SEATTLE / LONDON (IT BOLTWISE) – Die US-Regierung hat die Unternehmen Microsoft und Adobe von einem Bundesprogramm zur Visa-Sponsoring-Kette ausgenommen. Damit werden neue und anhängige PERM-Anträge für die genannten Firmen sowie weitere Tech-Outsourcing-Anbieter gestoppt. Ein Teil der H-1B-Mitarbeitenden sieht sich dadurch mit unklaren Zeitplänen bei der Green-Card-Planung konfrontiert und soll sich kurzfristig rechtlich beraten lassen. In der Debatte geht es zudem um den Umgang mit der PERM-Regel als Vorstufe für arbeitsbezogene Visa.

Die jüngste Entscheidung der US-Regierung, Microsoft und Adobe vorerst aus einem zentralen Programm zur Visa-Sponsoring-Zulassung auszunehmen, schlägt in der Tech-Branche direkt in der operativen Personalplanung durch. Aus der rechtlichen Abfolge entsteht dabei ein konkretes Risiko: Wer in den USA auf einem H-1B-Visum arbeitet und für den nächsten Schritt Richtung Green Card vom PERM-Prozess (Permanent Labor Certification) abhängig ist, muss den Status seiner individuellen Dossiers jetzt neu bewerten. Laut den in der Berichterstattung zitierten Anwältinnen und Anwälten betrifft die Maßnahme nicht nur neue Anträge, sondern auch bereits laufende PERM-Verfahren für die genannten Unternehmen und weitere aufgeführte IT-Outsourcing-Firmen.
Im Kern wirkt die Sperre über das Zusammenspiel von PERM und anschließender Arbeitgeberanmeldung für ein Beschäftigungsvisum. PERM gilt als erster Schritt, den Arbeitgeber in der Regel durchlaufen müssen, um zu belegen, dass für die konkrete Stelle keine qualifizierten und verfügbaren Arbeitskräfte in den USA existieren. Erst auf dieser Basis können spätere Wege zur Green Card aufgebaut werden. Genau diese Logik, die in vielen Unternehmen als planbarer Fahrplan für mehrjährige Aufenthalts- und Integrationsstrategien dient, verliert durch das Stoppsignal an Verlässlichkeit. Für Betroffene heißt das: Nicht nur der H-1B-Verlauf ist relevant, sondern auch, ob es einen realistischen Plan B für eine Folgeklassifizierung gibt oder ob die verbleibende Zeit bis zur maximalen H-1B-Laufdauer für die nächste Etappe genügt.
US-Vizepräsident JD Vance brachte die Maßnahme in Zusammenhang mit Vorwürfen, Microsoft habe das PERM-System missbraucht. In den Vorwürfen von US-Vizepräsident JD Vance soll Microsoft amerikanische Arbeitskräfte entlassen und diese durch ausländische Beschäftigte ersetzt haben, die angeblich weniger bezahlt wurden. Der Punkt dahinter ist nicht nur die politische Debatte, sondern die juristische Frage, wie weit die ausführende Verwaltung bei der Aussetzung von PERM-Funktionen auf formeller Grundlage gehen darf. Gleichzeitig wird in der Szene der Einwanderungsanwältinnen und -anwälte betont, dass die Konsequenzen im Einzelfall stark davon abhängen, ob ein Mitarbeitender bereits Fortschritte im Green-Card-Prozess gemacht hat, ob eine Verlängerung über die reguläre H-1B-Maximallaufzeit hinaus möglich ist und ob alternative Visakategorien in Frage kommen.
