BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Deutschlands gesetzliche Krankenkassen werfen den Kassenärzten in der Debatte um längere Wartezeiten auf Arzttermine Angstmacherei vor. Im Zentrum steht die Frage, wie sich die Abschaffung bestimmter Vergütungsregeln aus dem TSVG-Umfeld sowie die neue Meldepflicht für Terminservicestellen auf die Versorgung auswirken. Die KBV hält dagegen und warnt vor einer verschärften „Terminnot“, während der GKV-Spitzenverband die Kritik als falsch zurückweist. Der Streit zeigt, wie stark Honoraranreize, Terminlogistik und Versorgungsrealität in Deutschland derzeit gegeneinander wirken.

Der Konflikt um längere Wartezeiten auf Arzttermine ist in Deutschland längst mehr als ein politisches Schlagwort. In Berlin prallen derzeit zwei Sichtweisen aufeinander: Krankenkassen warnen vor einer Dramatisierung durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), während die KBV wiederum davor warnt, dass neue Vorgaben die „Terminnot“ verschärfen. Unmittelbarer Auslöser ist eine Debatte darüber, ob durch Kürzungen und Gesetzesänderungen künftig weniger Termine verfügbar seien – oder ob vielmehr Fehlsteuerungen beendet werden, die bislang nicht zu einer echten Entlastung bei der Terminvergabe geführt hätten.
Ulrike Elsner, Vorstandschefin des Ersatzkassen-Verbands vdek, bezeichnete Warnungen der KBV vor längeren Wartezeiten als „Schreckgespenst“. Die Argumentation setzt dabei an mehreren Punkten an: Erstens spricht Elsner die Darstellung an, wonach durch politische Schritte „zig Millionen“ Termine wegfallen könnten. Zweitens stellt sie die Systemfrage: Selbst wenn einzelne Vergütungsregeln fallen, müsse daraus nicht zwingend folgen, dass Termine verschwinden. Für die kassengetriebene Perspektive ist das zentral, weil Terminvergabe in der Praxis nicht nur eine Frage von Kapazität ist, sondern auch von Anreizen, organisatorischen Prozessen in den Praxen und der Koordination über Terminservicestellen. In dieser Logik wird die Aussage „Es fehlt an Geld, also fehlt an Terminen“ von vdek ausdrücklich nicht als kausal akzeptiert.
Aus Sicht des GKV-Spitzenverbands wird die Kritik ebenfalls zurückgewiesen. Sprecher Florian Lanz erklärte, niemand habe Arzttermine gestrichen; stattdessen sei der Honorar-Bonus für die schnellere Terminvergabe zurückgenommen worden, weil es keine schnelleren Arzttermine gegeben habe. Diese Formulierung ist deshalb bedeutsam, weil sie den Kern des bisherigen Problems offenlegt: Ein Vergütungselement kann nur dann Terminverfügbarkeit messbar erhöhen, wenn tatsächlich zusätzliche Behandlerkapazität oder Produktivitätseffekte vorhanden sind. Fehlt diese Grundlage, wirkt eine höhere Prämie ohne zusätzliche Slots in der Versorgung. Elsner argumentiert in diesem Rahmen ebenso gegen die Behauptung, die Abschaffung bestimmter Regelungen führe automatisch zu einem massiven Terminverlust. Damit verlagert sich der Schwerpunkt von „Kürzung verursacht Verknappung“ hin zu „Vergütung ohne realen Kapazitätszuwachs ändert die Realität nicht“.
Technisch und politisch greift der Streit eine konkrete Gesetzeslinie auf: das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) aus dem Jahr 2019. Damals erhielten Ärztinnen und Ärzte in bestimmten Fällen Zusatz-Vergütungen für eine Terminvergabe, die als schnellere Versorgung gedacht war. Laut Bundesrechnungshof wurde trotz entsprechender Mehrausgaben nicht erreicht, dass die Wartezeiten insgesamt spürbar reduziert werden. Genau hier setzt die aktuelle Auseinandersetzung an: Das Kassen-Sparpaket der Regierung, das im Juli in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, schafft Vergütungsregeln aus diesem Umfeld nun teilweise wieder ab. Für Praxen bedeutet das nach Darstellung der KBV einen Honorarverlust von rund 1,64 Milliarden Euro pro Jahr. Die entscheidende Frage ist damit weniger, ob Geld gestrichen wird – sondern ob die gestrichenen Anreize überhaupt die Versorgungslage verbessert haben oder ob sie vor allem zu Doppelfinanzierungen bzw. Fehlanreizen führten.
