KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat den digitalen Nachlass rechtlich deutlich greifbarer gemacht: Erben haben Anspruch auf Zugang – nicht nur auf Datenauszüge. In den Folgejahren wurde konkretisiert, dass Plattformen vollen Zugriff ermöglichen müssen, was die Praxis für Cloud, Messenger und Social-Media-Konten verändert. Parallel wird die Nachlassplanung spürbar komplexer: Wer bei Kryptowährungen Private Keys oder Seed-Phrases nicht geregelt hat, verliert faktisch die Kontrolle. Das Zusammenspiel aus Recht, Umsetzungspflichten und technischen Zugangsdaten rückt damit mehr denn je in den Fokus von Testaments- und Vorsorgeberatung.

Der digitale Nachlass wird nicht erst durch neue Gesetze „wertvoll“ – er ist es schon jetzt, nur merkt man das oft zu spät. Nach einem Todesfall tauchen plötzlich offene Fragen auf: Wer darf auf E-Mails zugreifen, was passiert mit gespeicherten Fotos in der Cloud und wie findet man Transaktionsdaten oder Zugänge zu Krypto-Portfolios? Wie Branchenexperten immer wieder berichten, regeln nur wenige Menschen diese Punkte systematisch. Die Folge sind teure Rechtsstreitigkeiten, verspätete Abwicklung und nicht selten auch familiärer Frust, weil Passwörter, Recovery-Methoden und rechtliche Rollenlage unklar bleiben.
Rechtlich ist die Leitplanke inzwischen gesetzt. Der BGH entschied bereits 2018 grundlegend, dass der digitale Nachlass vererbbar ist: Erben treten in die Rechtspositionen des Verstorbenen ein und können damit Zugang zu den Konten beanspruchen. Zwei Jahre später präzisierte der BGH die Praxisanforderungen. Plattformen müssen demnach vollen Zugriff ermöglichen – nicht bloß einen eingeschränkten Datenauszug. Seit Frühjahr 2024 gilt zusätzlich, dass Notare digitale Positionen eigenständig ermitteln müssen. Für die Praxis heißt das: Ein Nachlassverzeichnis reicht nicht, wenn es nur „offline“ denkt; es muss aktiv nach Online-Konten gesucht werden, etwa über Posteingänge, Messenger-Konten oder Abos.
Technisch liegt die Herausforderung weniger bei der Frage „wer erbt“, sondern bei der Umsetzung: Viele Plattformen arbeiten mit rollenbasierten Berechtigungen, tokenbasierter Authentifizierung und mehrstufigen Recovery-Verfahren. Wenn ein Konto nur über Telefonnummer, verknüpfte Geräte oder Seed-Phrasen wiederhergestellt werden kann, entscheidet die tatsächliche Zugriffskette darüber, ob der rechtlich zugesprochene Anspruch auch praktisch erfüllt werden kann. Im Vergleich dazu ist klassisches Bank- oder Depotkonto meist stärker in standardisierte Prozesse eingebunden. Genau hier entstehen Unterschiede, die Berater und Anwaltschaft in Nachlassfällen immer wieder adressieren: Cloud- und Social-Accounts sind oft stärker „lock-in-getrieben“, weil Zugriff ohne Authentifizierung nicht erzwungen werden kann.
Auch der Markt reagiert – allerdings nicht immer in derselben Geschwindigkeit wie die Gerichte. WhatsApp arbeitet für 2026 an der Einführung von Benutzernamen, um die Telefonnummer als Identifikationsmerkmal teilweise zu ersetzen und insbesondere in Gruppenchats die Privatsphäre zu verbessern. Gleichzeitig bedeutet das: Nutzer können Namen aus anderen Diensten wie Facebook oder Instagram übernehmen. Für Nachlassfälle kann das die Wiederauffindbarkeit einzelner Konten erleichtern, aber es verschiebt auch das Zusammenspiel aus Identitätsmerkmalen und Authentifizierung. Wer etwa Telegram oder Signal nutzt, sieht zwar ähnliche Datenschutz-Argumente, aber die konkrete Kontoverknüpfung unterscheidet sich – und damit auch die „letzte Meile“ beim Zugriff durch Erben.
