LONDON / LONDON (IT BOLTWISE) – Ermittlern ist es gelungen, zwei Londoner Immobilien aus dem Umfeld von Ruja Ignatova zu verwerten und so rund 10 Millionen Euro sicherzustellen. Nach Angaben der Strafverfolgungsbehörden haben jedoch nur etwa 17.000 geschädigte Onecoin-Anleger einen konkreten Rückforderungsanspruch. Betroffene müssen in einem klar definierten Zeitraum investiert haben und innerhalb von sechs Monaten selbst aktiv werden. Wer seine Ansprüche nicht anmeldet, sieht den Rückfluss laut Verfahrenslage nicht mehr vor.

Die Vermögensabschöpfung rund um die gescheiterte Onecoin-Plattform bringt erneut Geld in Bewegung: Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist es Ermittler Carsten Nowak gelungen, rund 10 Millionen Euro aus dem Verkauf zweier Londoner Eigentumswohnungen zu sichern. Der Kernpunkt für Geschädigte liegt nicht in der Höhe der Summe allein, sondern in der Hürde, die nun entscheidet, wer tatsächlich an eine Rückzahlung gelangt. Denn wie aus den Angaben zum Verfahren hervorgeht, profitieren von den insgesamt gesicherten Mitteln nur diejenigen, die in einem eng gefassten Zeitraum tatsächlich über den damaligen Zahlungsdienstleister Zahlungen geleistet haben.
Um die Einordnung der aktuellen Rückgewinnung zu verstehen, lohnt der Blick zurück auf den Aufstieg von Onecoin ab 2014: Ruja Ignatova startete das Netzwerk zu einer Zeit, in der viele Menschen zum ersten Mal von Bitcoin hörten und den Kursanstieg vor allem als Chance betrachteten, nicht als Risiko. Die Inszenierung setzte stark auf Renditeversprechen und eine Art “Bitcoin-Killer”-Erzählung, um Geldflüsse zu beschleunigen. Laut den Hintergründen aus dem Verfahren investierten weltweit rund drei Millionen Menschen in Onecoin, während der Gesamtschaden auf etwa 4 Milliarden Euro geschätzt wird. Seit dem Platzen der “Blase” gibt es keine verlässlichen Spuren der damals öffentlich als “Krypto-Queen” bezeichneten Gründerin.
Technisch und prozessual ist bei Vermögensabschöpfungen vor allem die Frage entscheidend, wo sich Eigentumsrechte belegen lassen. In diesem Fall wird das Geld nach Darstellung der Ermittlungsarbeit aus dem Verkauf eines Penthouse-Objekts mit Pool sowie einer kleineren Wohnung für Leibwächter generiert, die wirtschaftlich Dr. Ignatova zuzurechnen sind. Der ursprüngliche Kaufpreis von 20 Millionen Euro habe sich zwar nicht mehr erzielen lassen, weil die Immobilien dem Vernehmen nach deutlich heruntergekommen gewesen sein sollen; dennoch sei die Wertspanne weitgehend erhalten geblieben. Laut Ablauf fließt das Geld von London über die Kanalinsel Guernsey nach Deutschland zurück, ein Weg, der in der Praxis häufig genutzt wird, um Vermögenswerte grenzüberschreitend zu verwalten und verwertbar zu machen.
Gleichzeitig zeigt die Parallelspur bei weiteren Luxusgütern, warum selbst “gesicherte” Vermögenswerte nicht automatisch “auszahlbar” sind. Ignatova werden weitere Vermögenswerte zugerechnet, etwa eine Villa in Sozopol am Schwarzen Meer und eine Luxusyacht, deren Kaufpreis dem Bericht zufolge bei knapp sieben Millionen Euro lag. Das zentrale Problem beschreibt Nowak so, dass sich auf Villa und Yacht kein Stempel mit dem Namen Ignatovas finde. Wenn sich damit die Zuordnung rechtlich nicht sauber nachweisen lässt, bleibt der Zugriff auf solche Werte versperrt – ein typisches Muster bei Fällen, in denen Eigentum, Nutzung und wirtschaftliche Verfügungsgewalt in unterschiedlichen Konstruktionen auseinanderlaufen.
Für die Ansprüche der Anleger kommt es nun auf eine zeitliche und nachweisspezifische Definition an. Laut Staatsanwaltschaft beläuft sich der Kreis der Anspruchsberechtigten auf etwa 17.000 Personen; dabei handelt es sich um Onecoin-Investoren, die zwischen dem 9. Januar 2015 und dem 15. August 2016 Zahlungen auf Konten des Zahlungsdienstleisters IMS GmbH aus Greven geleistet haben. Im vorliegenden Text wird als Start der Frist allerdings einmal der 9. Januar 2025 genannt, was zeitlich nicht zum Ende August 2016 passt; sehr wahrscheinlich handelt es sich dabei um einen Tippfehler, der vor einer Veröffentlichung mit der Originalquelle gegenprüft werden sollte. Zusätzlich ist wichtig: Geschädigte müssen selbst aktiv werden, denn das Verfahren knüpft die Rückzahlung an eine fristgebundene Anmeldung.
Die rechtliche Grundlage dafür liegt auch in dem Umfeld des Zahlungsapparats. Das Landgericht Münster hatte die Betreiber der International Marketing Services GmbH wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt; dem Gerichtsurteil zufolge sollen sie in mehr als 12.800 Fällen ohne die erforderliche Erlaubnis Zahlungsdienste angeboten und Transaktionen im Wert von 320 Millionen Euro abgewickelt haben. Für das Gesamtbild ist außerdem relevant, dass die Staatsanwaltschaft bereits zuvor rund 28 Millionen Euro eingezogen hat; insgesamt seien damit fast 40 Millionen Euro zurückgeholt worden, also ein kleinerer Teil des mutmaßlichen Gesamtschadens. Der Rückfluss steht laut Angaben nicht nur deutschen Anlegern zu, sondern auch Geschädigten aus mehreren anderen europäischen Ländern.
Praktisch müssen Betroffene ihre Ansprüche innerhalb von sechs Monaten schriftlich bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld anmelden, mit einem Aktenzeichen, das im Verfahren genannt wird. Gefragt ist ein Nachweis der Onecoin-Investition im genannten Zeitraum, etwa über Kontoauszüge, Kopien von Unterlagen oder andere belegbare Dokumente. Wird diese Frist versäumt, soll überschüssiges Geld nach der Verfahrenslogik an den Fiskus fallen. Für Hinweise zum Aufenthalt von Ruja Ignatova verweist die Strafverfolgung zudem auf das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf; außerdem wird eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro genannt. Damit bleibt der Fall trotz der aktuellen Rückgewinnung mehr als nur eine einzelne Schlagzeile: Für Anleger ist er vor allem eine Warnung davor, wie schnell Versprechen wie “Bitcoin-Killer” und garantierte Traumrenditen als Vertrauensbasis missbraucht werden können.
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