DRESDEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Deutschland hält am Starttermin für die EUDI-Wallet am 2. Januar 2027 fest. Die erste nationale Wallet-Version bündelt den digitalen Ausweis (PID) und digitale Nachweise wie Electronic Attestation of Attributes (EAAs) inklusive Führerschein. Zum Start verzichtet die Bundesregierung jedoch auf Zero-Knowledge-Proofs, plant aber einen weiteren Ausbau mit Integration der eGK bis Dezember 2028. Parallel laufen Pilotprojekte, darunter ein zentrales Vorhaben in Dresden mit 115 Organisationen und etwa 150 Anwendungsfällen.

Mit dem Bericht der Bundesregierung zum aktuellen Stand der EUDI-Wallet rückt die Umsetzung der europäischen digitalen Identitätsbörse in eine konkrete nationale Form. Festgehalten wird dabei ein Zieltermin: Die erste Version soll am 2. Januar 2027 starten. In der Praxis bedeutet das weniger ein „Big Bang“ als eine gestaffelte Einführung, bei der zunächst zentrale Identitäts- und Nachweisfunktionen bereitgestellt werden und erst danach weitere Dokumenttypen in die Wallet-Struktur wandern. Dass der Bericht bereits die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen beschreibt, ist besonders relevant für Unternehmen, Behörden und Integratoren, die ihre Prozesse auf digitale Identitäten umstellen müssen.
Der geplante Funktionsumfang wirkt dabei bewusst pragmatisch: In der Startkonfiguration sollen der digitale Ausweis (PID) sowie Electronic Attestation of Attributes (EAAs) integriert werden. Als Beispiel nennt die Bundesregierung den Führerschein, also einen Nachweis, der eine bestimmte Eigenschaft oder Berechtigung maschinenverifizierbar abbildet. Zusätzlich gehören zur ersten Ausbaustufe ein EUDI Hub sowie die Gesundheits-ID. Auch Passfotos sollen Teil des Systems sein, was technisch typischerweise Anforderungen an sichere Speicherung, Berechtigungsmodelle und die korrekte Verknüpfung mit Identitätsprofilen auslöst. Auffällig ist dagegen eine Lücke in der Sicherheitsarchitektur: Auf den Einsatz von Zero-Knowledge-Proofs (ZKPs), die eine besonders datensparsame Verifizierung ermöglichen könnten, will man zum Start verzichten.
Parallel zur Frage, welche Nachweise Nutzerinnen und Nutzer in der Wallet tatsächlich mitführen können, adressiert der Bericht auch die Härtung der Endgeräte. Für die mobile Anwendung werden Mindestanforderungen festgelegt: Android 13.0 oder iOS 18.0 sowie ein integriertes Sicherheitsmodul. Die App soll zunächst über die regulären Stores bezogen werden, also den Google Play Store und den Apple App Store; die Prüfung alternativer Appstores laufe zum Zeitpunkt der Planungen noch. Für den Betrieb der Wallet selbst ist laut Regierungsangaben zudem kein zwingendes Konto bei Google oder Apple erforderlich. Das schafft zwar Erleichterung für den Zugang, bleibt aber im Zusammenspiel mit den genannten Sicherheits- und Integritätsanforderungen ein technischer Knackpunkt, denn gerade dort entscheidet sich, wie stark die Lösung an bestimmte Plattformmechanismen gebunden wird.
Genau an dieser Stelle setzt die Kritik an. Datenschützer bemängeln einen potenziellen Datenhunger privater Anbieter und kritisieren das Fehlen von Zero-Knowledge-Proofs zum Start. Außerdem wird befürchtet, dass die vorgesehene Freiwilligkeit der Wallet faktisch unterlaufen werden könnte, etwa wenn verpflichtende Altersprüfungen in sozialen Netzwerken eingeführt werden. Aus der technischen Community kommt zudem der Einwand, dass eine hardware-gebundene Attestierung Nutzer zur Verwendung proprietärer Lösungen dränge; dabei wird namentlich die Nutzung von Google Play Integrity als Beispiel genannt und die Folge wäre, dass alternative Betriebssysteme wie GrapheneOS aus dem Nutzungsszenario herausfallen. Unabhängig davon wird auch die formale Stabilität des Projekts hinterfragt: Das Digitale-Identitäten-Gesetz (DIdG) sei bislang nicht verabschiedet, was die Rechtsgrundlage für den breiteren Rollout betreffe. Zusätzlich bleiben Themen wie Haftung, Delegations- und Experimentierklauseln sowie die Post-Quanten-Sicherheit der Verschlüsselung nach den Angaben im Bericht noch offen.
Auch wenn diese Punkte den Rollout riskanter erscheinen lassen, liefert die Bundesregierung parallel eine operative Basis für Tests. Zur Erprobung der Infrastruktur seien gegenwärtig rund 200 Testanwendungen in Vorbereitung. Ein zentraler Pilot wird in Dresden durchgeführt: An dem Vorhaben sollen 115 Organisationen mit etwa 150 verschiedenen Anwendungsfällen beteiligt sein. Das ist mehr als eine reine Machbarkeitsstudie, weil sich damit die Frage beantworten lässt, wie gut die Schnittstellen in realen Abläufen funktionieren, etwa beim Berechtigungsmanagement, beim Handling von Attributen oder bei der Qualität der Nachweisführung. Für die spätere Skalierung wird dabei entscheidend, ob sich die technischen Annahmen aus der Spezifikation in heterogenen Integrationsumgebungen reproduzieren lassen.
Finanziell ist das Vorhaben ebenfalls mehrjährig abgesichert. Bis zum Jahr 2026 sind Haushaltsmittel in Höhe von 79,3 Millionen Euro vorgesehen, für den Zeitraum bis 2028 nennt der Bericht ein Gesamtbudget von 135 Millionen Euro für die nationale Wallet-Infrastruktur. Ergänzt wird das Ganze durch eine Entwicklungs- und Sicherheitsstrategie, die explizit auf Open-Source-Prinzipien setzt, konkret unter der Lizenz EUPL 1.2. Sicherheitsseitig soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unmittelbar in den Prozess eingebunden sein; zusätzlich ist ein Bug-Bounty-Programm vorgesehen, das externe Sicherheitsexperten in die Fehleridentifikation einbeziehen soll. Für die Community ist das insofern ein Signal, als eine Wallet-Lösung nicht nur „funktionieren“, sondern im Feld auch gegen Implementierungs- und Integrationsfehler resilient bleiben muss.
Der zeitliche Ausbauplan zeigt schließlich, dass die Startversion nur ein Zwischenstand ist. Ab Dezember 2028 soll die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Wallet-Struktur integriert werden. Für spätere Phasen nennt die Bundesregierung außerdem die Aufnahme von Bildungszeugnissen, Versicherungsnachweisen und des Aufenthaltsstatus. In Summe lässt sich daraus ableiten, dass die EUDI-Wallet nicht nur ein Transportmittel für den digitalen Ausweis sein soll, sondern mittelfristig als Plattform für verschiedene Lebensbereiche fungiert. Gleichzeitig erhöht genau diese Breite den Anspruch an Datensparsamkeit, sichere Attestierung und ein tragfähiges Rechts- und Haftungsmodell. Für Entscheider in Verwaltung und Wirtschaft bedeutet das: Die technische Einbindung lohnt sich parallel zur politischen Klärung, aber sie sollte von Anfang an so geplant werden, dass spätere Erweiterungen wie eGK und weitere Dokumentkategorien ohne grundlegende Neuarchitektur integrierbar bleiben.
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