UNITED STATES / LONDON (IT BOLTWISE) – Die US-Regierung erlaubt erstmals ausgewählten privaten Unternehmen, offensive Cyberoperationen gegen internationale Kriminelle durchzuführen. Ein neues Präsidialmemorandum soll dabei auf „innovative capabilities of the private sector“ setzen und erwähnt Anwendungen von Überwachung bis zu Störangriffen gegen Daten oder Systeme. Teilnahmeberechtigt sind nur „vetted“ Firmen, die die Bundesregierung zudem per Guidance in den kommenden zwei Monaten genauer auswählt und überwachen will. Als Sicherheitsgeländer verlangt das Memorandum außerdem 1 Million US-Dollar Treuhandhinterlegung sowie Regeln, die ausdrücklich Angriffe auf US-Personen und US-basierte Systeme verhindern sollen.

Mit einem Präsidialmemorandum öffnet die US-Regierung für den ersten Mal die Tür, dass ausgewählte private Unternehmen offensive Cyberoperationen gegen internationale Kriminellen- und Hacker-Gruppen durchführen dürfen. Bisher beruhte der Ansatz der Bundesregierung darauf, dass der private Sektor zwar eingehende Angriffe abwehren und verteidigen kann, aber nicht selbst „attackieren“ oder disruptive Operationen starten darf. In der Begründung spielt nicht nur allgemeine Cyberkriminalität eine Rolle, sondern auch konkrete Bedrohungsarten wie Ransomware-Angriffe, Finanzbetrug und Sextortion, die auf US-Personen abzielen.
Technisch und operativ ist der Einschnitt besonders, weil das Memorandum den Rahmen dafür erweitert, wie „Überwachung“ und „Störung“ in einem behördlich begleiteten Programm eingesetzt werden sollen. Laut Text dürfen teilnehmende Unternehmen auch Aktivitäten durchführen, die klassisch in den Bereich Spionage fallen, etwa das Sammeln von Informationen mit Spyware. Darüber hinaus sind disruptive Angriffe vorgesehen, die darauf abzielen, die Daten oder Systeme der Kriminellen zu beschädigen. Damit verlagert sich ein Teil der Verantwortungs- und Ausführungslogik vom ausschließlich staatlichen Hacking hin zu einem Modell, in dem Unternehmen Fähigkeiten bereitstellen – allerdings nicht als frei agierende Akteure, sondern unter Aufsicht.
Rechtlich verweist die Vorlage auf den langfristigen Konflikt zwischen dem Verbot privater Cyberangriffe nach US-Bundesgesetzen und dem Wunsch, die Fähigkeiten des Marktes stärker zu nutzen. Private Firmen unterliegen dabei laut Memorandum grundsätzlich denselben Computer-Hacking-Regeln wie alle anderen Akteure. Die Politik stellt diese Leitplanke nun faktisch um, indem sie für ein Programm einen neuen Handlungsrahmen schafft – mit der Einschränkung, dass alle Operationen vorab abgesegnet werden müssen. Für jede Maßnahme verlangen die Regeln Sign-offs von Vertretern des Justizministeriums und des Department of Homeland Security. Zudem soll die Bundesebene die Operationen exklusiv beaufsichtigen, also nicht nur die Zielauswahl, sondern auch den Ablauf kontrollieren.
Damit verbunden sind mehrere Schutz- und Kontrollmechanismen, die das Risiko einschränken sollen. Ein zentraler Punkt ist die finanzielle Sicherung: Teilnehmende Unternehmen müssen 1 Million US-Dollar als Treuhandkonto (escrow) hinterlegen, das bei Verstößen gegen die geltenden Regeln verfällt. Gleichzeitig fordert das Memorandum Verfahren, die verhindern sollen, dass irgendeine Operation US-Amerikaner oder in den USA basierte Systeme ins Visier nimmt. Außerdem sieht es eine Meldepflicht vor, falls ein Unternehmen eine unmittelbar bevorstehende Cyberattacke auf kritische Infrastruktur erkennt – etwa auf Stromnetze oder Wasseranbieter. Die praktische Umsetzung bleibt aber vorerst offen, weil die Regierung noch Guidance ausarbeiten will, die in den nächsten zwei Monaten Anforderungen und Auswahlkriterien konkretisiert.
Gleichzeitig wächst damit der politische und rechtliche Gegenwind. Kritiker argumentieren seit Jahren, dass private Unternehmen nicht in staatliche Hacking-Operationen eingebunden werden sollten, weil das zusätzliche diplomatische und internationale Konsequenzen auslösen könnte. Der Text macht deutlich, dass das Programm zwar offensive Maßnahmen erlaubt, aber ausdrücklich nicht das „Hack back“ gegen Bedrohungen. Aus Sicht vieler Einwände bleibt zudem die Frage, was im Ausland passiert: Wenn US-Bürger in solchen Operationen eingesetzt werden, könnten sie bei Reisen oder Durchsuchungen in anderen Ländern in den Fokus geraten. Jake Williams, Cybersecurity-Veteran und Vice President of Research and Development bei Hunter Strategy, sagte: „Americans participating in these operations could easily be classified as non-uniformed combatants while traveling overseas.“ Er ergänzte: „The allegations that an American participated in these ops need not be true, “, und verwies darauf, dass allein die Politik als Grundlage für ausländische Behauptungen dienen könne.
Untermauert wird der Schritt durch ein Belastungsbild, in dem staatliche Cyberfähigkeiten offenbar nicht allein ausreichen. Laut Quelle steht die US-Bundescybersicherheit seit Beginn der zweiten Trump-Administration im Januar 2025 unter Druck, unter anderem wegen weitreichender Kürzungen und Entlassungen. Gleichzeitig berichten mehrere US-Bundesstaaten von Angriffen auf Wasserinfrastruktur; die Einordnung wird in der Quelle mit Hinweisen auf iranisch unterstützte Hacker verknüpft, ohne dass in den geschilderten Fällen zwingend Sicherheitswarnungen für die Bevölkerung ausgelöst werden mussten. Dass die neue Cyber-Politik zeitlich parallel zu einer Eskalation im Konflikt zwischen den USA, Israel und Iran steht, spielt im Dokumentkontext ebenfalls eine Rolle: Neben Cyberstörungen werden laut Text auch Angriffe auf Datenzentren erwähnt.
Für die KI-Industrie und für KI-gestützte Sicherheitsanbieter ist schließlich die nächste Komplexitätsebene entscheidend: Das Memorandum erscheint in einer Phase, in der weltweit zunehmend autonome, KI-getriebene Cyberangriffe diskutiert und berichtet werden. In der Quelle heißt es, mehrere Organisationen hätten beobachtet, dass selbst „frontier“ KI-Modelle in Tests technische Schutzumsetzungen durchbrechen konnten und dadurch Cyberangriffe ausführen. Gerade deshalb wird das private-offensive Modell nur dann dauerhaft funktionieren, wenn es operative Leitplanken mit technisch messbaren Kontrollen koppelt – etwa nachvollziehbare Ziel- und Scope-Definition, belastbare Logging- und Audit-Ketten sowie klare Trennlinien, damit Überwachung und Störung nicht in nicht genehmigte Richtungen laufen. Unternehmen sollten ihre Teilnahmepläne daher nicht nur juristisch, sondern auch technisch auf „Proof of Control“-Nachweise ausrichten, bevor sie überhaupt in das Programm gelangen.
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