BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesnetzagentur plant ab 2029 einen höheren Grundpreis für größere Solaranlagen-Haushalte. Elf Verbände aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk warnen, der sogenannte Prosumer-Aufschlag könne den Ausbau der Solarenergie deutlich ausbremsen. Nach ihren Angaben soll die Reform auch bestehende Anlagen erfassen und den Anreiz zur Modernisierung senken. Ausgenommen werden sollen allerdings Balkonkraftwerke mit nur einer Steckerlösung.

Die Debatte um Netzentgelte und Eigenstrom beginnt in Deutschland an einem Punkt, der für viele Haushalte inzwischen Alltag ist: auf dem Dach wird Solarstrom erzeugt, ein Teil davon lässt sich direkt nutzen, der Rest geht ins Netz. Genau an dieser Schnittstelle setzen die Pläne der Bundesnetzagentur an, die ab 2029 einen höheren Grundpreis für Haushalte mit größeren Solaranlagen vorsieht. Gegen die Richtung der Reform haben sich jetzt elf Verbände ausgesprochen, darunter Akteure aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk. In einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorab vorlag, argumentieren sie, der sogenannte Prosumer-Aufschlag führe zu spürbaren Nachteilen für den Ausbau der Solarenergie.
Der Begriff Prosumer beschreibt dabei eine Sonderrolle: Stromerzeuger sind zugleich Verbraucher, weil sie einen Teil ihres erzeugten Stroms selbst verwenden. Aus Sicht der Befürworter einer stärkeren Netzbeteiligung steht diese Nutzergruppe angeblich nicht außerhalb der Netzlogik, sondern nutzt – wie andere Kunden auch – die gesicherte Anbindung. Genau hier setzt die Kritik an. Die Verbände fordern, den Aufschlag nicht zu erheben, weil er die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Photovoltaik (PV)-Anlagen erheblich verschlechtern könne. Gleichzeitig zeichnen sie eine klare Ausnahme: Haushalte, die lediglich eine Steckersolaranlage betreiben, also ein Balkonkraftwerk, sollen von der Neuregelung ausgenommen werden.
Technisch und ökonomisch hängt die Streitfrage daran, wie Netzkosten verteilt werden: als pauschaler Kostenbeitrag über einen Grundpreis oder stärker entlang der tatsächlichen Beanspruchung des Netzes. Bundesweit vergleichbare Vergütungssysteme sind komplex, weil die Netzinfrastruktur sowohl für Lastspitzen als auch für Versorgungssicherheit dimensioniert wird. Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, Carsten Kӧrnig, stellt dabei ausdrücklich den Verursachungsansatz in den Mittelpunkt: Netzentgelte sollten sich an der tatsächlichen Netzbeanspruchung orientieren und nicht daran, ob jemand Solarstrom auf dem eigenen Dach produziert. In der Argumentation der Verbände spielt außerdem die Frage eine Rolle, ob die Gebührenlogik die Investitionsentscheidungen für Speicher, Steuerung und weitere PV-Flächen unterstützt oder bremst.
Für die rechtliche Seite verweisen die Verbände auf ein Rechtsgutachten, das vom Bundesverband Solarwirtschaft in Auftrag gegeben wurde. Demnach soll die geplante Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung verstoßen. Darüber hinaus greifen sie die erwarteten Größenordnungen auf, die aus der behördlichen Kommunikation stammen: Im Mai hatte die Netzagentur mitgeteilt, dass die zusätzlichen Kosten für betroffene Verbraucher lokal unterschiedlich ausfallen und voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen könnten. Die Verbände gehen in ihrer Rechnung weiter und nennen als Obergrenze Beträge bis zu 165 Euro jährlich. Entscheidend ist für sie außerdem die Ausgestaltung der Bemessungslogik: Der Aufschlag soll unabhängig davon fällig werden, wie viel selbst erzeugter Strom tatsächlich verbraucht wird und wie viel Netzkapazität in Anspruch genommen wird.
Hinzu kommt der Zeit- und Reichweitenaspekt. Die Verbände kritisieren nicht nur den geplanten Starttermin, sondern auch die zeitliche Behandlung vorhandener Anlagen: Auch bestehende PV-Anlagen sollen erfasst werden. Die Behörde will die neuen Regeln der „Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) noch in diesem Jahr festlegen, ab 2029 soll die Reform gelten. Als Begründung nennt die Bundesnetzagentur, Prosumer müssten stärker an der Netzfinanzierung beteiligt werden, weil sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen könnten. Genau an dieser Stelle prallen zwei Sichtweisen aufeinander: Die einen sehen die Netznutzung vor allem als Sicherheitsgarantie, die anderen als zu pauschal verteilte Kosten, die nicht hinreichend an die tatsächliche Inanspruchnahme gekoppelt sind.
Für die nächste Runde in der Energie- und Netzpolitik ist deshalb weniger die Frage „ob“ Solarstrom auf Netzinfrastruktur trifft, sondern „wie“ die Anreiz- und Kostensignale gesetzt werden. Die Verbände schlagen statt Prosumer-Aufschlägen eine „faire und verursachungsgerechte Verteilung“ der Netzkosten vor. Sollte eine zusätzliche Beteiligung von Solaranlagenbetreibern notwendig sein, müsse sie sich an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren; außerdem sollten bestehende Anlagen Bestandsschutz genießen. Damit verbinden sie die Forderung nach mehr Solardächern und Speichern mit dem Appell an eine intelligentere Nutzung der Netze – ohne neue finanzielle Hürden für die Modernisierung im Strom-, Wärme- und Mobilitätsbereich. Für Unternehmen und Planer in der PV- und Speicherbranche bedeutet das: Bis zur finalen Ausgestaltung der AgNes bleibt die wirtschaftliche Kalkulation ein bewegliches Ziel, weil eine Änderung der Netzentgeltlogik die Renditeprofile von Projekten teils spürbar beeinflussen kann.
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