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Entgeltfortzahlung bei Tattoo-Komplikationen: Gerichtsurteil sorgt für Klarheit

LONDON (IT BOLTWISE) – In einem wegweisenden Urteil hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden, dass Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bei Krankheitsfolgen nach einer Tätowierung verweigern dürfen, wenn die Komplikationen als selbstverschuldet gelten. Das jüngste Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein hat in der Arbeitswelt für Aufsehen gesorgt. Es betrifft die Frage, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall […]

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