LONDON (IT BOLTWISE) – Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz beschlossen, der zum 1. Januar 2027 Änderungen in Kraft setzen soll – vorbehaltlich von Bundestag und Bundesrat. Im Fokus steht der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1: Er soll ersatzlos entfallen und damit jährlich spürbar Kosten senken. Gleichzeitig steigen die Leistungen für Pflegegrade 2 bis 5, während neue Budgetlogiken und strengere Einstufungsschwellen die Praxis der Begutachtung verändern. Für viele Haushalte wird die Reform damit nicht nur finanziell, sondern vor allem über die künftigen Pflegegrade spürbar.

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Damit startet das parlamentarische Verfahren, in dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, ehe die geplanten Änderungen zum 1. Januar 2027 wirksam werden können. Inhaltlich verdichtet sich die Reform auf zwei Stränge: Einerseits sollen die Pflegekassen 2027 um 6,25 Milliarden Euro entlastet werden, andererseits steigen in mehreren Pflegegraden die monatlichen Leistungsbeträge. Besonders konfliktgeladen ist dabei die Frage, wie stark die Umverteilung innerhalb der Pflegeleistungen ausfällt und welche Haushalte dadurch gleichzeitig höhere Eigenlasten oder weniger flexible Leistungsformen tragen.
Technisch-finanziell verortet sich die Reform in einem wachsenden Beitrags- und Ausgabenproblem der sozialen Pflegeversicherung. Laut Kabinettsvorlage nimmt die Zahl Pflegebedürftiger seit Jahren zu: Aktuell seien es mehr als 6 Millionen Menschen in Deutschland; vor rund 20 Jahren seien es etwa 2 Millionen gewesen. Dazu kommt die strukturelle Abhängigkeit von der Heimpflege: Mehr als 40 Prozent der rund 800.000 Heimbewohner seien auf Sozialamthilfe angewiesen. Gleichzeitig zeigt die Planung für die Defizite ein klares Belastungsprofil: rechnerisch soll 2027 ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro drohen, 2028 sogar mehr als 15 Milliarden Euro, wenn keine Gegenmaßnahmen greifen. Vor diesem Hintergrund soll der allgemeine Beitragssatz bei 3,6 Prozent bleiben, während einzelne Steuerungshebel verschoben werden.
Bei der Beitragslogik werden vor allem die Zuschläge für bestimmte Gruppen angepasst. Der Zuschlag für Kinderlose soll zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen; das erhöht den Gesamtbeitrag für diese Gruppe auf 4,5 Prozent. Die Vorlage nennt dafür ein jährliches Plus von rund 3,3 Milliarden Euro Einnahmen. Zusätzlich soll die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich steigen – deutlich weniger als ein zuvor genannter Vorschlag von 1.000 Euro. Für Arbeitnehmer bedeutet das rechnerisch rund 5,40 Euro mehr im Monat; für Kinderlose rund 8,10 Euro. Ab 2028 ist außerdem geplant, dass die bislang kostenlose Mitversicherung einkommensloser Ehepartner entfällt und stattdessen ein Zuschlag von 0,52 Prozentpunkten auf die beitragspflichtigen Einnahmen des Partners vorgesehen ist; je nach Haushalt können sich dadurch monatliche Mehrbeträge ergeben, zugleich nennt die Vorlage Ausnahmen etwa für Haushalte mit Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Rentner.
Im Leistungsteil kommt es zu einer Mischung aus Aufwertung und Umstellung. Die Monatsbeträge sollen für Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro steigen, für Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, für Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro und für Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro. Gleichzeitig wird das System stärker budgetiert: Das Pflegegeld soll künftig in einem Entlastungsbudget aufgehen, in dem auch die bisherige Verhinderungspflege nicht mehr eigenständig existiert. Stattdessen sollen die Mittel in neue Budgets für Akut- und Überbrückungssituationen eingeordnet werden, bis zu 2.285 Euro jährlich. Der deutlichste Einschnitt trifft dabei Pflegegrad 1: Der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich beziehungsweise 1.572 Euro jährlich soll ersatzlos entfallen. Als Konsequenz nennt die Kabinettsvorlage Einsparungen von rund 800 Millionen Euro im Jahr 2027 und 1 Milliarde Euro 2030; statt dessen soll es für Pflegegrad 1 künftig nur noch Beratung geben, ab 2028/2029 zusätzlich eine Pflegebegleitung.
