HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts könnte weitreichende Folgen für Millionen von Dieselfahrzeugen in Deutschland haben. Die von VW verwendeten Abschalteinrichtungen, bekannt als Thermofenster, wurden als illegal eingestuft. Dies könnte zu massiven Rückrufen und sogar Stilllegungen führen, da die Fahrzeuge nicht den EU-Abgasnormen entsprechen.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass die von Volkswagen verwendeten Abschalteinrichtungen, insbesondere die sogenannten Thermofenster, illegal sind. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für Millionen von Dieselfahrzeugen in Deutschland haben, die mit ähnlicher Software ausgestattet sind. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht in dem Urteil eine Bestätigung ihrer langjährigen Kritik an den Praktiken der Autoindustrie.
Die Thermofenster, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung reduzieren, wurden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zunächst als zulässig eingestuft. Diese Praxis wurde nun vom Gericht als unzulässig erklärt, da sie gegen europäisches Recht verstößt. Das KBA ist nun verpflichtet, VW aufzufordern, geeignete Maßnahmen zur Nachrüstung der betroffenen Fahrzeuge zu ergreifen. Dies betrifft nicht nur den VW Golf Plus TDI, sondern potenziell auch andere Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 bis 6c.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf einem Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der die enge Auslegung der Ausnahmeregelungen für Abschalteinrichtungen bestätigte. Diese dürfen nur aus Motorschutzgründen eingesetzt werden, wenn keine andere technische Lösung verfügbar ist. Die häufige Anwendung solcher Abschalteinrichtungen, wie sie bei den Thermofenstern der Fall ist, wurde als rechtswidrig eingestuft.
Für die Besitzer der betroffenen Dieselfahrzeuge könnte das Urteil erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Eine Nachrüstung ist in vielen Fällen technisch nicht möglich, was zu einer Stilllegung der Fahrzeuge führen könnte. Der Bundesgerichtshof hat bisher keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch die Thermofenster festgestellt, was bedeutet, dass die Schadensersatzansprüche der Fahrzeughalter begrenzt sind. Dies könnte für viele Dieselbesitzer hohe Verluste bedeuten.

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