MAGDEBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt stellt die AfD die Briefwahl in Frage und fordert ihre Abschaffung. AfD-Co-Chef Tino Chrupalla verwies dabei auf angebliche Erfahrungen aus Pflegeheimen; die Partei argumentiert vor allem mit einer angeblich leichten Manipulierbarkeit. Gleichzeitig zeigen Zahlen der Bundeswahlleiterin, dass der Briefwahlanteil je Partei stark variiert. Unklar bleibt, welche Mechanismen die Unterschiede erklären – und was rechtlich an einer Abschaffung überhaupt möglich wäre.

Die Debatte um die Briefwahl bekommt kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt neuen Druck. Auslöser sind Zweifel, die die AfD öffentlich in Umlauf bringt, und die dabei inhaltlich an die Kritik erinnern, die Donald Trump wiederholt an der US-Briefwahl geübt hat. In Deutschland knüpft die AfD die Diskussion an mehrere Punkte an: Sie behauptet, die Briefwahl sei manipulierbar und fehleranfällig, und sie benennt dabei insbesondere Pflegeheime sowie den Umgang mit Wahlunterlagen in Rathäusern. Wichtig ist dabei die Trennlinie zwischen politischen Behauptungen und belastbaren Nachweisen: Die AfD spricht von möglichen Einflussnahmen, mutmaßlich sollen bei der Stimmabgabe in einzelnen Einrichtungen „Wege“ offenbleiben, wie die Partei es aus Gesprächen mit Pflegekräften und Angehörigen ableitet; konkrete Belege für solche Vorwürfe nennt sie in der Darstellung allerdings nicht.
Technisch betrachtet dreht sich die Kritik um eine Phase, die bei der Urnenwahl im Wahllokal stärker beobachtbar ist: Wer die Stimme abgibt, wie das Dokument versendet wird und wer den Prozess bis zum Eingang des Wahlbriefs kontrollieren kann. Die AfD argumentiert unter anderem mit dem Hinweis auf das „Führen des Stifts“ bei der Stimmabgabe, also einer potenziellen unzulässigen Unterstützung Dritter. In einer ähnlichen Stoßrichtung appelliert Ulrich Siegmund, der Spitzenkandidat der AfD für die Wahl am 6. September, an Beschäftigte in Pflegeheimen und an Angehörige, „genau hinzuschauen“, damit Bewohnern nichts vorgegeben werde. Die AfD legt damit den Fokus weniger auf die Abwicklung im Wahllokal, sondern auf Umstände außerhalb der unmittelbaren Wahlbeobachtung; bei solchen Aussagen handelt es sich aus Sicht der politischen Behauptung um eine potenzielle Gefährdung, mutmaßlich sollen die Abgabebedingungen in Einzelfällen anders laufen, wie die Partei sinngemäß schildert.
Den Gegenpart liefert der BIVA-Pflegeschutzbund, der die Darstellung als Mutmaßung zurückweist. Dazu lakt die Organisation ein: Es lägen keine Hinweise vor, die eine Beeinträchtigung der Integrität von Pflegekräften oder Angehörigen belegen würden. Solche Erwiderungen sind auch für die Debatte relevant, weil die Diskussion über Wahlgeheimnis und Freiheit der Stimmabgabe nicht nur juristisch, sondern auch organisatorisch an konkrete Prozesse gebunden ist. Wenn eine Partei eine Manipulationsmöglichkeit behauptet, muss der Streit letztlich an überprüfbaren Standards festgemacht werden: Wie werden Stimmzettel gehandhabt? Wie wird die Hilfestellung organisiert, wenn Menschen aufgrund von Einschränkungen Unterstützung brauchen? Und wie verhindern Behörden, dass Unterlagen in der „Zwischenwelt“ aus Antrag, Versand, Aufbewahrung und Rücklauf zum Hebel werden. Genau diese „Zwischenwelt“ greift die AfD außerdem beim Thema Aufbewahrung auf; sie kritisiert, dass Briefwahlunterlagen in Rathäusern teilweise nur mit dem Schlüssel des Bürgermeisters gesichert seien und dass Überwachungstechnik fehle. Auch hier handelt es sich um eine Bewertung, nicht um eine festgestellte Pflichtverletzung: Die AfD stellt in den Raum, dass unklar sei, ob Unterlagen ausreichend beobachtet werden, mutmaßlich hätten fehlende Kontrollen Spielräume geschaffen, wie die Partei es formuliert.
