BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach langen Debatten soll das Elterngeld erstmals seit 2007 wieder steigen: Der Mindestsatz ist von 300 auf 330 Euro, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro geplant. Ein Gesetzentwurf für eine Reform befindet sich laut Bundesfamilienministerium bereits in der regierungsinternen Abstimmung. Gleichzeitig sollen die Regeln zur Aufteilung der Bezugszeiten stabil bleiben, während die Netto-Berechnung in den ersten vier Monaten spürbar stärker am früheren Verdienst orientiert wird. Offen ist weiterhin, wann die Änderungen in Kraft treten könnten.

Eltern bekommen in Deutschland deutlich wahrscheinlicher mehr Geld als bisher: Laut Bundesfamilienministerium in Berlin soll das Elterngeld im Zuge einer Reform erstmals seit der Einführung im Jahr 2007 angehoben werden. Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro steigen, der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro. Entscheidend ist dabei nicht nur die reine Aufstockung, sondern die neue Logik, wie die Leistung in den frühen Monaten an den bisherigen Verdienst gekoppelt wird – denn gerade in der ersten Zeit nach der Geburt entscheidet sich für viele Familien, wie planbar der Einkommensersatz in der Phase ohne Erwerbsarbeit ausfällt.
Technisch wirkt das Vorhaben wie eine gezielte Kurskorrektur im bestehenden System: Im Basiselterngeld bleibt die Grunddauer von 14 Monaten bestehen, wenn beide Elternteile jeweils mindestens vier Monate übernehmen. Die restlichen sechs Monate sollen weiterhin flexibel zwischen Mutter und Vater aufgeteilt werden können. Für Alleinerziehende gilt ebenfalls: Sie sollen wie bisher bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten. Damit wird die politische Zielrichtung klar: Die Reform soll das Modell zur partnerschaftlichen Aufteilung nicht grundsätzlich umbauen, sondern dort justieren, wo sich in der Praxis spürbare Brüche ergeben – etwa bei der Frage, wie viel netto effektiv ersetzt wird.
In den ersten vier Bezugsmonaten ist eine spürbare Neuausrichtung vorgesehen: Künftig soll es 80 Prozent des Netto-Verdienstes vor der Geburt geben, für jeden weiteren Monat dann allerdings nur noch 50 Prozent. Bisher lag der Regelwert im Basiselterngeld bei rund 65 Prozent des Netto-Verdienstes für jeden Elterngeldmonat. Zusätzlich soll bei der Netto-Berechnung künftig auch Weihnachtsgeld sowie andere sonstige Bezüge einbezogen werden. Diese Details sind für viele Beschäftigte mit variablen oder jährlich gebündelten Zahlungen relevant, weil sich dadurch die Bemessungsgrundlage verschieben kann und der Unterschied zwischen „typischem“ Monatslohn und tatsächlichem Jahreseinkommen weniger stark ins Gewicht fällt.
Auch die Diskussion um die Bezugsdauer scheint in eine andere Richtung abgebogen zu sein: Ein früherer Entwurf sah eine Kürzung um zwei Monate vor, von 14 auf 12 Monate, und hatte dafür Kritik ausgelöst. Nach den Angaben von Familienministerin Karin Prien (CDU) ist diese Kürzung nun vom Tisch. Stattdessen betont die Politik die strukturelle Weiterentwicklung, um das Elterngeld stärker an die Lebensrealitäten junger Familien anzupassen – insbesondere mit Blick darauf, dass die Leistung langfristig attraktiv bleiben soll. Das ist zugleich ein Signal an den Arbeitsmarkt, weil die Akzeptanz von Elternzeit-ähnlichen Auszeiten auch davon abhängt, ob das finanzielle Risiko für die Familie als „gerecht“ empfunden wird.
Besonders relevant für die partnerschaftliche Praxis sind zwei weitere Punkte. Erstens sollen beide Eltern wieder unbeschränkt gleichzeitig Elterngeld beziehen können, etwa in den ersten vier Monaten gemeinsam. In der Vergangenheit war diese Gleichzeitigkeit nach Reformen eingeschränkt worden; Eltern konnten damals nur für einen Monat innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes gleichzeitig Basiselterngeld erhalten. Zweitens soll der Geschwisterbonus für Familien länger gezahlt werden – also ein Zuschlag, wenn weitere Kinder im Haushalt leben. Zusammen zielen beide Änderungen darauf, Konstellationen mit mehreren Kindern oder gemeinsamer Startphase finanziell weniger zu benachteiligen.
Daneben adressiert die Reform den Verwaltungsbetrieb: Der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden, damit das Elterngeld schneller bei den Eltern ankommt. Für Familien ist das mehr als ein Komfortthema, denn zeitliche Verzögerungen schlagen in der frühen Phase besonders hart durch, wenn laufende Kosten wie Miete, Betreuung oder Versicherungen unmittelbar fällig sind. Historisch existiert das Elterngeld seit 2007 als Einkommensersatz, wenn Mütter und Väter für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit nehmen. Laut dem Berichtstand wurden 2025 rund sieben Milliarden Euro ausgegeben, bei 1,6 Millionen Empfängern; 2021 lag die Zahl nach Angaben der Bundesregierung noch bei mehr als 1,8 Millionen. Zugleich erhielten 2024 290.105 Personen den Höchstbetrag und 349.157 den Mindestsatz – ein Indikator dafür, dass sowohl Unter- als auch Obergrenzen im Alltag real wirken.
Fachleute halten eine Reform seit Längerem für überfällig, weil ohne Inflationsausgleich die Kaufkraft der Leistung seit ihrer Einführung spürbar gelitten habe. Eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft hatte dafür einen Verlust der Kaufkraft um rund 38 Prozent genannt. Dass der Zeitpunkt der Reform noch offen ist, passt zur aktuellen Logik: Beschlossen ist noch nichts, der Gesetzentwurf befindet sich in der regierungsinternen Abstimmung. Für Unternehmen, die Elternzeitplanungen und Rückkehrprozesse betreuen, bedeutet das vor allem eins: Noch fehlen verbindliche Kalenderdaten für die Umsetzung, aber die Stoßrichtung ist erkennbar – mehr finanzielle Planungssicherheit in den ersten Monaten und bessere Möglichkeiten für eine gleichzeitige Inanspruchnahme.
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