LONDON (IT BOLTWISE) – Die Schweiz treibt nach dem Zusammenbruch von Credit Suisse eine neue Runde Bankenregulierung voran. Der Bundesrat startet eine Konsultation, die FINMA allgemeinere Eingriffsrechte und die Möglichkeit für Geldbußen geben soll. Für große Institute soll zudem Verantwortlichkeit bei Führungskräften klarer geregelt und bei Fehlverhalten die Bonusauszahlung stärker abgesichert werden. Ziel ist, die Gefahr eines erneuten staatlichen Notzugriffs bei systemrelevanten Banken zu verringern.

Die Schweiz rückt die Macht ihrer Finanzaufsicht nach dem Schock um Credit Suisse spürbar zurecht. Im Zentrum steht eine laufende Konsultation des Bundesrats zu Änderungen am Banking Act und an einer Liquiditätsverordnung, die FINMA künftig nicht nur mit bestehenden Instrumenten ausstatten, sondern auch mit einer allgemeineren Sanktions- und Eingriffsbefugnis versehen soll. Bisher kann FINMA zwar Maßnahmen wie die Entziehung von Lizenzen, Branchenverbote oder die Sicherstellung illegal erzielter Gewinne durchsetzen, eine generelle Möglichkeit zur Verhängung von Geldbußen fehlte jedoch. Mit den geplanten Regeln soll die Aufsicht bei Problemen schneller und effektiver handeln können, bevor aus einer Krise eine systemische Folgekrise wird.
Technisch und prozessual ist entscheidend, wie sich die geplanten Befugnisse in den Aufsichtsalltag übersetzen lassen: Das Gesetzespaket soll FINMA ermöglichen, in „troubled banks“ stärker einzugreifen und Geldstrafen zu verhängen, wenn Vorschriften verletzt werden. Laut Vorlage sollen Geldbußen bis zu 10 % des jährlichen operativen Einkommens möglich sein. Für den Regulierungsentwurf ist außerdem zentral, dass er Verantwortung nicht nur als abstraktes Leitbild behandelt, sondern in ein neues Regime für größere Banken übersetzt: Dort wird Verantwortlichkeit bei Executives und Senior Managern ausdrücklich zugewiesen. Das adressiert ein klassisches Problem in Krisenzeiten – nämlich dass die Governance-Kette zwischen Strategie, Risikoentscheidungen und Kontrollmechanismen zu lange und zu unklar bleibt.
Daneben verschiebt sich auch das Bonus-Design für systemrelevante Institute in Richtung Schadensbegrenzung. Die Konsultation sieht für systemisch wichtige Banken Bestimmungen vor, die eine zeitliche Verzögerung von Boni oder sogar einen Entzug („clawback“) nach Fehlverhalten erlauben. Damit reagiert der Entwurf auf ein Muster, das in vielen Aufsichtsdebatten nach Finanzkrisen auftaucht: Incentives, die kurzfristige Ergebnisse belohnen, können Risiken in die Zukunft verlagern und in der Bilanz „glätten“, bis die tatsächliche Tragfähigkeit kippt. Interessant ist, dass der Bundesrat diese Logik in ein „Too Big to Fail“-Paket einbettet, das nach dem Rettungs- und Übernahmegeschehen von Credit Suisse im Jahr 2023 erarbeitet wurde.
Dass das Thema nicht nur juristisch, sondern auch marktwirtschaftlich sensibel ist, zeigt die Verknüpfung mit der Rolle von UBS. Credit Suisse stand in der Vorlage sinnbildlich für die Verletzlichkeit einer stark bankzentrierten Volkswirtschaft; der Text nennt den Bankensektor mit rund 9 % am jährlichen BIP und hebt hervor, dass UBS’ Bilanzsumme mit 1,7 Billionen US-Dollar größer ist als das gesamte Schweizer Wirtschaftsvolumen. In so einer Struktur sind Reformen nie rein „technisch“, denn jede Verschärfung wirkt unmittelbar auf Finanzierungskosten, Kapitalplanung und damit auf die Wettbewerbsfähigkeit. Genau hier setzt Kritik aus der Branche an: Der Schweizer Bankenverband unterstützt Teile der Reform, etwa Maßnahmen zur Stärkung individueller Verantwortlichkeit auf Vorstandsebene und effektivere Aufsichtsinstrumente, wehrt sich aber gegen die strengsten Komponenten, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausrichtung auf UBS.
