SAN FRANCISCO / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Nach einer zweijährigen Unterbrechung hat die Krypto-Börse Kraken ihre Staking-Dienste für US-Kunden wieder aufgenommen. Diese Wiederaufnahme markiert einen bedeutenden Schritt in der sich wandelnden regulatorischen Landschaft der USA.

Die Krypto-Börse Kraken hat ihre Staking-Dienste für US-Kunden nach einer fast zweijährigen Pause wieder aufgenommen. Diese Dienste waren seit 2023 ausgesetzt, nachdem die Börse eine multimillionenschwere Einigung mit der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde SEC über diese Dienstleistungen erzielt hatte. Kunden in 37 US-Bundesstaaten können nun Staking-Dienste für 17 digitale Vermögenswerte nutzen, darunter Ether, Solana und Cardano.
Kraken war eine der ersten Krypto-Börsen, die ihren Kunden Staking-Dienste anbot, und begann damit im Jahr 2019. Im Februar 2023 einigte sich die Börse darauf, diese Dienste im Rahmen einer 30-Millionen-Dollar-Vereinbarung mit der SEC einzustellen. Die Wiederaufnahme der Staking-Dienste deutet auf ein verbessertes regulatorisches Klima unter der neuen SEC-Führung in den USA hin.
Im Februar 2023 leitete die SEC eine Untersuchung gegen Kraken ein, weil das Unternehmen angeblich gegen US-amerikanische Wertpapiergesetze verstoßen hatte, indem es seine Staking-Dienste nicht bei der Regierungsbehörde registrierte. Die SEC argumentierte, dass Kraken den Staking-Kunden keine angemessene Risikoinformation bereitgestellt habe, die ihre Kontrolle über die gestakten Token an Validatoren abgeben, um Belohnungen zu verdienen.
Der ehemalige SEC-Direktor der Durchsetzungsabteilung, Gurbir S. Grewal, beschuldigte die Börse auch, den Kunden “überzogene Renditen, die in keiner wirtschaftlichen Realität verankert sind”, versprochen zu haben. Kraken einigte sich mehrere Wochen nach Bekanntgabe der Untersuchung mit der SEC. Dennoch verklagte die SEC Kraken im November 2023 erneut und warf der Börse vor, als nicht registrierter Wertpapiermakler tätig gewesen zu sein.
Die SEC-Klage beschuldigte Kraken, Kundengelder vermischt zu haben und die Rolle einer Börse, eines Maklers, eines Händlers und einer Clearingstelle ohne die erforderlichen Lizenzen von Regierungsregulatoren erfüllt zu haben. Kraken wehrte sich und argumentierte, dass die SEC nicht die Befugnis habe, die Kryptowährungsmärkte zu regulieren, da ihr diese Befugnis nicht vom US-Kongress erteilt worden sei.
Am 24. Januar erließ Richter William Orrick eine Anordnung, die Kragens Verteidigung, dass die SEC nicht befugt sei, digitale Vermögenswerte zu regulieren, abwies. Der Richter teilte jedoch auch mit, dass Kragens Anwaltsteam die Frage zu einem späteren Zeitpunkt im Prozess erneut aufwerfen könne.
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