POTSDAM / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundesdigitalministerium hat nun die Befugnis, IT-Projekte anderer Ministerien zu steuern. Diese Entscheidung soll die Effizienz der Bundes-IT steigern und Doppelentwicklungen vermeiden. Ausnahmen gibt es jedoch für Bereiche wie Militär und Sicherheit.

Das Bundesdigitalministerium hat kürzlich umfassende Befugnisse erhalten, um die IT-Projekte anderer Ministerien zu steuern. Diese Entscheidung wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesfinanzministerium getroffen. Digitalminister Karsten Wildberger betonte, dass der IT-Zustimmungsvorbehalt ein starkes Instrument sei, um die Effizienz der Bundes-IT zu steigern. Ziel ist es, Investitionen mit übergreifenden Strategien, Standards und Architekturen abzustimmen, um Doppelentwicklungen zu vermeiden und die Handlungsfähigkeit des Staates zu erhöhen.
Projekte, die ähnliche Funktionen erfüllen, sollen zusammengeführt oder auf gemeinsame Plattformen gesetzt werden. Dies ist Teil der Modernisierungsagenda, die darauf abzielt, die Bundesverwaltung effizienter zu gestalten. Der Zustimmungsvorbehalt sieht vor, dass das Digitalministerium über alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung entscheiden soll. Nur mit der Zustimmung des Digitalministeriums dürfen die jeweiligen Ressorts das Geld ausgeben.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Zustimmungsvorbehalt gilt nicht für bestimmte Bereiche wie Militär, Sicherheits- und Polizeiaufgaben, Geheimdienste und die Steuerverwaltung. Diese Regelung orientiert sich an den “Spend Controls” der britischen Regierung, die international als eines der strengsten und effektivsten Systeme zur Kontrolle öffentlicher IT-Ausgaben gelten.
Die neue Regelung in Deutschland gilt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Dazu zählen Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien mit einem Volumen von mindestens 500.000 Euro im Haushaltsjahr oder mindestens drei Millionen Euro je Projekt insgesamt. Außerdem gelten die Mitbestimmungsrechte bei strategischen Aufgaben wie der Stärkung der Cybersicherheit. Ein Vetorecht hat das Digitalministerium auch bei der Einführung oder Nutzung von Technologien von erheblicher Tragweite wie Künstliche Intelligenz und Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung.
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