HAMM / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem Hinweis im Rahmen einer Verbandsklage des VZBV ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der DAZN-Preiserhöhungen aus den Jahren 2021 und 2022 angedeutet. Betroffene Kunden können sich laut Gericht noch in ein Klageregister eintragen, um Rückzahlungen geltend zu machen. Im Prozess geht es vor allem um die Transparenz und Verständlichkeit der Preiserhöhungsklauseln in laufenden Verträgen. DAZN wollte sich nach der mündlichen Verhandlung zunächst nicht äußern.

Beim Sport-Streaminganbieter DAZN verdichten sich die rechtlichen Risiken rund um Preisänderungen in laufenden Verträgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einer mündlichen Verhandlung einen Hinweis gegeben, dass die extremen Preiserhöhungen in den Jahren 2021 und 2022 voraussichtlich rechtswidrig gewesen sein könnten. Ein Urteil soll das Gericht am 18. November verkünden. Bis dahin bleibt der Ausgang zwar offen, die Richtung des Verfahrens ist aber deutlich: Es geht nicht nur um einzelne Preispunkte, sondern um die Wirksamkeit der verwendeten Vertragsklauseln.
Für Verbraucher ist die zeitliche Nähe besonders relevant, weil das Verfahren in eine konkrete Anspruchsphase mündet. In den kommenden drei Wochen können sich betroffene DAZN-Kunden in ein Klageregister eintragen, um Rückzahlungen anzumelden. Das Modell dahinter ist typisch für Verbandsklagen: Der übergeordnete Rechtsstreit wird durch die rechtliche Bewertung der Klauseln und die Voraussetzungen für Verbraucheransprüche vorbereitet, während die individuelle Beteiligung später die Geltendmachung erleichtert. Wer diese Frist verpasst, riskiert, dass er seine möglichen Ansprüche nicht mehr in derselben Prozesslogik einkoppeln kann.
Technisch klingt das nach „nur Verträge“, juristisch ist es jedoch eine Frage der Auslegung und Verständlichkeit. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass die Preiserhöhungsklauseln intransparent und damit unwirksam waren. Konkret richtet sich die Klage gegen die DAZN-Mutter mit Sitz in London. Das OLG Hamm schloss sich dieser Sicht in einer vorläufigen Bewertung an: Die Begrifflichkeiten in der Klausel seien für Verbraucher nicht zu verstehen, und es sei nicht nachvollziehbar gewesen, in welchem Verhältnis die Formulierungen zu veränderten Marktbedingungen zu den tatsächlich erfolgten, zum Teil sehr starken Preiserhöhungen standen. Vorsitzende Richterin Adrienne Siemers formulierte sinngemäß, dass Kunden die Berechtigung der Erhöhungen nicht sinnvoll hätten prüfen können.
Damit hängt der Fall eng mit einem zweiten Strang zusammen: Bereits das OLG München hat in einem Parallelverfahren, ebenfalls durch den VZBV geführt, eine Preisanpassungsklausel aus den DAZN-Nutzungsbedingungen von 2022 als unwirksam eingestuft. Die Begründung: Die Klausel sei nach Überzeugung des Gerichts zu unbestimmt, sodass Verbraucher nicht in die Lage versetzt würden, die Berechtigung der Erhöhung zu überprüfen. Gleichzeitig liegt der Münchner Fall derzeit noch beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Verfahren ist also nicht rechtskräftig. Für die Praxis bedeutet das: Selbst wenn Gerichte in unterschiedlichen Instanzen bislang klare Zweifel formulieren, kann die finale Leitentscheidung noch ausstehen.
Auch wirtschaftlich lässt sich der Kontext nicht ausblenden, weil er die Tragweite der Vertragsklauseln sichtbar macht. Laut VZBV erhöhte DAZN seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Als Beispiel wird genannt, dass der monatliche Preis für Bestandskunden im Sommer 2022 von 14,99 auf 29,99 Euro angehoben wurde. Der Sport-Streamingdienst bietet dabei unter anderem Spiele der Fußball-Bundesliga sowie der Champions League an. Für Nutzer sind solche Sprünge spürbar, für Anbieter stellt sich gleichzeitig die Frage, wie Preisflexibilität vertraglich so gestaltet werden kann, dass sie rechtlich haltbar bleibt.
Die technische Parallele zu anderen Abo-Ökosystemen liegt in der „Mechanik“ von Preisanpassungen: In vielen Streaming- und Digitaldienstverträgen werden Auslöser, Grenzen und Prüfbarkeit über Klauseln definiert, die für Nicht-Juristen verständlich sein müssen. Wenn Formulierungen wie „veränderte Marktbedingungen“ zwar allgemein klingen, aber keine hinreichend konkrete Brücke zu den tatsächlichen Preisänderungen schlagen, entsteht ein Transparenzproblem. Genau in diese Lücke zielt das OLG Hamm nach der vorläufigen Bewertung. Dass DAZN sich nach der mündlichen Verhandlung zunächst nicht äußern wollte, zeigt zugleich, dass die juristische Strategie nun stark von den nächsten Schritten abhängt: dem Urteil am 18. November sowie der weiteren Entwicklung beim Bundesgerichtshof im Parallelverfahren.
Für den Markt wirkt das Urteilspotenzial deshalb über den Einzelfall hinaus. Wenn sich die Linie durchsetzt, dass Preiserhöhungsklauseln ohne verständliche Nachvollziehbarkeit unwirksam sind, müssen Anbieter ihre Vertragsarchitektur überdenken, angefangen bei der Formulierung von Anpassungsparametern bis hin zur Frage, wie gut Kunden die konkrete Berechtigung prüfen können. Unternehmen im digitalen Abo-Bereich werden diese Verfahren beobachten müssen, weil sie unmittelbar beeinflussen, wie Preisänderungen künftig kommuniziert und dokumentiert werden. Gleichzeitig entsteht für betroffene Kunden eine handfeste Handlungsoption: die Eintragung ins Klageregister innerhalb der genannten drei Wochen, damit Rückzahlungen später geordnet geltend gemacht werden können.
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