BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Delivery Hero SE hat mit Uber Technologies einen Kaufvertrag über Schuldscheine abgeschlossen. Im Kern geht es um einen Nominalbetrag von rund 1,4 Mrd. Euro, der nach bestimmten Anpassungen für den Erwerb von Geschäftsteilen der Delivery-Hero-Gruppe vorgesehen ist. Der Aufsichtsrat stimmte dem Vorhaben vorab zu, während der Vollzug an Bedingungen rund um das geplante Übernahmeangebot von Uber geknüpft ist. Damit rückt der Zeitplan wichtiger Kapitalmarkt-Schritte in den Vordergrund, auch für die Transaktionsstruktur innerhalb der Konzerngesellschaften.

Delivery Hero SE rückt mit einer neuen Veröffentlichung nach § 111c AktG ein Finanzierungselement in den Fokus, das eng mit einer geplanten Transaktion verbunden ist: Uber Technologies und deren Tochter SMB Holding Corporation erwerben demnach Schuldscheine von Delivery Hero und einigen Tochtergesellschaften. Der Betrag wird mit rund EUR 1,4 Mrd. beziffert, allerdings ausdrücklich „vorbehaltlich etwaiger Anpassungen“. Aus Anlegersicht ist das weniger ein isolierter Finanzierungsbeschluss, sondern Bestandteil eines größeren Gesamtpakets, in dem der Verkauf bestimmter Geschäftstätigkeiten der Delivery-Hero-Gruppe durch ein verbundenes Vehikel (SDU 1, LLC) eine Schlüsselrolle spielt.
Technisch und kaufmännisch handelt es sich um einen Kaufvertrag („Agreement to Purchase Promissory Notes“) über Schuldscheine, die als Gegenleistung für den Erwerb bestimmter Geschäftsaktivitäten begeben werden sollen. Die Struktur folgt damit dem Muster, Transaktionsrisiken zwischen operativem Verkauf und Finanzierungsmechanik zu trennen: Erst die Veräußerung von definierten Geschäftsteilen, dann die Bezahlung über Wertpapiere, die im Nominalwert ausgerollt werden. Interessant ist außerdem, dass der Aufsichtsrat der Delivery Hero dem Abschluss des Schuldscheinkaufvertrags vorab zugestimmt hat. Damit wird die Governance-Frage früh adressiert, während der eigentliche wirtschaftliche Vollzug an weitere Bedingungen geknüpft bleibt.
Diese Bedingungen sind im Dokument als konkrete „sine qua non“ beschrieben. Der Erwerb durch SDU steht unter anderem unter dem Vorbehalt, dass Uber die Erfüllung sämtlicher Angebotsbedingungen rund um ein beabsichtigtes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für alle Aktien von Delivery Hero veröffentlicht. Zusätzlich muss der Abschluss der Abtrennung der veräußerten Geschäftsaktivitäten von den bei Delivery Hero verbleibenden Bereichen erfolgen. Dazu kommen erforderliche behördliche Genehmigungen, die in der Praxis oft den Engpass für den tatsächlichen Abschluss bilden. So wird aus dem Schuldscheinkaufvertrag ein Baustein innerhalb einer Sequenz, in der die Kapitalmarkt-Kommunikation und die Carve-out-Mechanik zeitlich aufeinander abgestimmt werden müssen.
Ein weiterer zentraler Punkt in der Meldung ist die Einordnung als „Geschäfte mit nahestehenden Personen“. Uber und SMB gelten als nahestehende Personen, weil Uber bereits über SMB unmittelbar 24,99 % der Aktien an Delivery Hero hält; die Beteiligung wird Uber zugerechnet. Diese Konstellation ist deshalb relevant, weil § 111a und § 111c AktG bei solchen Sachverhalten erhöhte Transparenzanforderungen vorsieht. Für den Kapitalmarkt bedeutet das: Selbst wenn der wirtschaftliche Hintergrund klar ist, wird der Markt über die Nähebeziehung und die damit verbundenen Schutzmechanismen informiert, damit Investoren die Konditionen besser einordnen können.
