BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen und damit zentrale Teile des bisherigen Heizungsgesetzes beendet. Besonders betroffen ist die 65-Prozent-Regel für neu installierte Heizungen mit erneuerbaren Energien. Stattdessen öffnet die Reform den Markt für weitere Technologien, knüpft neue Gas- und Ölheizungen aber an CO2-neutrale Brennstoffe und eine schrittweise „Bio-Treppe“. Gleichzeitig nehmen Konflikte um Kosten, Klimaziele und mögliche Klagen Fahrt auf.

Der Streit um das Heizen in Deutschland bekommt eine neue politische Bühne: Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, und damit wird das „Heizungsgesetz“ aus der Zeit der früheren Ampel-Koalition weitgehend abgelöst. Die schwarz-rote Koalition kippt zentrale Vorgaben, die insbesondere die 65-Prozent-Regelung für neu installierte Heizungen geprägt hatten. Befürworter argumentieren mit mehr Entscheidungsfreiheit für Eigentümer und weniger bürokratischem Druck. In der Debatte melden sich jedoch Klima- und Umweltorganisationen sowie die Opposition deutlich zurückhaltender, weil sie befürchten, dass der Umstieg auf wirklich emissionsarme Systeme zu langsam und zu teuer wird.
Technisch ist die Weichenstellung vor allem im Detail: Bisher sollte jede neu eingebaute Heizung künftig mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Dieses Prinzip gilt seit 2024 zwar zuerst in Neubaugebieten, wurde aber über Übergangsfristen in Richtung Bestand „abgestuft“ gedacht. Das neue Gesetz setzt dagegen auf Technologieoffenheit und entfernt damit den bisherigen Kernbaustein, der viele Kritiker als kleinteilig und schwer durchsetzbar beschrieben hatten. Nach dem Regierungsentwurf soll der Eigentümer weiterhin wählen können – die Wärmepumpe bleibt laut Planung zwar eine dominierende Option, aber die harte Kopplung an die 65-Prozent-Vorgabe fällt weg.
Was bei der Reform allerdings schnell in die technische Praxis führt, sind neue Bedingungen für Gas- und Ölheizungen. Künftig sollen neben Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und Biomasse weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen möglich sein – allerdings unter der Voraussetzung, dass diese ab dem 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Die „Bio-Treppe“ staffelt diesen Anteil stufenweise: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Parallel ist eine „Grüngasquote“ für bestehende Heizungen ab 2028 vorgesehen, allerdings bleiben Details unklar.
Für den Markt bedeutet das: Der Wettbewerb verschiebt sich vom reinen Anlagen-Typ hin zu Lieferketten, Verfügbarkeit und Preisentwicklung klimafreundlicher Brennstoffe. Damit konkurrieren nicht nur Hersteller von Wärmeerzeugern, sondern auch Akteure aus dem Bereich erneuerbarer Gase und Biomethan-Produktion. Genau hier setzt die Kritik an, denn die Menge an Biogas bzw. „grünen“ Gasen wird als Engpass gesehen. Hinzu kommt die klimaschutzpolitische Dimension: Deutschland will ab 2045 klimaneutral wirtschaften, was den Wärmesektor als besonders relevanten Emissionshebel ausweist. Gegner warnen zudem vor einer „Klimalücke“, falls die Bio-Treppe bis 2040 nur einen begrenzten Erneuerbaren-Anteil abbildet und Kosten- sowie Verfügbarkeitsrisiken politisch zu spät abgesichert werden.
Die Auseinandersetzung hat bereits eine rechtliche Komponente, weil es um die Verteilung von Verantwortung über Generationen geht. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 in einer Grundsatzentscheidung betont, dass einschneidende Schritte zum CO2-Reduktionspfad nicht auf Kosten der jungen Generation „hinausgeschoben“ werden dürfen. Wie stark sich diese Linie künftig auf das Heizungsrecht auswirkt, ist offen. Derweil wurde eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion gegen die Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause abgewiesen; damit steigt die Erwartung, dass das beschlossene Gesetz erneut juristisch angegriffen wird. Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe sehen die Reform bereits als verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft an.
Auch finanziell und gesellschaftlich dürfte die Reform für Bewegung sorgen. Die Koalition will das Kostenrisiko für Netzentgelte, CO2-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufteilen, um einer möglichen Kostenfalle bei neuen Gasheizungen vorzubeugen. Praktisch heißt das: Wenn CO2-Preise und Gasnetzentgelte steigen, kann sich die finanzielle Last auch über den Mietpreis ausdrücken. Der technische Kern bleibt jedoch: Gasheizungen sind nur so klimafreundlich wie die zugrunde lieferbaren Brennstoffe – und genau deren Preis- und Verfügbarkeitsentwicklung wird zum unternehmerischen sowie regulatorischen Risikofaktor. Unternehmen, die Energie-Contracting, Mess- und Abrechnungslösungen oder Umrüstungspfade anbieten, müssen diese Parameter künftig in Wirtschaftlichkeitsrechnungen deutlich robuster modellieren als bisher.
Der Ausblick ist damit klar zweigeteilt. Einerseits soll die Bundesregierung bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, das die Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral macht. Andererseits hängt die Umsetzung der Reform davon ab, wie schnell die „grünen“ Brennstoffe in ausreichender Menge verfügbar sind und wie verlässlich die Quotenmechanik ausgestaltet wird. Für die Branche bedeutet das: Planungs- und Investitionssicherheit werden zum entscheidenden Differenzierungsmerkmal – ähnlich wie bei Cloud-Migrationsprojekten zählt weniger die Technologieauswahl, sondern die belastbaren Betriebskosten und das konkrete Governance-Setup. In den kommenden Monaten dürften außerdem Klagen und politische Nachsteuerungen bestimmen, ob die Reform rechtlich stabil bleibt oder in Teilbereichen nachgeschärft werden muss.
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