LONDON (IT BOLTWISE) – Tierschützer und die Bundestierärztekammer fordern eine bundesweite Pflicht zur Kastration von Freigänger-Katzen. Hintergrund ist der Wettbewerb um Nachwuchs: Wo unkastrierte Tiere weiter frei herumlaufen, entstehen laut den Befürwortern dauerhaft neue Straßenkatzen. Schleswig-Holstein habe bereits eine Katzenschutzverordnung eingeführt, die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung an den freien Auslauf koppelt. Kritisiert wird vor allem der Flickenteppich aus Länder- und Kommunalregeln, der die Umsetzung ausbremst.

In Deutschland existiert bislang keine einheitliche Bundesregel, die Freigänger-Katzen pauschal zur Kastration verpflichtet. Stattdessen regeln je nach Bundesland entweder Länder oder einzelne Kommunen, ob und in welchem Umfang Katzenhalter ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren müssen. Tierschützer koppeln diese fehlende Harmonisierung an ein praktisches Problem: Ohne bundesweit abgestimmte Vorgaben bleibt der Nachwuchs durch unkastrierte Tiere in vielen Regionen dauerhaft bestehen. Genau daraus leitet sich der Ruf nach einer nationalen Pflicht ab, um die Zahl der Straßenkatzen langfristig zu senken.
Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, fordert dafür eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen. Laut seiner Aussage ist dies „der wirksamste Hebel“, um das Leid der Millionen Straßenkatzen in Deutschland „langfristig einzudämmen“. In seiner Argumentation steht nicht nur die Vermeidung neuer Würfe im Fokus, sondern auch das Schicksal der bereits geborenen Tiere: Solange Freigänger-Katzen Nachwuchs zeugen, würden laut Schröder immer wieder neue Katzen auf der Straße geboren, die unter Hunger, Krankheiten, Parasiten und Verletzungen leiden oder teils schon als Kitten sterben. Damit verbindet er eine sozial-ethische Zielsetzung direkt mit einem tierschutzfachlichen Mechanismus, nämlich der Reduktion reproduktionsfähiger Populationen.
Auch auf veterinärfachlicher Seite sieht man Handlungsbedarf. Holger Vogel, Präsident der Bundestierärztekammer, beschreibt freilebende Katzenpopulationen als „erhebliches Tierschutz-Problem“ und nennt als „wesentlichen Faktor“ den stetigen Nachwuchs durch unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten. Für Vogel reicht es nicht aus, ausschließlich Straßenkatzen zu kastrieren, weil sich der Nachschub fortlaufend aus dem privaten Bereich speist. Gleichzeitig grenzt er die Problemlage von einer rein punktuellen Maßnahme ab: Wenn die Regeln bei der Quelle der Fortpflanzung ansetzen sollen, müssen sie so gestaltet sein, dass auch Halterinnen und Halter in die Pflicht genommen werden. In der Folge fordert er eine bundesweit einheitliche Regelung, die zudem „konsequenter und auch leichter vermittelbar“ sei.
Der Kernkonflikt liegt dabei weniger in der Frage, ob Kastration als Maßnahme wirkt, sondern in der Umsetzbarkeit im Alltag. Die Bundestierärztekammer und der Tierschutzbund warnen, dass in der Praxis durch die föderale Zuständigkeit ein Flickenteppich entsteht. Unterschiedliche Regelungen je nach Region führten Vogel zufolge zu einer Lösung, die „nur bedingt zum Erfolg“ führe. Außerdem wird die Wirksamkeit an zwei technische Voraussetzungen geknüpft: Eine bundesweite Pflicht müsse zwingend mit Kennzeichnungs- und Registrierungspflichten verbunden werden. Nur so ließen sich Tiere eindeutig ihren Halterinnen und Haltern zuordnen und Vorgaben auch wirksam umsetzen.
Dass das Thema nicht erst seit heute auf der politischen Agenda steht, zeigt der Blick nach Schleswig-Holstein. Dort gilt seit dem 1. Juli eine Katzenschutzverordnung: Katzenhalter müssen ihre Tiere kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen, wenn sie ihnen freien Auslauf gewähren. Wohnungskatzen, die das Haus nicht verlassen, sind von der Regelung ausgenommen. Damit macht die Verordnung den Auslöser des Tierschutzrisikos zur rechtlichen Bedingung: Wer seinen Katzen unkontrollierten Zugang zur Freilandumgebung ermöglicht, muss die zentralen Eingriffe und Dokumentationsschritte nachweisen. Aus fachlicher Sicht ist das relevant, weil sich so Einzelfallentscheidungen weniger stark auf die Interpretation vor Ort stützen müssen, sondern stärker auf prüfbare Daten und Zuordnung.
Für die Befürworter ist die Logik dahinter relativ klar: Freigänger-Katzen bilden in vielen Fällen einen kontinuierlichen Zufluss in die freilebende Population, vor allem wenn einzelne Halter aus unterschiedlichen Gründen keine Kastration vornehmen. Der Deutsche Tierschutzbund argumentiert, dass sich die Lage verschärft, wenn in vielen Gemeinden und Städten zwar bereits Katzenschutz- oder Kastrationsverordnungen existieren, diese aber nicht in eine bundesweit konsistente Linie überführt werden. Laut Darstellung des Vereins gibt es entsprechende Regelwerke bundesweit in mehr als 3.300 Gemeinden und Städten; der größte Anteil entfalle auf Schleswig-Holstein, wo die Verordnung flächendeckend im Bundesland gilt. Historisch betrachtet ist die Entwicklung damit typisch: Erst lokale Regelungen schaffen Erfahrungen, anschließend entsteht politischer Druck auf bundesweite Harmonisierung.
Auch die Größenordnung des Problems wird häufig über Modellrechnungen illustriert. Die Tierrechtsorganisation Peta schreibt, in „nur sieben Jahren“ könnten eine unkastrierte Katze und ihr Nachwuchs theoretisch bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Unabhängig davon, wie man solche theoretischen Hochrechnungen im Detail bewertet, zeigt die Zahl vor allem die Dynamik: Selbst kleine Unterschiede in der Kastrationsquote können sich in mehreren Fortpflanzungszyklen kumulieren. Genau an dieser Stelle setzt die Forderung nach bundesweiten Pflichten an, denn sie soll verhindern, dass Regionen mit höheren Kastrationsraten durch Zuzug aus weniger regulierten Gebieten wieder geschwächt werden. Für die Praxis bedeutet das: Ohne einheitliche Kennzeichnung und Registrierung bleiben Maßnahmen fragmentiert, und der Nachwuchs wandert gewissermaßen „durch die Zuständigkeiten“ statt durch kontrollierte Eingriffe.
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