Historisch betrachtet sind Schuldschein-Strukturen bei Konzerntransaktionen nicht neu, aber sie gewinnen in Phasen strategischer Umstrukturierung an Bedeutung. Gerade wenn ein Unternehmen operativ „abtrennt“ und zugleich eine größere Eigentümer- oder Mehrheitsänderung im Raum steht, lassen sich Zahlungen über promissory notes oft flexibel in den Transaktionszeitplan einbetten. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Zusammenspiel: Hier ist die Finanzierung eng an das freiwillige Übernahmeangebot von Uber und den Vollzug der Abtrennung gekoppelt. Für Teams aus Corporate Finance und M&A heißt das, dass Working-Capital-Themen und Vertragsauflagen nicht getrennt voneinander betrachtet werden dürfen, sondern als integrierter Fahrplan für Closing, Publikation und Governance.
Auch aus Marktsicht ist das Timing der Veröffentlichung bedeutsam: Die Mitteilung datiert auf den 31.07.2026 um 08:38 Uhr CET/CEST und verweist auf einen früheren Hinweis von Uber vom 27. Mai 2026. Solche Datumsabfolgen sind für Analysten und Umsetzungsabteilungen deshalb wichtig, weil sie die Chronologie rund um Angebotsbedingungen und die erforderlichen Schritte bis zur behördlichen Genehmigung vorzeichnen. Unternehmen, die selbst in ähnlichen Konstellationen arbeiten, können daraus vor allem zwei Lehren ableiten: Erstens müssen Dokumente wie §-111c-Meldungen nicht erst im „Closing-Moment“ kommen, sondern können frühe Governance-Schritte spiegeln. Zweitens lohnt sich die Vertragsprüfung auf Kettenabhängigkeiten zwischen Angebot, Carve-out und Finance-Instrumenten, weil sich dort die echten Risiken und Verzögerungstreiber verstecken.
Für den praktischen Betrieb in Konzernen stellt die Meldung zudem klar, wie stark die Kommunikations- und Dokumentationspflichten im Zusammenspiel mit Finanzierung und Transaktionsstruktur wirken. Die Mitteilung enthält auch den üblichen Hinweis auf zukunftsgerichtete Aussagen des Vorstands, die nur für den Tag der Veröffentlichung gelten. Damit wird betont, dass die tatsächliche Entwicklung von den beschriebenen Erwartungen abweichen kann. Konsequent ist das, weil gerade bei behördlichen Genehmigungen, Abtrennungsprozessen und dem Vollzug von Angebotsbedingungen externe Faktoren eine Rolle spielen. In der Summe beschreibt die Veröffentlichung weniger einen „neuen Deal“ als vielmehr den organisatorischen und rechtlichen Rahmen, mit dem die geplante Übernahme- und Veräußerungsgeschichte von Delivery Hero belastbar gemacht werden soll.
Ökonomisch lässt sich der Schuldscheinkaufvertrag als Brücke zwischen zwei Zielbildern lesen: dem Erwerb der veräußerten Geschäftsaktivitäten durch SDU und der parallelen Vorbereitung der Übernahme auf Aktionärsebene durch Uber. Der Nominalwert von rund EUR 1,4 Mrd. liefert dabei die Größenordnung, aber entscheidend ist die Kopplung an Bedingungen, die erst mit weiteren Schritten „durchlaufen“ werden. Für die Bewertung durch den Markt wird daraus ein Zeitachsen-Problem: Nicht nur die Frage „was“ wird gehandelt, sondern „wann“ wird es rechtswirksam und operativ umgesetzt. Genau hier liefern §-111c-Informationen den Rahmen, damit Investoren die Transaktion über mehrere Taktungen hinweg verfolgen können, statt sie nur als Momentaufnahme wahrzunehmen.
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