Die politische Dynamik wirkt gleichzeitig in zwei Richtungen: Einerseits stellt die Vorlage eine Konsultationsphase bis zum 19. November in Aussicht, andererseits deutet der Fahrplan auf eine frühestens 2029 mögliche Inkraftsetzung hin. Andererseits ist das Paket bereits durch Anpassungen entschärft worden: So soll das neue Accountability-Regime offenbar erst bei Banken mit mindestens 250 Beschäftigten greifen, während kleinere Institute von neuen Liquiditätsregeln ausgenommen sein sollen. Damit versucht der Entwurf, die Durchsetzungskosten für die Aufsicht und die Belastung für kleinere Marktteilnehmer zu balancieren. Auch im Branchenlager werden diese Differenzierungen als Signal gewertet, dass eine „Einmal-auf-Alles“-Regulierung vermieden werden soll – ohne dass UBS die schärfsten Effekte vollständig entgeht.
Besonders umstritten ist neben den Eingriffs- und Bonusregeln ein separates Vorhaben zur Kapitalanforderung: UBS soll als nun einzig global systemisch wichtige Bank zusätzlich rund 20 Mrd. US-Dollar Kapital gegen seine ausländischen Tochtergesellschaften vorhalten. Die Reform zielt darauf, das Risiko zu senken, dass erneut ein systemisch wichtiges Institut einen Notzugriff des Staates erfordert. In den vorhandenen Mechaniken zeigt sich dabei ein klarer Unterschied zwischen regulierter Substanz und Flexibilität: Wenn Kapitalvorgaben steigen, verschiebt sich die Frage, aus welchen Bausteinen sich die zusätzlichen Anforderungen „am Markt“ beschaffen lassen. Nach Informationen aus dem parlamentarischen Prozess diskutieren Mitglieder des Wirtschaftsausschusses des oberen Hauses die Möglichkeit, zusätzliches Tier-1-Kreditvolumen stärker einzubeziehen, statt den gesamten Aufschlag vollständig über Common Equity Tier 1 abzudecken. Common Equity Tier 1 gilt in der Praxis als besonders teure Kapitalform, weil es Aktionärsrenditen direkt adressiert – während andere Instrumente in vielen Regulierungsrahmen andere Risikogewichte und Umlageeffekte mit sich bringen.
Für Unternehmen und Aufsichtsexperten ergibt sich aus der Vorlage ein konkreter Handlungsimpuls: Banken müssen ihre Governance so dokumentieren, dass FINMA Verantwortlichkeiten nachvollziehbar zuordnen kann, und sie müssen Bonus- und Vergütungslogiken so gestalten, dass Clawback- und Deferral-Mechanismen nicht erst „im Ernstfall“ konstruiert werden. Gleichzeitig verschiebt sich die Finanzplanung in Richtung Kapitalstruktur-Engineering, weil die Debatte um die Anerkennung bestimmter Kapitalbestandteile unmittelbar Einfluss auf Treasury, Risikokennzahlen und die Gesprächsstrategie gegenüber Investoren hat. Der Wirtschaftsausschuss will seine Beratungen am 31. August fortsetzen; zudem wurde eine Abstimmung über die UBS-Kapitalanforderungen zunächst vertagt. Unterm Strich signalisiert die Schweiz damit: Nach dem Credit-Suisse-Kollaps wird Regulierung nicht nur nachgeschärft, sondern als betrieblicher Ablauf – von Liquidität über Verantwortlichkeit bis zu Bonusregeln – neu verdrahtet.
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