ARNSBERG / LONDON (IT BOLTWISE) – Im Verfahren um das „Soester Horrorhaus“ am Landgericht Arnsberg haben zwei Angeklagte Geständnisse abgelegt, darunter der 29-jährige Hauptangeklagte. Neue Videoaufnahmen und widersprüchliche Aussagen beschäftigen die Richter weiter, während gegen den 29-Jährigen künftig eine zusätzliche Anklage möglich bleibt. Für den 25-Jährigen wurde eine Verständigung mit einem Strafrahmen zwischen mindestens drei Jahren und vier Monaten bis höchstens drei Jahren und acht Monaten vereinbart. Am 9. November soll das Opfer per Video zugeschaltet und in nicht öffentlicher Sitzung befragt werden.

Der zweite Verhandlungstag im Verfahren um das sogenannte „Soester Horrorhaus“ zeigt, wie schnell sich eine Beweisstrategie ändern kann, wenn Geständnisse, neue Medien und Detailwidersprüche zusammentreffen. Am Landgericht Arnsberg haben ein 29-jähriger Hauptangeklagter sowie ein 25-Jähriger Geständnisse abgelegt, die das Verfahren in Bewegung bringen, aber nicht automatisch die gerichtliche Prüfung ersetzen. Gerade weil es um ein komplexes Tatgeschehen über Monate geht und mehrere Beteiligte unterschiedlichen Alters umfasst, wird das Geschehen nicht allein durch Einlassungen verdichtet, sondern vor allem durch die Frage, was konkret wem nachweisbar ist.
In der Sache ließ der 29-Jährige durch seinen Verteidiger erklären, er habe sich an einer Vielzahl von Taten beteiligt. Zugleich verwies er laut Darstellung auf seine frühere Lebensgefährtin, die ihn angewiesen haben soll, das Opfer zu misshandeln; gegen diese Frau werde gesondert ermittelt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Vorwurf unter anderem auf widersprüchliche Aussagen, die sie im Verfahren „Rumlügerei“ nennt, und beschreibt zudem einen frühen Hinweis aus der Nachbarschaft: Ein Nachbar habe das Opfer Anfang November auf einer Terrasse entdeckt und die Polizei gerufen. Nach Darstellung der Anklage befand sich die Frau dabei in Lebensgefahr.
Technisch und prozessual besonders relevant ist der Umgang mit neu aufgetauchtem Videomaterial, das auf einem Speichermedium gesichert worden ist. Die Staatsanwaltschaft will deshalb möglicherweise eine weitere Anklage gegen den 29-Jährigen erheben; im Anschluss könnte sein Verfahren abgetrennt werden. Der Vorsitzende Richter Marc Gährken verwies außerdem auf abweichende Angaben des Angeklagten bei Polizei und Gutachter. Für die Verteidigung bedeutet das vor allem: Ein Geständnis kann zwar die Verfahrensdauer beeinflussen, doch bleibt nach den Angaben des Richters gerade kein bestimmter Strafrahmen zugesagt, während die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung offenbleibt.
Parallel dazu wurde für den 25-Jährigen eine Verständigung mit einem Strafrahmen vereinbart: mindestens drei Jahre und vier Monate bis höchstens drei Jahre und acht Monate. Der 25-Jährige gestand die gemeinschaftliche Vergewaltigung im Kinderzimmer des Reihenhauses im August dem Grunde nach; entscheidend ist jedoch die Kopplung an Bedingungen. Voraussetzung der Einigung ist, dass der Prozess keine neuen belastenden Erkenntnisse gegen ihn ergibt. Laut Verteidigung bereue der Angeklagte die Tat, und er habe sich vom 29-Jährigen bedroht gefühlt. Dass der Strafrahmen dennoch zeitlich begrenzt und an neue Beweisfunde gekoppelt ist, unterstreicht, wie stark Gerichte bei mehreren Angeklagten versuchen, Geständnisse und unabhängige Beweismittel gegeneinander zu verifizieren.
Auch die Bewertung gegenüber den jüngeren Angeklagten wirkt im Verfahren wie ein flexibler Taktgeber. Nach einem internen Rechtsgespräch hält die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe gegen den 17-Jährigen nicht mehr in ihrer bisherigen Form aufrecht; das Verfahren werde demnach nicht eingestellt. Nach derzeitigem Stand zeichnet sich jedoch lediglich eine Geldbuße ab. Der 16-Jährige und der 17-Jährige wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt; für den 16-Jährigen hatte sein Verteidiger grundsätzlich Aufklärung signalisiert, während die Staatsanwaltschaft bei ihm keine gute Sozialprognose sieht. Damit rückt im Jugendstrafrecht weniger nur die Frage der Schuld in den Vordergrund, sondern auch die Perspektive auf Entwicklung und Erziehungsbedarf.
Für das Opfer steht der nächste Verfahrensschritt am 9. November im Zentrum: Die wohnungslose Frau soll per Video zugeschaltet und in nicht öffentlicher Sitzung befragt werden. Nach der Anklage war sie wiederholt in das Reihenhaus gelockt und dort misshandelt worden, außerdem soll sie nach dem „Martyrium“ längere Zeit intensivmedizinisch behandelt worden sein. Die Verfahrensgestaltung folgt damit einem doppelten Ziel: Belastungen sollen reduziert werden, zugleich soll die gerichtliche Befragung so dokumentiert sein, dass sie in die Beweiswürdigung einfließt. Die Verständigung mit dem 25-Jährigen kann den weiteren Ablauf strukturieren, lässt jedoch die Entscheidung über die übrigen Angeklagten unberührt.
In der Summe macht der Prozess deutlich, wie dynamisch die strafrechtliche Bewertung komplexer Konstellationen sein kann. Geständnisse verkürzen häufig die Aufklärung in einzelnen Punkten, aber sie setzen nicht automatisch die Aufarbeitung der konkreten Tatbeiträge außer Kraft. Vor allem der angekündigte Umgang mit dem neuen Beweismaterial kann eine zusätzliche Anklage und damit eine Abtrennung des Verfahrens nach sich ziehen, wodurch Prozesse bei mehreren Beteiligten zeitlich auseinanderlaufen könnten. Gerade für die übrigen Angeklagten bleiben Aussagen und Videos zugleich entscheidend, während das Gericht Schritt für Schritt die Beweiskette schließt.
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