BERLIN / KÖLN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bezweifelt, dass ein Alkoholverbot an allen Bahnhöfen durchsetzbar ist. Die Gewerkschaft verweist auf Zuständigkeiten: Die Bundespolizei müsse nicht „für die Durchsetzung dieses Verbotes“ verantwortlich gemacht werden. Gleichzeitig fordert sie deutlich mehr Investitionen in Personal, Video-Technik und KI-gestützte Systeme. Im Fokus steht damit weniger die Idee an sich als die Frage, wer es im Alltag operativ trägt.

Ein pauschales Alkoholverbot an allen Bahnhöfen trifft auf deutliche Skepsis aus der Polizeigewerkschaft: Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft bewertet den Plan der Deutschen Bahn als nicht durchsetzbar. Im Kern geht es dabei nicht um die Zielrichtung „mehr Sicherheit“, sondern um die praktische Umsetzung und die Zuständigkeitsfrage zwischen Bahnbetreiber und Bundespolizei. Wenn ein Verbot angekündigt werde, aber im operativen Vollzug hänge, entstehe laut Gewerkschaft ein Signal mit kontraproduktiver Wirkung für die Glaubwürdigkeit von Sicherheitskonzepten.
Die DPolG stützt ihre Kritik auf das Hausrecht der Deutschen Bahn. Das Unternehmen verfüge über das Hausrecht und müsse demnach das Alkoholverbot selbst vollziehen, statt die Durchsetzung auf die Bundespolizei abzuschieben. Der Bundesvorsitzende der DPolG Bundespolizeigewerkschaft, Manuel Ostermann, macht dabei ausdrücklich geltend, dass „von Beginn an deutlich“ werden müsse, dass die Bundespolizei nicht die Verantwortung trage und nicht für den Vollzug zuständig sei. Für einen konsistenten Vollzug wäre diese klare Rollenverteilung zentral, denn gerade an stark frequentierten Knotenpunkten entscheiden nicht nur Regeln, sondern auch Personaleinsatz und schnelle Handlungsmöglichkeiten über die Wirksamkeit.
Als Gegenargument führt die Gewerkschaft den heterogenen Charakter von Bahnhöfen an. Der Bahnhof sei „schon immer ein Brennpunkt“, sagt Ostermann, und ein Alkoholverbot werde nicht automatisch dazu führen, dass alkoholisierte Personen den Bahnraum meiden. Zudem sei das bestehende Alkoholverbot an ausgewählten großen Bahnhöfen nicht ohne Weiteres auf die gesamte Fläche übertragbar. Konkret nennt die Gewerkschaft den Beispielbahnhof Köln: Dort sei im Vergleich deutlich mehr Sicherheitspersonal im Einsatz. Genau diese lokale Betriebsrealität zeigt, warum eine bundesweit einheitliche Regel zwar politisch und kommunikativ attraktiv ist, operativ aber differenzierte Vollzugsressourcen benötigt.
Die Forderungen gehen über eine rein formale Diskussion um Zuständigkeiten hinaus. Die DPolG verlangt, dass die Deutsche Bahn stärker investiert als bislang – und nennt als Bereiche Personal, Video-Technik sowie „KI-gestützte Technik“ und Beleuchtungskonzepte. Dahinter steckt technisch betrachtet die Logik moderner Bahnhofsicherheitsarchitekturen: Videoüberwachung und Analytics können dabei helfen, kritische Situationen früher zu erkennen, Bedien- und Reaktionsabläufe zu strukturieren und Muster in Ereignissen sichtbar zu machen. KI-gestützte Komponenten werden dabei typischerweise als Ergänzung verstanden, nicht als Ersatz: Sie sollen Hinweise liefern, während Personal vor Ort bewertet und handelt. Ob und wie schnell solche Systeme in der Fläche funktionieren, hängt jedoch stark von Schnittstellen, Datenschutzanforderungen im Betrieb und vor allem von der Qualität der Prozesse ab.
Auch der Personalaspekt spielt in die Durchsetzbarkeit hinein. Ostermann verweist darauf, dass der Bundespolizei mit dem Bundeshaushalt 2027 Kürzungen drohten. Gleichzeitig fordert die Gewerkschaft seit längerem 3.500 zusätzliche Beamte für die Bahnbereiche. In der Praxis heißt das: Selbst wenn ein Verbot rechtlich sauber ausgestaltet wäre, kann fehlende Einsatzstärke den Unterschied zwischen Regelwerk und Wirkung ausmachen. Die DPolG nennt als kurzfristigen Hebel zudem eine bessere Einbindung von Angestellten, etwa im Verwaltungsbereich, damit Polizeibeamte stärker auf operative Aufgaben fokussieren können und Neueinstellungen schneller möglich wären.
Damit wird eine typische Spannung im Sicherheitsbetrieb sichtbar: Wer trägt die Verantwortung für Prävention und wer für den Vollzug, wenn ein Verbundsystem aus Infrastrukturbetreiber, Sicherheitsdienst und Polizei zusammenarbeitet? Eine Bahn ist dabei nicht nur Infrastruktur, sondern ein dynamischer Ort mit wechselndem Fahrgastaufkommen, unterschiedlichen Bahnhofstypen und abweichenden Sicherheitslagen. Eine Regel wie das Alkoholverbot kann in Teilbereichen wirksamer sein, wenn die Organisation – also Personalverteilung, Sichtachsen, Ansprachekonzepte und technische Unterstützung – entsprechend aufgesetzt ist. Je stärker die Abdeckung ausgeweitet wird, desto wichtiger wird eine belastbare Skalierung der Vollzugs- und Präventionskapazitäten.
Für Unternehmen im Umfeld des Bahnbetriebs ergeben sich daraus konkrete Implikationen: Sicherheitslösungen werden zunehmend an der Umsetzbarkeit im Alltag gemessen. Hersteller und Dienstleister, die in Video-Technik, KI-gestützte Analytik oder Beleuchtungskonzepte investieren, brauchen dafür stabile Integrationen in bestehende Betriebsprozesse – etwa für Alarmierung, Nachverfolgung und Dokumentation. Gleichzeitig dürfte die Debatte politisch und operativ weitergehen, weil am Ende nicht nur das „Ob“ einer Regel zählt, sondern das „Wie“: Wer handelt vor Ort, welche Teams sind dafür bereit, und wie schnell kann auf lokale Situationen reagiert werden. Genau daran entscheidet sich, ob ein Alkoholverbot als Sicherheitsinstrument wahrgenommen wird – oder ob es im Vollzug an den organisatorischen Realitäten scheitert.
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