SASSNITZ / LONDON (IT BOLTWISE) – Der russische Öltanker ‘Eventin’, der zur sogenannten Schattenflotte zählt, sorgt für rechtliche Auseinandersetzungen in Deutschland. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Zoll das Schiff vorerst nicht einziehen darf, was die Debatte um EU-Sanktionen und maritime Rechte weiter anheizt.

Der russische Öltanker ‘Eventin’, der in der Ostsee vor Rügen liegt, ist Gegenstand eines komplexen rechtlichen Streits. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat kürzlich entschieden, dass der Zoll das Schiff vorerst nicht beschlagnahmen darf. Diese Entscheidung basiert auf Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf EU-Sanktionsregeln und das Völkerrecht.
Seit fast einem Jahr liegt die ‘Eventin’ vor Rügen, nachdem sie aufgrund eines technischen Defekts manövrierunfähig wurde. Rettungsteams konnten das Schiff schließlich sichern, doch die rechtlichen Fragen blieben bestehen. Der BFH betonte, dass das Völkerrecht, insbesondere das Nothafenrecht, berücksichtigt werden müsse, das in Notfällen die Einfahrt in einen Hafen erlaubt.
Die EU hat die ‘Eventin’ als Teil der sogenannten russischen Schattenflotte gelistet, die Sanktionen umgehen soll. Diese Flotte besteht aus über 550 Schiffen, die nicht in EU-Häfen einlaufen dürfen. Der Eigner des Tankers, die Laliya Shipping Corp., hat gegen diese Listung geklagt und argumentiert, dass die Einfahrt in deutsche Gewässer unfreiwillig und durch einen technischen Defekt bedingt war.
Die Umweltorganisation WWF äußerte Bedenken hinsichtlich der Umweltrisiken, die von dem seit langem vor Rügen liegenden Tanker ausgehen könnten. Sie forderte, das Schiff abzupumpen, um eine mögliche Verschmutzung der Ostsee zu verhindern. Der Rechtsstreit um die ‘Eventin’ könnte in einem Hauptsacheverfahren weitergehen, was die Debatte um maritime Rechte und EU-Sanktionen weiter anheizen dürfte.
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