LONDON (IT BOLTWISE) – Die neue Pflegestrukturkommission ist berufen und soll bereits Ende Januar 2027 erste Empfehlungen vorlegen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe fordert dabei ein eigenständiges pflegerisches Leistungsrecht im SGB V und SGB XI sowie mehr direkte Abrechnungsmöglichkeiten mit den Krankenkassen. Zudem steht die rechtliche Übertragung heilkundlicher Aufgaben an Pflegefachpersonen im Mittelpunkt. Begleitend verschärft sich die Debatte um die Beteiligung pflegender Angehöriger und konkrete, finanzierbare Lösungen im Zeitplan.

Mit der Einsetzung der Pflegestrukturkommission schiebt die Politik die nächste Phase der Pflegereform an – und zwar mit einem klaren Fokus: Laut der Debattenlage rund um die geplanten Änderungen sollen pflegende Angehörige stärker in den Mittelpunkt rücken. In Deutschland werden 88 Prozent der pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt; damit entsteht praktisch der größte Teil der Versorgung nicht in stationären Einrichtungen, sondern im häuslichen Alltag. Genau diese Versorgungsrealität müsse sich in den künftigen Regeln abbilden, so wie es der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) in der Diskussion um eine Neuausrichtung des Systems verlangt.
Der DBfK setzt dabei nicht auf kosmetische Korrekturen, sondern auf strukturelle Hebel. Zentral ist ein eigenständiges pflegerisches Leistungsrecht im Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V und SGB XI). Dahinter steht die Forderung, Pflegeleistungen rechtlich so zu verankern, dass sie nicht nur als Anhängsel anderer Leistungsbereiche funktionieren, sondern als eigener, eindeutig definierter Versorgungsauftrag. Eng damit verbunden ist der Ruf nach einer Möglichkeit zur direkten Abrechnung pflegerischer Leistungen mit den Krankenkassen – ein Schritt, der die Prozesskette zwischen Pflege, ärztlicher Behandlung und Kostenträgern verkürzen soll. Auch auf der Aufgabenebene will der Verband nachschärfen: Pflegefachpersonen sollen heilkundliche Aufgaben rechtlich übertragen bekommen, was in der Praxis vor allem bedeutet, dass qualifizierte Pflege stärker in diagnostische und behandlungsnahe Abläufe eingebunden wird.
Damit das nicht nur ein Modellpapier bleibt, verlangt der DBfK zudem eine Stärkung der qualifizierten Pflegeberatung. Beratung gilt in diesem Kontext nicht als Nebenschauplatz, sondern als Steuerungsinstrument: Wer zu Hause pflegt, braucht verlässliche Wege zu Leistungen, passenden Hilfen und realistischen Entlastungsoptionen. Der Verband fordert außerdem eine konsequente Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation. Technisch betrachtet geht es dabei um mehr als Terminplanung; Pflegeprävention und Reha-orientierte Versorgung zielen auf frühe Interventionen, die Verschlechterungen verlangsamen oder Folgen abfedern sollen. Gerade wenn die Versorgung zu Hause stattfindet, entscheidet die Qualität der frühzeitigen Unterstützung darüber, wie lange Betroffene im eigenen Umfeld bleiben können, ohne dass sich Risiken unbemerkt aufstauen.
Der Zeitplan macht deutlich, wie hoch der Reformdruck bereits ist. Das Bundeskabinett berief das Gremium am 14. Oktober 2026. Die Pflegestrukturkommission besteht aus 13 Mitgliedern; den Vorsitz übernehmen Prof. Dr. Georg Cremer und Prof. Gabriele Kuhn-Zuber. Die Zielvorgaben der Bundesregierung sehen vor, dass bereits Ende Januar 2027 erste Empfehlungen vorliegen sollen. Für eine umfassende Strukturreform wird – nach bisherigen Planungen – eine Umsetzung zum 1. Juli 2027 angestrebt. Diese Taktung erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass politische Kompromisse eher in der Detailtiefe entstehen als in der Grundrichtung. Entsprechend reagierten Akteure aus dem Pflegesektor: Die Evangelische Heimstiftung begrüßte das Ziel, die Pflegeversicherung dauerhaft tragfähig zu machen, warnte aber zugleich davor, monatelang nur um minimale Kompromisse zu ringen. Auf kommunaler Ebene wertete die Senioren-Union Bad Segeberg die Einsetzung als wichtiges Signal, erwartete konkrete und finanzierbare Lösungen, forderte jedoch zugleich Bürokratieabbau sowie Einsparpotenziale ohne Einbußen bei der Versorgungsqualität.
