BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Schwerere Verkehrsunfälle unter Einfluss von Cannabis sollen künftig systematisch in der amtlichen Statistik auftauchen. Der Bundesrat hat ein Gesetz gebilligt, das zugleich den „Grad der Cannabiseinwirkung“ in den Erhebungen vorsieht. Konkret geht es um THC-Werte aus den polizeilichen Unfallaufnahmen, vergleichbar zur Erfassung von Alkoholeinwirkung. Für die Verkehrssicherheitsforschung und Prävention sollen so deutlich bessere Daten entstehen.

Das Steuer unter Cannabis künftig genauer statistisch zu erfassen, ist für die Verkehrssicherheitsforschung mehr als eine formale Anpassung. Wenn in Unfallaufnahmen künftig nicht nur das Vorhandensein, sondern auch der „Grad der Cannabiseinwirkung“ dokumentiert wird, verändert sich die Datenbasis von Grund auf. Der Bundesrat hat dazu ein Gesetz gebilligt, das auf einen vom Bundestag beschlossenen Entwurf zurückgeht und auf die seit 2024 geltende Legalisierung von Cannabiskonsum für Volljährige mit Auflagen reagiert. Ausgangspunkt ist ein neues Erhebungsdetail in der Straßenverkehrsunfallstatistik: Die Polizei ermittelt dafür THC-Werte, also den berauschenden Wirkstoff im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen.
Technisch und methodisch lohnt der Blick auf die Logik hinter den THC-Messwerten. In der Statistik werden fortan Werte erfasst, die der Polizei bei Unfallaufnahmen im Rahmen der Untersuchung vorliegen, typischerweise aus der Messung von THC im Blut. Das Ziel ist vergleichbar mit dem, was für Alkohol bereits seit Langem etabliert ist: der Zusammenhang zwischen Expositionshöhe und Unfallfolgen lässt sich statistisch sauberer untersuchen als nur über binäre Kategorien. Erfasst werden sollen dabei Unfälle, bei denen mindestens eine Person getötet oder verletzt wurde, sowie schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden. Damit entsteht für Auswertung und Forschung eine Stichprobe mit klarer Ereignisrelevanz, statt nur allgemeiner Verkehrsdaten.
Damit zusammen hängt auch die Frage, wie die rechtliche Einordnung bisher bereits strukturiert ist. Seit August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert: Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum unterwegs ist oder darüber liegt, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Kommt Alkohol hinzu, erhöht sich der Regelsanktionen-Block typischerweise auf 1.000 Euro Buße, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte. Auffällig ist zudem die Differenzierung nach Alter und Lebensphase: In der zweijährigen Führerschein-Probezeit sowie für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 gilt ein Cannabis-Verbot, das heißt, die Grenze von 3,5 Nanogramm ist dort nicht maßgeblich. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Bußgeld.
Für die Prävention und Aufklärung eröffnet die neue Datentiefe mehrere Hebel, vor allem weil die Erfassung in einem etablierten Statistiksystem stattfindet. Laut Ministeriums-Argumentation soll die Unfallforschung dadurch besser verstehen, welche Rollen Verursachergruppen einnehmen, wie sich Unfallmuster unter Cannabiseinwirkung von anderen Fällen unterscheiden und wie sich das Verhalten von jungen Fahrern sowie Fahranfängern in der Praxis zeigt. Auch wenn die Messung im Kern eine polizeiliche Tätigkeit ist, verlagert sich die Wirkung anschließend in die analytische Auswertung: Wo sonst Daten oft nur grob nach „unter Einfluss“ versus „ohne Einfluss“ trennen, kann künftig auch der Grad der Einwirkung in die Modelle eingehen. Daneben bleiben weitere Merkmale der Unfallbeteiligten Bestandteil der Statistik, etwa Alter und Geschlecht, das Verkehrsmittel sowie Angaben dazu, wie lange jemand bereits den Führerschein besitzt.
Markt- und Branchenperspektivisch ist das gleichzeitig ein Signal für den Umgang mit neu entstehenden Risiken nach der Legalisierung. Seit 1. April 2024 ist Kiffen und Anbau für Volljährige zwar möglich, allerdings mit zahlreichen Beschränkungen; genau diese Gemengelage führt häufig zu einer „Übergangsphase“ bei Wissen, Verhalten und Kontrolle. Indem die Datenerfassung jetzt die THC-Werte und die Einwirkungsstärke in den Statistikprozess integriert, kann die Praxis Schritt für Schritt genauer werden: Präventionskampagnen und Schulungsinhalte lassen sich künftig evidenzbasierter nach Zielgruppen zuschneiden, statt sich ausschließlich auf Erfahrungen aus zurückliegenden, strengeren Regelkonstellationen zu stützen. Für Unternehmen mit Mobilitätsbezug oder Fuhrparkverantwortliche bedeutet das mittelfristig vor allem eines: Argumentationsgrundlagen für Schulungen und Fahrerkommunikation werden datengetriebener.
In der Umsetzung bleibt dennoch entscheidend, wie die erhobenen Werte später in der Auswertung gehandhabt werden. THC-Werte sind nur dann wirklich aussagekräftig, wenn sie konsistent dokumentiert und im statistischen Design mit anderen Faktoren verknüpft werden, etwa mit Schweregrad des Unfalls, Zeitbezug und demografischen Merkmalen der Beteiligten. Gerade weil der Grenzwert für Erwachsene mit 3,5 Nanogramm existiert, aber zugleich für Probezeit und Unter-21 andere Regeln gelten, sind differenzierte Analysen zu erwarten. Insgesamt verschiebt die Entscheidung den Fokus von reiner Rechtsanwendung hin zu besser messbaren Mustern im Unfallgeschehen – ein Ansatz, der bei Alkohol bereits die methodischen Leitplanken gesetzt hat und nun für Cannabis analog weitergeführt wird.
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