Auch die Alltagsnutzung der Leistungen verändert sich, weil neue Budgetkonstruktionen und strengere Einstufungslogiken zusammenwirken. Für Pflegegrad 2 ist ein Sozialraumbudget von 175 Euro monatlich geplant; für unter 25-Jährige soll es bis zu 300 Euro geben, aber nur für anerkannte Alltagshilfen – und nicht genutzte Beträge sollen verfallen. Zudem soll der eigenständige Anspruch auf Verbrauchspflegehilfsmittel bis 42 Euro monatlich, etwa Einmalhandschuhe, entfallen. Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 angehoben: Pflegegrad 1 soll künftig ab 15 statt 12,5 Punkten vergeben werden, Pflegegrad 2 ab 30 statt 27 Punkten und Pflegegrad 3 ab 50 statt 47,5 Punkten; die Pflegegrade 4 und 5 bleiben unverändert. Die Vorlage verweist darauf, dass diese Schwellenwerte die Anerkennung bei der Erstbegutachtung um knapp 12 Prozent senken könnten und unter Einbeziehung weiterer Bewertungsänderungen um rund 22 Prozent.
Wichtig für betroffene Haushalte ist die Frage nach Übergängen und Bestandsschutz. Die Kürzung betrifft laut Darstellung nur neue Anträge; für bereits eingestufte Personen soll es einen Bestandsschutz geben. Maßgeblich ist demnach das Recht zum Zeitpunkt der Antragstellung; außerdem liegt die Begutachtungsfrist grundsätzlich bei 25 Arbeitstagen. Ein weiterer Punkt ist, was nicht aufgenommen wurde: Eine von der SPD geforderte Deckelung der Eigenanteile auf 1.500 Euro monatlich findet sich nicht im Entwurf. Die Vorlage nennt als Referenz, dass die Eigenanteile von Heimbewohnern derzeit bei rund 3.400 Euro monatlich liegen. Ebenfalls entfallen soll eine allgemeine Leistungsanpassung für 2028; ab 2029 sind stattdessen jährliche Erhöhungen der Leistungsbeträge auf Basis der Kerninflationsrate vorgesehen. Damit verknüpft die Reform die Budgetentlastung mit einer dynamischen, aber zeitversetzten Inflationslogik.
Neben den Kernänderungen beschreibt der Entwurf auch neue Angebote, die eher auf Begleitung und Steuerung als auf pauschale Geldbeträge zielen. Dazu gehören ein neuer Anspruch auf fachliche Pflegebegleitung vor Ort, der erst zum 1. Januar 2028 beziehungsweise 1. Januar 2029 starten soll, sowie ein digitales Pflege-Cockpit und ein Check-up 60+. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ soll ebenfalls aufgegriffen werden. Für 2027 sind zudem bis zu zwei zusätzliche Beratungseinsätze in den ersten drei Monaten vorgesehen. Parallel soll eine Pflegestrukturkommission am 7. Oktober 2026 eingesetzt werden; sie soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge vorlegen, Reformen sind zum 1. Juli 2027 angestrebt, und ein weiterer Gesetzentwurf soll bis Ostern folgen. Politisch wird das Paket entsprechend kontrovers eingeordnet: Die SPD-Bundestagsfraktion verlangte nach dem Kabinettsbeschluss weitere Nachbesserungen, etwa einen Finanzausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung sowie einen Pflegedeckel gegen steigende Eigenanteile. Damit bleibt im parlamentarischen Prozess vor allem die Balance zwischen kurzfristiger Entlastung und langfristiger Sicherung der Leistungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung eine Kernfrage.
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