Besonders deutlich wird das in den Aussagen zur möglichen Folge bei ausbleibenden Anschlussoptionen. Ein Anwalt aus Boston beschreibt, dass eine Person sich theoretisch sogar in eine Lage manövrieren lassen könnte, in der sie aufgrund der neuen Sperrlogik in einem Verfahren zur Einreise-/Aufenthaltslage landen kann, sollte sie ohne ausreichende Qualifikation für eine andere Non-Immigrant-Kategorie bleiben. Das klingt dramatisch, wird aber von anderen Stimmen differenziert: Laut Loren Locke aus Atlanta ist eine unmittelbare Abschiebungsgefahr für viele Mitarbeitende eher dann ein Thema, wenn sie ihre H-1B-Eligibility faktisch ausgeschöpft haben und zugleich keine Verlängerung oder gesetzliche Grundlage für den Verbleib finden. Ein weiterer Aspekt ist dabei der rechtliche Mechanismus zur Verlängerung über sechs Jahre hinaus: H-1B-Zeiten können nach Angaben aus der Anwaltschaft verlängert werden, wenn hinreichende Fortschritte im Green-Card-Verfahren dokumentiert sind.
Auch die Frage nach der Angreifbarkeit der Sperre spielt eine große Rolle. Mehrere der befragten Anwältinnen und Anwälte rechnen mit rechtlichen Auseinandersetzungen, unter anderem mit dem Argument, die Aussetzung liege außerhalb der rechtlichen Befugnisse des Arbeitsministeriums. In einer technischen Einordnung wird dabei auf den gesetzlichen Rahmen verwiesen: Bundesrecht sieht laut einer Anwaltsperson vor, dass das Department of Labor einen Arbeitgeber nur für 180 Tage einseitig vom PERM-Programm suspendieren kann. Diese Frist soll dem Arbeitgeber eine Art Vorwarnphase geben, in der eine Untersuchung stattfindet, und erst danach werde darüber entschieden, ob eine Debarment-Entscheidung in Betracht kommt. Selbst dann sei eine Debarment-Dauer begrenzt, was in der Praxis die Planungssicherheit zwar verbessert, aber den aktuellen Schwebezustand dennoch nicht aufhebt.
Unternehmen und Mitarbeitende stehen dadurch vor einer neuen Priorisierung in den nächsten Wochen: Status-Checks müssen schneller passieren als üblich, insbesondere weil sich die Folgen aus mehreren Zeitachsen ergeben. Die eine Achse ist der H-1B-Timeline, die andere sind die PERM- und Green-Card-Schritte, die je nach Fortschritt unterschiedlich weit gediehen sein können. In der Berichterstattung wird außerdem geschildert, dass die Unsicherheit für Familien besonders hart sein kann, etwa wenn ein absehbares Ende einer H-1B-Erweiterung mit familiären Bindungen kollidiert. Aus Sicht der Anwältinnen und Anwälte lautet die konsequente Schlussfolgerung daher nicht „abwarten“, sondern „kompetente Beratung einholen“: Wer nur auf allgemeine Trends schaut, riskiert Fehlentscheidungen bei Verlängerungen, Stellenwechseln und der Frage, wann ein Wechsel der Visakategorie überhaupt realistisch wird.
Für die Tech-Branche ergibt sich daraus ein Signal, das über Microsoft und Adobe hinausweist: Aus Sicht vieler Arbeits- und Migrationspraktiker ist die Maßnahme Teil einer breiteren Linie, ausländische Arbeitskräfte stärker ins Blickfeld zu rücken. Auch die Auswahl der betroffenen Firmen, die neben den großen Namen mehrere Outsourcing-Player einschließt, deutet darauf hin, dass nicht nur einzelne Arbeitsverhältnisse, sondern ein ganzer Beschaffungs- und Talentierungsmechanismus unter Druck geraten könnte. Für HR- und Legal-Teams heißt das: Transparente Kommunikations- und Dokumentationsprozesse werden wichtiger, ebenso belastbare Szenarien für die nächsten Schritte bei Green-Card-Projekten. Denn selbst wenn sich eine Sperre später vor Gericht relativieren lässt, entsteht zwischenzeitlich ein operatives Vakuum, das nur mit sauberer individuellen Planung und rechtlicher Einordnung geschlossen werden kann.
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