LONDON (IT BOLTWISE) – UBS-Chef Sergio Ermotti bezieht bei der Wirtschaftskommission des Nationalrats Stellung zur „Lex UBS“ und den künftigen Eigenkapitalanforderungen. Im politischen Ringen um das verschärfte Bankengesetz werden Zwischenlösungen diskutiert, darunter ein Vorschlag mit 75 Prozent. Parallel steht die Veröffentlichung der Quartalszahlen für Ende Oktober 2026 an, während der Bankpersonalverband weitere Arbeitsplatzrisiken mahnt. Anlegerbedeutung bekommt die Debatte damit nicht nur aus Regulierungssicht, sondern auch aus operativer und personeller Perspektive.

Die Anhörung zur „Lex UBS“ zeigt, wie stark Regulierung, Kapitalstruktur und operative Entwicklung bei Großbanken mittlerweile ineinandergreifen. Sergio Ermotti, Chef des UBS-Konzerns, stellte sich vor der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) konkret der Frage, wie hoch künftige Eigenkapitalpuffer ausfallen sollen. Im Kern geht es um die geplante Verschärfung des Bankengesetzes und damit um die Ausgestaltung von Mindestquoten für ausländische Tochtergesellschaften. Die Debatte ist deshalb mehr als ein parlamentarischer Feinschliff: Sie entscheidet darüber, wie viel „hartes“ Kapital eine Bank künftig vorhalten muss und wie Spielräume bei Wachstum, Ausschüttungen und Risikosteuerung entstehen.
Ausgangspunkt ist ein Vorschlag, der ausländische Tochtergesellschaften zu 100 Prozent mit hartem Eigenkapital unterlegen will. Nachdem der Ständerat für eine Quote von 90 Prozent gestimmt hat, läuft die Diskussion nun auf Modelle hinaus, die mehrere Kapitalbestandteile mischen. Die UBS plädiert laut Darstellung für eine Aufteilung in 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent AT1-Anleihen. Damit wird versucht, die Zielgröße „Kapitalqualität“ mit der Praxis der Kapitalmärkte zu verbinden: AT1-Instrumente bieten zwar regulatorisch bestimmte Anrechenbarkeiten, gelten aber im Vergleich zu hartem Kernkapital als weniger „verlustabsorbierend“ im strengsten Sinne. In den parlamentarischen Beratungen zeichnet sich nun eine Zwischenlösung ab, bei der FDP-Nationalrat Hans-Peter Portmann eine Variante mit 75 Prozent ins Spiel gebracht hat. Die Kommission plant, solche Anträge voraussichtlich im November dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Bedeutung dieser Architektur zeigt sich auch daran, wie sich politische Parameter in konkrete Bilanz- und Treasury-Fragen übersetzen. Eigenkapitalanforderungen wirken bei Banken nicht nur als Kostenfaktor, sondern auch als Steuerungsgröße für die Allokation von Risiken: Je höher der Anteil an hartem Kernkapital, desto größer wird der Druck, Kapital effizient zu planen und zugleich die Kapitalrendite zu verteidigen. Dabei spielt auch die regulatorische Logik eine Rolle, nach der Instrumente unterschiedliche Rollen im Verlustfall einnehmen. Die von der UBS favorisierte Kombi aus Kernkapital und AT1 zielt auf eine Balance, während Zwischenlösungen wie 75 Prozent typischerweise darauf abzielen, Kompromisse zwischen Aufsichtserwartung und Marktfähigkeit der Instrumentenstruktur zu finden. Für das laufende Gesetzgebungsverfahren ist dabei entscheidend, wie die Beteiligten die Übergänge interpretieren und welche Anpassungen die Institute operativ noch rechtzeitig umsetzen können.
Während die Politik über Quoten verhandelt, befindet sich die UBS in einer Phase, in der sich Ergebnisse und Erwartungshaltung kurzfristig gegenseitig verstärken können. Am Mittwoch, den 28. Oktober 2026, will der Bankkonzern seinen Geschäftsbericht für das dritte Quartal 2026 vorlegen. Erwartet werden dabei von selbst zusammengestellten Konsensschätzungen zufolge ein Vorsteuergewinn von 3,52 Milliarden US-Dollar, was einem Plus von 24 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entsprechen würde. Beim Nettogewinn wird ein Wert von 2,71 Milliarden US-Dollar erwartet, während die Einnahmen auf 12,93 Milliarden US-Dollar steigen sollen. Solche Kennzahlen sind zwar nicht direkt identisch mit den Fragen der Eigenkapitalquote, wirken aber über Erwartungen auf die Kapitalkosten und die Bewertung am Markt. Hinzu kommen operative Hinweise, die vor der Veröffentlichung kursieren: Analysten von RBC merkten an, dass Abgänge von Beratern im US-Vermögensverwaltungsgeschäft zwar stabilisiert seien, per Saldo jedoch noch keine Neuzugänge sichtbar seien. Gleichzeitig sollen im asiatischen Raum steuerliche Vorhaben in China das Geschäft beeinflussen, während Zuwächse im Aktienhandel eine schwächere Entwicklung im Investmentbanking bei Anleihen teilweise ausgleichen könnten.
Auch personalpolitisch kann die Regulierung spürbar werden, denn strengere Kapitalvorgaben führen häufig zu Anpassungen in Steuerung, Kostenstruktur und manchmal auch in der Organisation. Unterstützung für eine maßvolle Regulierung kommt vom Schweizerischen Bankpersonalverband (SBPV), allerdings verbunden mit klaren Forderungen nach einem tragfähigen Kompromiss. In einem Schreiben an die Wirtschaftskommission heißt es, man warne davor, dass über den laufenden Abbau von rund 3.000 Arbeitsplätzen im Zuge der Übernahme hinaus weitere Stellenverluste drohen könnten. SBPV-Präsident Michael von Felten betonte dabei, die Auswirkungen der Gesetzespläne auf die Beschäftigung seien bislang nicht ausreichend untersucht. Diese Kombination aus politischem Zeitplan und fehlender Belastbarkeitsanalyse ist für Unternehmen heikel: Wenn regulatorische Parameter kurzfristig verschoben werden, wird es für Personalplanung, Umschulungen und den Umbau von Rollen deutlich schwerer, verlässlich zu steuern.
Für die nächsten Schritte dürfte entscheidend sein, wie der Gesetzgeber die richtige Mischung aus Stabilitätsziel und Marktfähigkeit findet. Ein Vorschlag wie 75 Prozent Kernkapital verlagert die Diskussion weg von einer reinen Ja/Nein-Frage hin zu der Frage, wie viel AT1-Anteil erlaubt sein soll und welche Konsequenzen das für Kapitalplanung und Risikomodelle hat. Gleichzeitig bleiben die Quartalszahlen ein pragmatischer Prüfstein, weil sie zeigen, ob Ertragskraft und strategische Umsetzung Schritt halten können. Damit bekommt die „Lex UBS“-Debatte eine doppelte Stoßrichtung: Sie betrifft die Kapitalstruktur, aber sie wirkt auch in die operative Steuerung hinein – bis hin zu der Frage, wie viel Unsicherheit im Unternehmen beim Thema Personalplanung verbleibt. Für die UBS und vergleichbare Institute ist das ein Hinweis darauf, dass Regulierung nicht erst nach dem Gesetz in die Praxis überführt wird, sondern bereits während der Verhandlungen die internen Entscheidungen über Kapital, Risiko und Ressourcen mitbestimmt.
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