Parallel dazu entbrannte unmittelbar nach der Einberufung eine Debatte über die Zusammensetzung des Gremiums – insbesondere über die Beteiligung pflegender Angehöriger. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Dr. Carsten Linnemann vom 16. Oktober 2026 forderten Organisationen wie wir pflegen e.V., Pflegende Angehörige e.V. und die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. eine gleichberechtigte Beteiligung der Angehörigen. Als 14. Mitglied wurde dabei Prof. em. Dr. Notburga Ott genannt. Sie war bis 2020 Inhaberin eines Lehrstuhls für Sozialpolitik und Institutionenökonomik an der Ruhr-Universität Bochum, ist seit 2025 unparteiische Vorsitzende des erweiterten Qualitatsausschusses Pflege nach § 113b SGB XI und wirkte an der S2k-Leitlinie für pflegende Angehörige von Erwachsenen mit. Diese Personalie steht für den Anspruch, Beratung und Qualität nicht nur aus Theorieperspektive, sondern auch aus institutionenbezogener und leitliniennaher Erfahrung zu speisen.
Die Kritik der Verbände an der bisherigen Zusammensetzung hat allerdings einen politischen Kern: 88 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt, doch die größte Gruppe der Pflegenden verfüge im aktuellen Zuschnitt des Beratungsgremiums über keine eigene Vertretung. Diese Lücke ist mehr als ein symbolisches Problem, denn sie beeinflusst, welche Fragen in frühen Entwürfen überhaupt auf der Agenda stehen – etwa wie Leistungsrechte konkret in den Alltag übersetzt werden, welche Beratungskapazitäten realistisch sind und wo bürokratische Hürden in der Praxis entstehen. Gleichzeitig steigt der Reformdruck auch aus dem parlamentarischen Raum. Hintergrund ist, dass sich die Bundesregierung Ende September nicht auf eine strukturelle Pflegereform verständigen konnte. Im Bundestag wurde daraufhin über verschiedene Ansätze diskutiert: Die Linke scheiterte mit einem Antrag gegen Leistungskürzungen und fordert eine solidarische Pflegevollversicherung. Ein weiterer Punkt im Raum ist ein Reformpaket, das der Grüne Vorstoß in Richtung Pflegepräventionsgesetz mit Zielwerten bis 2035 sowie Diskussionen um eine Pflege-Bürgerversicherung und einen vollständigen Risikostrukturausgleich zwischen sozialer und privater Absicherung umfassen. Dabei warnte die Union vor einem Systembruch durch Vollkaskolösungen, während die SPD auf stabile Finanzierungsrahmen verwies.
Für Unternehmen und Träger im Pflegesektor ergibt sich aus der Kombination von DBfK-Forderungen und Zeitplan vor allem ein Planungsauftrag: Wer Beratung, Abrechnung und Qualifizierung vorbereitet, muss die mögliche Neuordnung der Leistungslogik in SGB V und SGB XI einkalkulieren. Das betrifft zum Beispiel Prozesse, mit denen Leistungen heute dokumentiert und über Schnittstellen zwischen Pflege, ärztlicher Behandlung und Kostenträgern organisiert werden. Wenn Pflegeleistungen künftig direkter mit den Krankenkassen verknüpft und heilkundliche Aufgaben rechtlich näher an Pflegefachpersonen herangeführt werden, verschiebt sich auch der Bedarf an Qualifizierungsprofilen und an digitalen Workflows, die Verantwortlichkeiten eindeutig abbilden. Ob und wie schnell sich diese Änderungen aus den Empfehlungen Ende Januar 2027 in verbindliche Regelungen zum 1. Juli 2027 übersetzen, bleibt damit entscheidend – auch weil die Debatte um die Beteiligung Angehöriger zeigt, dass nicht nur die formale Ausgestaltung zählt, sondern vor allem, ob Entlastung und konkrete Umsetzbarkeit für den häuslichen Alltag rechtzeitig ankommen.
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