Rechtlich ist die Position „Abschaffung der Briefwahl“ allerdings nicht einfach umzusetzen. Eine vollständige Streichung hält der Beitrag für wahrscheinlich verfassungswidrig, weil die Briefwahl seit den 1950er-Jahren als Instrument existiert und auf den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl zielt: Wer krank, gebrechlich oder beruflich verhindert ist, soll trotzdem abstimmen können. Mehrfach habe das Bundesverfassungsgericht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit bestätigt, aber gleichzeitig Grenzen gesetzt. Maßstab ist, dass andere zentrale Grundsätze nicht unverhältnismäßig eingeschränkt oder ausgehöhlt werden dürfen – besonders die freie und geheime Wahl sowie die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe. In einem Beschluss von 2013 wird laut dem Beitrag explizit betont, dass bei der Briefwahl die öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen ist und die Integrität der Wahl nicht in gleicher Weise gewährleistet sei wie bei der Urnenwahl. Daraus folgt für die Praxis: Reformen sind denkbar, etwa über Prozess- und Sicherheitsmechanismen, aber eine reine Abschaffung kollidiert mit dem verfassungsrechtlichen Zweck der Briefwahl.
Damit rückt die Frage in den Vordergrund, warum Briefwähler in bestimmten Regionen oder bei bestimmten Parteien auffällige Anteile haben. Der Beitrag verweist auf die Auswertung der Bundeswahlleiterin aus der Bundestagswahl 2025: Den höchsten Briefwahlanteil weist demnach die CSU mit 57,4 Prozent auf, den niedrigsten die AfD mit 23,5 Prozent. Aus Sicht der Wahlrechtsexperten entsteht daraus weniger ein automatisch schlüssiger Manipulationsverdacht, sondern eher ein Erklärungsraum über das Wahlverhalten selbst. Der Beitrag nennt als plausible Hypothese, viele AfD-Wähler würden dem Beispiel der Parteiführung folgend die Briefwahl meiden. Damit verschiebt sich die Debatte von der technischen Ebene hin zur politischen Sozialisation: Wenn eine Partei das Instrument delegitimiert, beeinflusst sie damit möglicherweise auch die Zusammensetzung derjenigen, die überhaupt per Brief wählen. Das kann reale Unterschiede erzeugen, ohne dass irgendwo zwangsläufig „Betrug“ stattfindet.
Historisch zeigt sich zugleich: Wahlfälschungen gibt es, selten zwar, aber sie lassen sich nicht nur auf das Medium „Briefwahl“ reduzieren. Aufgedeckt werden sie in der Darstellung häufig auf kommunaler Ebene, weil dort die operative Komplexität für gezielte Verschiebungen geringer sein kann. Zwei aktuelle Konstellationen werden genannt: In Bayern soll ein damaliger CSU-Politiker eingeräumt haben, bei einer Kommunalwahl im März Wahlunterlagen manipuliert zu haben; er müsse sich ab November vor Gericht verantworten. In Brandenburg/Straußberg wird eine Bürgermeisterwahl als ungültig erklärt, sodass es zu einer Neuwahl kommt; der Beitrag verweist dabei auf einen außergewöhnlich großen Anteil von Wahlbriefen, die nicht zurückkamen, und darauf, dass das Postfach in einer Postfiliale eines parteilosen Kandidaten betrieben wurde, dessen Verdacht zurückweist. Solche Beispiele machen deutlich, dass Sicherheitsprobleme entweder an Handhabung, Versandketten, Aufbewahrung oder Rückmeldelogistik ansetzen können. Sie zeigen aber auch, dass jede Einzelfallaufklärung an Beweislage, Institutionen und gerichtliche Schritte gebunden ist – nicht an pauschale politische Narrative.
Schließlich muss man die Dynamik der Briefwahl im Blick behalten, weil sie den politischen Streit zusätzlich anheizt. Bei der Bundestagswahl 1957 lag der Briefwähleranteil laut dem Beitrag bei 4,9 Prozent, stieg bis 2017 auf 28,6 Prozent. Während der Pandemie 2021 sollen es sogar 47,3 Prozent gewesen sein. 2025 schwächte sich der Trend ab, auf 37 Prozent. Auch regional ergeben sich Spitzenwerte: Der Beitrag nennt unter den bundesweit höchsten Anteilen den Wahlkreis Passau mit 59,7 Prozent und Regionen mit niedrigen Quoten zwischen 21,1 und 23,9 Prozent. In Sachsen-Anhalt sei ebenfalls ein Anstieg erkennbar – von knapp 14 Prozent vor zehn Jahren auf 29,1 Prozent bei der Landtagswahl 2021. Für die Verwaltung heißt das: Je stärker die Briefwahl genutzt wird, desto größer wird der Anteil der Wahlprozesse, die außerhalb der Wahllokale stattfinden. Für Unternehmen im Umfeld der Wahlorganisation – etwa Logistikdienstleister, IT-Dienstleister für Wahlsysteme oder Dienstleister für Dokumentenprozesse – bedeutet das vor allem eins: Stabilität und Nachvollziehbarkeit der Abläufe werden noch wichtiger, weil die politische Debatte schneller aus Sicherheitsfragen Sicherheitsvorwürfe macht.
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