PARIS / LONDON (IT BOLTWISE) – Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat eine Strafe von 1,7 Millionen Euro gegen NEXPUBLICA FRANCE verhängt. Grund sind schwerwiegende Sicherheitsmängel, die zu einer Datenschutzverletzung führten. Die Untersuchung ergab, dass das Unternehmen trotz bekannter Schwachstellen keine angemessenen Maßnahmen ergriffen hatte, um sensible Daten zu schützen.

Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat NEXPUBLICA FRANCE mit einer Geldstrafe von 1,7 Millionen Euro belegt, nachdem das Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (GDPR) verstoßen hatte. Die Strafe wurde aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen verhängt, die zu einer Datenschutzverletzung führten. Diese betraf die PCRM-Software, die in sozialen Diensten weit verbreitet ist.
Die Untersuchung der CNIL ergab, dass NEXPUBLICA FRANCE trotz bekannter Sicherheitslücken keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen hatte, um sensible persönliche Daten zu schützen. Bereits im November 2022 hatten Nutzer der Online-Plattform von Nexpublica gemeldet, dass sie auf Dokumente anderer Personen zugreifen konnten. Diese Vorfälle führten zu einer formellen Untersuchung durch die CNIL.
Die PCRM-Software von NEXPUBLICA, die in sozialen Diensten eingesetzt wird, verarbeitet hochsensible Daten, darunter Informationen über Behinderungen. Die CNIL betonte, dass ein hohes Maß an Sicherheit erforderlich sei, um solche Daten zu schützen. Die Strafe spiegelt die Schwere der Sicherheitsmängel und das potenzielle Risiko für die betroffenen Personen wider.
Die CNIL stellte fest, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der PCRM-Software unzureichend waren. Viele der Schwachstellen resultierten aus einem Mangel an Kenntnissen über grundlegende Cybersicherheitsprinzipien und aktuelle Best Practices. Trotz interner und externer Prüfberichte, die auf Sicherheitslücken hinwiesen, wurden diese erst nach den gemeldeten Datenschutzverletzungen behoben.
Die CNIL entschied, dass NEXPUBLICA gegen Artikel 32 der GDPR verstoßen hat, der Unternehmen verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, die dem Risiko angemessen sind. Die Höhe der Strafe wurde unter Berücksichtigung der finanziellen Kapazität von NEXPUBLICA, der Anzahl der potenziell betroffenen Personen und der Sensibilität der verarbeiteten Daten festgelegt.
Obwohl NEXPUBLICA inzwischen Korrekturmaßnahmen umgesetzt hat, betonte die CNIL, dass dies die Schwere der früheren Versäumnisse nicht aufwiegt. Die Strafe dient als klare Warnung an Softwareanbieter, die mit sensiblen Daten im öffentlichen Sektor arbeiten: Bekannte Sicherheitslücken müssen vor einem Vorfall behoben werden, nicht danach.
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