Urteil zu „Likör ohne Ei“: Bezeichnung bleibt zulässig
SCHLESWIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat entschieden, dass „Likör ohne Ei“ weiterhin als Bezeichnung genutzt werden darf. Auch das Logo mit dem Hahn auf der Flasche sei zulässig. Die Richter sahen in der Formulierung keine unzulässige Anspielung auf die geschĂĽtzte Bezeichnung Eierlikör. Eine Revision ist allerdings zugelassen, weil die Auslegung der […]


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