BIELEFELD / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Fast-Food-Gigant KFC steht in Deutschland vor einem markenrechtlichen Dilemma. Nachdem das Unternehmen eine Dönervariante unter dem Namen ‘Krispy Kebab’ eingeführt hat, sieht sich die gleichnamige Bielefelder Dönerkette in ihren Markenrechten verletzt. Die Gespräche zwischen den beiden Parteien gestalten sich schwierig, und eine Einigung scheint in weiter Ferne.

Der amerikanische Fast-Food-Riese Kentucky Fried Chicken (KFC) sieht sich in Deutschland mit einem markenrechtlichen Problem konfrontiert. Nachdem KFC eine neue Dönervariante unter dem Namen ‘Krispy Kebab’ auf den Markt gebracht hat, erhebt die gleichnamige Bielefelder Dönerkette Vorwürfe der Markenrechtsverletzung. Die Bielefelder Firma hatte sich den Namen ‘Krispy Kebab’ markenrechtlich schützen lassen, was KFC nach eigenen Angaben nicht bekannt war.
Die Gespräche zwischen KFC und der Bielefelder Dönerkette gestalten sich als herausfordernd. KFC Deutschland hat erklärt, dass man weiterhin an einer gemeinsamen Lösung interessiert sei, jedoch sei man bereit, das Produkt schweren Herzens aus dem Programm zu nehmen, sollte keine Einigung erzielt werden. Der Anwalt der Bielefelder Firma, Markus Brock, sieht in der Namensgebung von KFC eine klare Verwechslungsgefahr und somit eine Verletzung des Markenrechts.
Markenrechtlich geschützt ist die sogenannte Wort-Bild-Marke, deren Wortbestandteil prägend ist. In der Regel führen Unternehmen vor der Einführung eines neuen Produkts eine ‘Freedom to Operate’-Analyse durch, um sicherzustellen, dass keine fremden Markenrechte verletzt werden. Ob KFC diese Analyse nicht durchgeführt hat oder ob sie fehlerhaft war, bleibt unklar. Es ist jedoch bemerkenswert, dass ein global agierender Konzern wie KFC einen solchen Fehler gemacht hat.
In den Verhandlungen schlug der Inhaber der Bielefelder Dönerkette, Kolcu, vor, gemeinsam ein Gericht zu entwickeln, etwa mit einer speziellen Soße der Bielefelder Firma. Dieses Angebot lehnte KFC jedoch ab. Auch das Angebot von KFC, in ihren Filialen Werbung für die Bielefelder Kette zu machen, wurde von Kolcu abgelehnt. Die Chancen auf eine Einigung sind nach Einschätzung von Kolcu gering, und er sieht sich in diesem rechtlichen Tauziehen als David gegen Goliath.
Der Streit hat auch Auswirkungen auf die Franchisepartner der Bielefelder Dönerkette. Kolcu befürchtet, dass diese von ihm Entschädigungen fordern könnten, da der vertraglich geregelte Gebietsschutz durch die Namensgleichheit mit dem KFC-Produkt nicht mehr gewährleistet sei. Die Einführung des ‘Krispy Kebab’ durch KFC erfolgte ausgerechnet in einem Werbevideo zum Song ‘Alles nur geklaut’ der Prinzen, was die Situation zusätzlich brisant macht.
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