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Pflege-Neuordnungsgesetz: Restbeträge aus 2026 bis Juni 2027 nutzbar

LONDON (IT BOLTWISE) – PflegebedĂĽrftige mit Anspruch auf den Entlastungsbetrag können nicht genutzte Restmittel aus 2026 bis zum 30. Juni 2027 verwenden. Das gilt fĂĽr den monatlichen Betrag von bis zu 131 Euro in der häuslichen Pflege nach Paragraph 45b SGB XI, der zweckgebunden ist und nicht bar ausgezahlt wird. Während das Bundeskabinett den Entlastungsbetrag […]

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