Plattformen sowie eigene Vorgaben für bestimmte KI-Angebote. Der Entwurf sieht auch Änderungen bei der Medienkonzentrationskontrolle, strengere Transparenzanforderungen und ein besser priorisiertes Vorgehen der Landesmedienanstalten vor. Bis Mitte November können Verbände und Unternehmen Stellung nehmen, Zieltermin für Klarheit ist Anfang 2027.

Neuer digitaler Staatsvertrag: Regeln für KI-Informationssysteme in Deutschland
Neuer digitaler Staatsvertrag: Regeln für KI-Informationssysteme in Deutschland (Foto: IT BOLTWISE)
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Die digitale Medienwelt entwickelt sich schneller als klassische Kategorien der Medienaufsicht. Genau deshalb arbeiten die Bundesländer an einem neuen Staatsvertrag, der Podcasts, YouTube-Kanäle, soziale Netzwerke und zunehmend auch KI-Systeme rechtlich besser einordnet. Laut dem vorliegenden Diskussionsentwurf sollen unter anderem Regeln dafür entstehen, wie journalistische Angebote auf Plattformen sichtbar bleiben und welche Pflichten für KI-Angebote gelten, wenn sie Inhalte automatisiert zusammenstellen. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Aufsicht weg von der Frage, ob ein Anbieter sich selbst als Journalist bezeichnet, hin zu der Wirkung, die ein Angebot beim Publikum erzeugt.

Für journalistisch-redaktionelle Online-Medien gibt es in Deutschland bereits heute Sorgfaltspflichten. Entscheidend ist dabei nach Angaben von Eva Flecken, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), nicht die Selbstbezeichnung, sondern der Eindruck eines Durchschnittsnutzers: Regelmäßige Aktualisierung und die Auseinandersetzung mit aktuellem Zeitgeschehen oder Themen von öffentlicher Bedeutung können dazu führen, dass ein Podcast genauso wie ein Textformat oder ein YouTube-Kanal in den Anwendungsbereich fällt. Der Entwurf führt dafür mediengattungsübergreifend den Begriff „journalistisch-redaktionell verantwortete Angebote“ ein. Gleichzeitig soll dieser neue Rahmen zwei Dinge leisten: Journalismus stärker schützen und zugleich benachteiligende Effekte durch Algorithmen adressieren.

Besonders relevant wird das, wenn Reichweiten nicht mehr allein durch redaktionelle Entscheidungen entstehen, sondern durch algorithmische Auswahl, Ranking und Personalisierung. Die Länder knüpfen an dieser Stelle an den Schutz von Auffindbarkeit und Transparenz an und wollen zudem gegen die künstliche Manipulation von Reichweiten vorgehen. Aus Sicht der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz richtet sich der Reformimpuls vor allem darauf, dass Algorithmen journalistische Angebote benachteiligen können. Flecken beschreibt zwei unterschiedliche Schutzziele: Angebote, die den Eindruck journalistischer Arbeit erwecken, müssen bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllen; der neue Begriff zielt darüber hinaus darauf, „den Journalismus selbst“ zu schützen, damit er überhaupt Wirkung entfalten kann.

Der technische Kern des Entwurfs liegt jedoch bei KI. Für bestimmte KI-Angebote sollen eigene medienrechtliche Regeln gelten, die der Entwurf als „KI-Informationssysteme“ beschreibt. Gemeint sind Angebote, die unter anderem journalistisch-redaktionelle Inhalte anderer Anbieter nutzen und daraus automatisiert neue, auf den jeweiligen Nutzer zugeschnittene Inhalte bereitstellen. Für diese Kategorie sind Transparenzvorgaben vorgesehen – eine Abweichung von den bisherigen Leitplanken, weil hier nicht nur Suche oder Social Feeds im Vordergrund stehen, sondern KI-Systeme, die aus Ausgangsinhalten neue Antworten generieren. Die Begründung: Im Unterschied zu klassischen Suchmaschinen könnten KI-basierte Angebote den Zugriff auf die ursprünglichen Medienangebote reduzieren, was die Finanzierung erschweren kann; zudem steigt das Risiko, dass Inhalte fehlerhaft, unvollständig oder verzerrt wiedergegeben werden.

Der Entwurf adressiert damit auch eine europäische Debatte, die bisher nur selektiv KI-spezifisch geführt wurde. Laut dem Medienrechtler Mark D. Cole wurde bei einem Webinar des Instituts für Europäisches Medienrecht (EMR) darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von KI auf journalistische Inhalte in der geplanten Reform der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste bislang kaum eine Rolle gespielt hätten. Wenn Deutschland die Kategorie „KI-Informationssysteme“ in den nationalen Rahmen aufnimmt, könnte das tatsächlich Impulse über Brüssel hinaus auslösen – zumindest indirekt, weil Regulierungsmodelle häufig als Referenz für weitere Harmonisierung dienen. Wichtig ist dabei: Der deutsche Ansatz baut auf bestehende medienrechtliche Vorgaben für Suchmaschinen und soziale Netzwerke auf, erweitert diese aber um die KI-spezifische Logik der automatisierten Antwortgenerierung.

Neben den inhaltlichen Pflichten enthält der Entwurf auch prozessuale Änderungen für die Aufsicht. Dazu zählt ein Aufgreif-Ermessen, das bereits im ersten Teil des Digitalen Medien-Staatsvertrags vorgesehen ist, um die Landesmedienanstalten stärker priorisieren zu lassen, welchen Verstößen sie mit Maßnahmen nachgehen. Flecken liefert dazu ein anschauliches Beispiel: Ein Social-Media-Account mit wenigen Followern sei für die Aufsicht nicht gleichbedeutend mit einem Account, der Reichweite in deutlich größerem Umfang prägt. Beschwerden sollen weiterhin geprüft werden, aber bei bestimmten Sachverhalten können die Medienanstalten von Maßnahmen absehen. Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Grundsatzfrage, wie weit Regulierung in die Auswahl eingreifen darf, welche Inhalte Plattformen den Nutzern anzeigen. Flecken widerspricht dabei der Gegenüberstellung von Regulierung und Freiheit: Algorithmen seien nicht neutral, objektiv oder frei, sondern die Plattformen bestimmten bereits heute, was sichtbar wird. Unterm Strich geht es ihr um Transparenz und Wahlfreiheit der Nutzerinnen und Nutzer, nicht um Zensur.

Der aktuelle Stand ist ausdrücklich ein Diskussionsentwurf, den die Rundfunkkommission zur öffentlichen Anhörung gestellt hat. Bis zum 13. November können Verbände, Unternehmen und andere Interessierte Stellung nehmen, die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz will Anfang 2027 die Rückmeldungen auswerten. Ziel ist, möglichst in der ersten Jahreshälfte 2027 Klarheit über das weitere Vorgehen zu haben. Für Unternehmen, die journalistische Inhalte produzieren oder KI-basiert aggregieren, verschiebt sich damit der Handlungsdruck: Auch wenn noch kein finaler Rechtsrahmen beschlossen ist, werden Transparenzanforderungen und der Umgang mit algorithmischer Auffindbarkeit bereits jetzt zum strategischen Thema. In der Praxis entscheidet sich die Belastung dann nicht nur daran, welche Systeme als „KI-Informationssysteme“ eingeordnet werden, sondern auch daran, wie nachvollziehbar die automatisierten Inhalte für Nutzer und Aufsicht gemacht werden.


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