BERN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die UBS spielt öffentlich mit der Option, den Stammsitz ins Ausland zu verlegen, falls die Schweizer Kapitalvorschriften für Banken deutlich verschärft werden. Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher knüpft das Szenario an die Frage der künftigen Wettbewerbsfähigkeit. Parallel ringen Regierung und Parlament um ein Maßnahmenpaket, das nach dem Credit-Suisse-Zusammenbruch 2023 eine neue Bankenkrise verhindern soll. Im Zentrum steht dabei die Eigenkapitalunterlegung ausländischer Tochtergesellschaften – mit mehreren, deutlich unterschiedlichen Abstimmungsvarianten.

UBS warnt vor Wegzug: Streit um schärfere Bankregeln in der Schweiz
UBS warnt vor Wegzug: Streit um schärfere Bankregeln in der Schweiz (Foto: IT BOLTWISE)
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Der Streit um schärfere Bankregeln in der Schweiz bekommt plötzlich eine strategische Dimension: Die UBS lässt die Option eines Wegzugs ins Ausland nicht nur im übertragenen Sinne auf der Agenda stehen, sondern spricht öffentlich darüber, woran sie den Fall festmacht. Verwaltungsratspräsident Colm Kelleher sagte im Kontext einer Frage des Schweizer Bankenverbands, das „oberste Ziel“ sei zwar ein Schweizer Kompromiss, der es ermögliche, „in der Schweiz zu bleiben“ und den Finanzplatz weiter zu stärken. Zugleich machte er die Bedingung sichtbar: Wenn der Konzern künftig nicht mehr wettbewerbsfähig sei, müsse man sich „darüber Gedanken machen“. Damit verschiebt sich die Debatte von der reinen Ausgestaltung von Kapitalpuffern hin zur Frage, wie stark Regulatorik die Standortkosten real beeinflusst.

Im Parlament wird derweil über die konkrete Auslegung gestritten. Die eigentlich für Donnerstag erwartete Abstimmung zur Verschärfung der Anforderungen wurde im Ständerat aufgeschoben, weil viele Redner die Vorlage erst im Detail diskutieren wollten. In der Debatte erhielt ein Antrag, der für die UBS vorteilhaft sein soll, Unterstützung – gleichzeitig fand aber auch ein teurerer Vorschlag, der die Lasten stärker erhöhen würde, deutliches Gehör. Dass die Politik überhaupt mehrere Preisniveaus für die Eigenkapitalunterlegung in Betracht zieht, zeigt, wie schwierig die Balance ist: Auf der einen Seite steht das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung nach der Zäsur rund um die Credit Suisse, auf der anderen Seite die Sorge, dass strenge Vorgaben dem Finanzplatz Wachstumschancen und Ausschüttungsfähigkeit nehmen.

Der politische Kern des Maßnahmenpakets kommt aus dem Bundesrat. Ziel ist es, nach dem Zusammenbruch der Credit Suisse im Jahr 2023 und deren anschließender Übernahme durch die UBS eine erneute Bankenschieflage zu verhindern. Dafür würde der Entwurf dem Vermögensverwaltungsriesen zusätzliche Kernkapitalanforderungen auferlegen – in der Größenordnung von rund 20 Milliarden Dollar. Die UBS wendet sich gegen diese Richtung, weil zusätzliche Kapitalbindung nach ihrer Argumentation weniger Mittel für Wachstum und Ausschüttungen an Aktionäre übrig lassen würde. Auch ohne die Frage nach dem „ob“ geht es damit praktisch um die technische Gestaltung des „wie“: Wie viel hartes Eigenkapital muss wohin geflossen sein, damit Aufsicht und Markt Vertrauen haben, ohne die Bank in eine dauerhafte Kapitalknappheit zu drängen?