Die Kostenfrage ist dabei keineswegs Nebensache. Rechtsdurchsetzung und Nachlassabwicklung können schnell in fünfstellige Beträge laufen. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof beliefen sich die Anwaltskosten auf über 104.000 Euro. Eine Vorinstanz hatte nur 95.200 Euro als abzugsfähig anerkannt. Der BFH kippte diese Aufteilung und stellte klar, dass die gesamten Kosten als Nachlassverbindlichkeiten steuerlich absetzbar sind. Diese Entscheidung ist für Erben besonders relevant, weil sie Planungssicherheit schafft: Wer Rechte auf digitalen Zugriff einklagt, sollte wissen, wie der Fiskus solche Kosten einordnet – und wie das in die Nachlassrechnung hineinwirkt.
Ein weiterer Engpass betrifft Urheberrecht und Compliance in Social-Media-Archiven. Kanzleien weisen aktuell darauf hin, dass in Videos urheberrechtlich geschützte Musik in den Content-Hinterlassenschaften zu rechtlichen Risiken führen kann – insbesondere für kleine Unternehmen und Influencer, die Inhalte systematisch veröffentlichen. In der Praxis heißt das: Ein Konto zu „öffnen“ ist nicht automatisch gleichbedeutend damit, dass sich alle Inhalte anschließend rechtssicher verwerten oder weiterführen lassen. Experten fassen das oft so zusammen: „Der digitale Nachlass ist nicht nur eine Frage des Zugangs, sondern auch des verantwortbaren Umgangs mit Daten und Inhalten.“
Am größten bleibt der praktische Fallstrick bei Kryptowährungen. Anders als bei vielen Bankkonten gibt es keinen zentralen Provider, der den Zugriff notfalls erzwingen könnte. Wer die Private Keys oder Seed-Phrases nicht kennt oder nicht auffindbar geregelt hat, steht im Ernstfall vor einem technischen „Hard Stop“. Deshalb empfehlen Fachleute in der Vorsorgeplanung, eine Klausel zu formulieren, die den digitalen Nachlass einschließlich Wallet-Zugängen ausdrücklich abdeckt. Ergänzend werden Vollmachten empfohlen, damit Erben passwortgeschützte Bereiche administrativ erreichen können. Entscheidend ist dabei die Formulierung: Sie muss die tatsächliche Daten- und Zugriffsarchitektur widerspiegeln, nicht nur den Wunsch „Zugriff zu bekommen“.
Die demografische und gesellschaftliche Entwicklung verstärkt den Handlungsdruck. Postbank-Studien berichten für Mai 2026, dass in 65 Prozent der Familien zeitliche Beschränkungen für die Handynutzung fehlen. 57 Prozent hätten keine festen Regeln für soziale Medien, und unter 18-Jährige nutzen Social Media laut Erhebungen häufig täglich länger als eine Stunde. 86 Prozent sprechen sich für Altersbeschränkungen aus, 82 Prozent sogar für ein Handyverbot an Schulen. Damit wächst die Menge digitaler Daten im Familienkontext rasant. Wer heute nicht vorsorgt, hinterlässt morgen ein „digitales Betriebsinventar“, das ohne klare Rollen, Passwege und Dokumentation schnell zu Chaos und Mehrkosten wird.
Für Unternehmen und Kanzleien ergibt sich daraus ein klarer Umsetzungsimpuls. Erstens lohnt sich die Standardisierung: Musterformulare für digitale Nachlassklauseln, strukturierte Nachlassverzeichnisse und wiederkehrende Checklisten für Cloud, Messenger, Passwortmanager und Wallets. Zweitens sollten Prozesse für die Zusammenarbeit mit Notaren und IT-affinen Sachbearbeitern aufgebaut werden, damit Ermittlungen wie seit 2024 vorgesehen in der Praxis zuverlässig funktionieren. Drittens wird der Datenschutz- und Sicherheitsaspekt zentral: Das Ziel ist nicht „mehr Daten“, sondern kontrollierter Zugriff unter Wahrung der Rechte Betroffener. In Zukunft ist außerdem zu erwarten, dass Plattformen ihre Berechtigungs- und Identitätsmodelle weiter verfeinern, etwa durch benutzernamebasierte Konten oder zusätzliche Wiederherstellungsoptionen – und dass Gerichte und Anbieter noch stärker auf Nachweisbarkeit und sichere Übergabemechanismen fokussieren.
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