EISENHÜTTENSTADT / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Rücküberstellung von Migranten in die zuständigen EU-Länder gestaltet sich schwieriger als erwartet. Trotz der Einrichtung von Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg wurden bisher nur wenige Migranten erfolgreich überstellt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und werfen Fragen zur Effektivität der aktuellen Maßnahmen auf.

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Die Rücküberstellung von Migranten in die zuständigen EU-Länder erweist sich als komplexer Prozess, der weit hinter den Erwartungen zurückbleibt. In den speziell eingerichteten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg wurden seit ihrer Eröffnung im März nur wenige Migranten in die für sie zuständigen Länder überstellt. Diese Zentren sollten eigentlich die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleiberecht beschleunigen, doch die Realität sieht anders aus.

In Brandenburg, genauer gesagt im Zentrum in Eisenhüttenstadt, wurden bis Ende August lediglich fünf Migranten nach Polen überstellt, obwohl dort 72 Personen untergebracht waren. Ähnlich sieht es in Hamburg aus, wo 38 von 75 Migranten in die zuständigen EU-Länder überstellt wurden. Diese Zahlen verdeutlichen die Herausforderungen, mit denen die deutschen Behörden konfrontiert sind.

Ein wesentlicher Grund für die geringe Zahl an Rücküberstellungen sind die verstärkten Grenzkontrollen und Zurückweisungen an der Grenze seit April. Diese Maßnahmen führen dazu, dass kaum noch Personen mit einem Eurodac-Treffer aus Polen in die Dublin-Zentren weitergeleitet werden. Eurodac ist ein europäisches System, das Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten speichert und abgleicht.

Ein weiteres Problem ist das Untertauchen von Migranten. Von den 72 Migranten in Eisenhüttenstadt sind etwa 42 untergetaucht oder befinden sich im Kirchenasyl. Diese Entwicklungen werfen Fragen zur Effektivität der Dublin-Zentren auf. Brandenburgs Innenminister René Wilke äußerte im Juli Bedenken, dass die Praxis der Zurückweisungen an der Grenze den Zweck der Zentren untergraben könnte.

Die rechtliche Grundlage für Zurückweisungen an der Grenze ist ebenfalls umstritten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied im Juni, dass die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle rechtswidrig war, da nicht geklärt war, welcher EU-Staat für ihren Asylantrag zuständig ist. Trotz dieser Entscheidung hält Bundesinnenminister Alexander Dobrindt an der Praxis der Zurückweisungen fest.

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Herausforderungen bei der Rücküberstellung von Migranten in EU-Länder
Herausforderungen bei der Rücküberstellung von Migranten in EU-Länder (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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