Technisch betrachtet dreht sich die Auseinandersetzung um einen besonders kostenintensiven Block: die Unterlegung ausländischer Tochtergesellschaften. Während der Bundesrat verlangt, dass diese Strukturen mit 100 Prozent hartem Eigenkapital unterlegt werden, hat die Wirtschaftskommission des Ständerats Ende August einen deutlich sanfteren Gegenvorschlag überwiesen: 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent sogenannte AT1-Anleihen. AT1 („Additional Tier 1“) ist dabei nicht einfach ein beliebiger Finanzierungsbaustein, sondern in der Bankregulierung ein Instrument, das für den Risikoausgleich gedacht ist und deshalb regulatorisch anders behandelt wird als reines Hartkapital. Kommissionspräsident Erich Ettlin verwies auf die Notwendigkeit einer Balance zwischen legitimer Absicherung der Bevölkerung und zugleich Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes; die UBS-C-Ebene brachte es auf den Punkt, indem sie betonte, dass der Ausschussvorschlag zwar grundsätzlich tragfähig sei, aber höhere Kosten auslöse.

Neben Regierung und Wirtschaftskommission drängt auch die dritte politische Linie in die Debatte. Peter Hegglin, Ständerat der Partei Die Mitte, unterstützte eine Variante, bei der die Auslandstochtergesellschaften mit 90 Prozent Eigenkapital unterlegt werden müssten. Seine Begründung zielte auf die Signalwirkung: Mit einer solchen Regel wolle man ein „Signal“ für einen sicheren und vertrauenswürdigen Bankenplatz senden. Dass es aus Zeitgründen nicht zu einer Abstimmung kam, bedeutet in der Praxis vor allem eines: Der Zeitplan verschiebt die Weichen für die Kostenrechnung der Bank. Voraussichtlich soll die Entscheidung im Ständerat nach der Darlegung des Standpunkts von Finanzministerin Karin Keller-Sutter in der kommenden Sitzung am Mittwochmorgen fallen. Allerdings bleibt der parlamentarische Prozess offen, weil auch danach der Nationalrat im Dezember berät und beide Kammern am Ende einen gemeinsamen Vorschlag finden müssen.

Die UBS-Drohung, ein Umzug sei bei fehlender Wettbewerbsfähigkeit real denkbar, bekommt vor diesem Hintergrund zusätzlichen Zündstoff. Denn solche Aussagen sind in der Regel nicht nur Rhetorik, sondern hängen an ganz konkreten Abwägungen: Kapitalbindung wirkt sich auf die Kennzahlen aus, und Kennzahlen wiederum auf die Fähigkeit, Risiken einzugehen, Geschäfte zu finanzieren und gleichzeitig Aktionären Erträge zu ermöglichen. Berichte aus der Finanzpresse deuten zudem darauf hin, dass die Unternehmensführung Gespräche mit US-Stellen über einen Standortwechsel geführt haben könnte. Auch wenn nicht jede Facette solcher Überlegungen öffentlich verifiziert werden kann, zeigt der Kontext: Je näher die Schweiz an ein regulatorisch „hartes“ Modell heranrückt, desto plausibler wird für die Bank eine Neujustierung von Standorten und juristischen Einheiten.

Für Unternehmen und den Finanzmarkt bedeutet der Ausgang der Debatte mehr als nur eine politische Niederlage oder einen Kompromiss im Gesetzgebungsverfahren. Entscheidend ist, ob die Schweiz eher am Muster „maximale Sicherheit durch vollständige Hartkapitalunterlegung“ festhält oder ob ein stärker gestaffeltes Modell wie 50/50 mit AT1-Anteilen zum Standard wird. Für Bankenhersteller, Zahlungsdienstleister und die gesamte Finanz-IT ist das relevant, weil Eigenkapitalregeln mittelbar die Auslegung von Prozessen beeinflussen: von Kapitalplanung und Risikomodellen über interne Governance bis hin zur Frage, welche Tochtergesellschaften wie strukturiert sind. Unabhängig davon, wie die Abstimmung im Ständerat endet, dürfte die Diskussion damit als Blaupause dienen, wie die Schweiz nach der Krise künftig den Spagat zwischen Stabilität und Standortwettbewerb konkret ausrechnet.


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