„Es fällt kein einziger Termin weg, nur weil für eine Selbstverständlichkeit kein Extra-Zuschlag mehr gezahlt wird“, sagte Elsner. Sie verwies zudem auf die bereits hohe Gesamtinvestition in die Versorgung: 57,3 Milliarden Euro gibt die GKV in diesem Jahr laut ihrer Darstellung für die ärztliche Versorgung aus. Gleichzeitig betonte sie, dass der Gesetzgeber damit Fehlanreize und Doppelfinanzierungen beende, während die zeitnahe Versorgung über die reguläre, jährlich steigende Gesamtvergütung abgedeckt werde. Die Gegenposition kommt von KBV-Chef Andreas Gassen, der zuvor kritisiert hatte, durch Kürzungen seien mehr als 50 Millionen ambulante Termine gestrichen worden; zusätzlich werde die „Terminnot“ durch eine neue Meldepflicht verschärft. In dieser Argumentationskette steht die Annahme, dass zuerst Vergütung und Zusatztermine entfallen und anschließend die Meldepflicht die organisatorische Lage noch verschärft.
Aus der Perspektive der Terminlogistik ist die neue Meldepflicht ein wichtiger Baustein, weil sie die Informations- und Steuerungsqualität beeinflusst: Nach einer im Bundestag beschlossenen Neuregelung sollen Vertragsärzte künftigtender stärker verpflichtet werden, Termine an Terminservicestellen zu melden. Wird ein festes Terminkontingent durch organisatorische Entscheidungen blockiert, steht es der Terminvermittlung offenbar nicht mehr für Patienten zur Verfügung. Genau diese „Kontingent-Mechanik“ nutzt die KBV als Begründung für ihre Warnung vor Verschlechterungen. Der GKV-Teil der Debatte widerspricht allerdings dem zugrunde liegenden Schluss: Wenn zusätzliche Termine faktisch nicht existieren, kann ein Bonus für schnelle Vergabe auch keine neuen Slotkapazitäten erzeugen. Damit prallen zwei Ebenen aufeinander – die eine Seite betrachtet Meldungen und Kontingente als Engpass, die andere Seite sieht in erster Linie fehlende Kapazität bzw. fehlende Wirksamkeit bestimmter Vergütungsanreize.
Zusätzlichen Druck bekommt der Konflikt von patientenpolitischer Seite. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, kritisierte, die Kassenärzte-Lobby wolle mit einer Pseudo-Verknappung die ambulante Versorgung der fast 75 Millionen gesetzlich Krankenversicherten torpedieren. Brysch stellte dabei auch die Frage, wer die tatsächlichen Auswirkungen auf die Patientenlage trägt: Gegen Kassen-Kürzungspläne solle Front gemacht werden, wobei mit den Regierungsvorhaben die Versicherten bereits am stärksten geschröpft würden. Ohne konkrete Beispiele zu nennen, verschiebt er die Bewertung erneut: Nicht die Frage „Wer meldet Termine?“ steht allein im Vordergrund, sondern die Frage „Wer trägt am Ende die Folgen in der Versorgungslage?“
Für die weitere Entwicklung ist der Streit damit auch ein Lehrstück über die Grenzen von Steuerungsinstrumenten im Gesundheitssystem. Terminservicegesetze zeigen, dass sich Wartezeiten nicht allein über finanzielle Anreize oder Berichtspflichten beherrschen lassen, wenn es zugleich um Facharztkapazitäten, Praxisorganisation und die reale Taktung von Sprechstunden geht. Umgekehrt kann eine reine Debatte über vermeintliche Terminverluste ohne Blick auf die tatsächliche Leistungsfähigkeit dazu führen, dass falsche Stellschrauben priorisiert werden. Die jetzige Auseinandersetzung macht deshalb deutlich: Künftige Entscheidungen zur Terminvergabe sollten sowohl die Anreizwirkung als auch die operative Umsetzbarkeit in Arztpraxen und Terminservicestellen gemeinsam betrachten. Für Entscheider in Krankenkassen und ärztlicher Selbstverwaltung ist das vor allem eine Frage der Datenqualität und der Prozesskette – weniger ein reiner Kampf um Schlagworte.
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