München will Miethöchstgrenzen anpassen: Fristen, Einzelfallprüfung und Wohnungslose
MĂśNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Stadt MĂĽnchen begrĂĽĂźt eine geplante Anpassung der Regelungen zu Miethöchstgrenzen in der Grundsicherung. Anlass ist die seit Ende 2023 eingefĂĽhrte absolute Miethöchstgrenze, die die Ăśbernahme von Unterkunftskosten auf das 1,5-fache der Mietobergrenze begrenzt. BĂĽrgermeisterin Verena Dietl kritisierte dabei besonders die starre Wirkung auf altersbedingt eingeschränkte oder pflegebedĂĽrftige Menschen. […]


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