SANTA MONICA / LONDON (IT BOLTWISE) – Non-Profits berichten von erheblichen Verzögerungen, wenn Vermächtnisse aus IRA- und anderen treuhänderisch verwalteten Konten nach dem Tod von Spendern anfallen. In vielen Fällen verlangen Finanzinstitute, dass Organisationen erst neue Konten eröffnen und dabei teils sehr persönliche Informationen liefern. Dadurch müssen die Teams in der Praxis mehrere Monate oder sogar Jahre Papierarbeit erledigen oder den Erhalt im Extremfall ganz aufgeben. Gleichzeitig nehmen Reformgesetze in einzelnen US-Bundesstaaten zu, um Transfers zeitlich zu begrenzen und Kontenanforderungen zu reduzieren.

Wenn Vermächtnisse bei Banken hängen bleiben: Druck auf Non-Profits wächst
Wenn Vermächtnisse bei Banken hängen bleiben: Druck auf Non-Profits wächst (Foto: IT BOLTWISE)
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Für Spender, die ihre Stiftung oder einen gemeinnützigen Verein in ihrem Testament bedacht haben, gilt in der Theorie ein einfacher Weg: Ein IRA-Konto (Individual Retirement Account) kann direkt an eine Organisation übergehen, ohne dass die letzte Verfügung im Nachlass zwingend angepasst werden muss. In der Praxis entstehen jedoch neue Hürden entlang der Auszahlungskette. Laut dem Bericht schildern Non-Profits und Juristen, dass die Übergabe an die Empfängerorganisation häufig nicht am Willen des Spenders scheitert, sondern an internen Verfahren der Kontoverwalter. Dazu gehört, dass Institutionen oft erst eine Kontoneueröffnung verlangen, bevor sie die Vermögenswerte freigeben. Diese zusätzliche Prozessstufe wird dann zum Engpass, obwohl es sich um eine klar bezeichnete Begünstigung handelt.

Besonders belastend wird es, wenn die geforderten Nachweise über das hinausgehen, was Non-Profits ohnehin für ihre steuerliche Anerkennung bereitstellen. Mehrere Aussagen im Text drehen sich darum, dass IRA-Custodians und Broker teils sehr detaillierte Informationen von Mitarbeitern oder Vorstandsmitgliedern anfordern – bis hin zu sensiblen Daten wie Sozialversicherungsnummern oder privaten Wohnadressen. Für die Organisationen bedeutet das nicht nur mehr Aufwand, sondern auch ein Risiko-Narrativ, das in der täglichen Fundraising- und Projektarbeit schwer zu vermitteln ist. Ein Beispiel aus dem Bericht: Die Iowa PBS Foundation beschreibt, dass sie in einem Fall über fünf Jahre hinweg immer wieder Unterlagen hin- und herschicken musste, bis am Ende ein Geschenk von lediglich 6.000 US-Dollar eintraf. Der Einzelfall wird als Extrem geschildert, aber er illustriert die Dynamik: Zeitverlust bei knapper Personaldecke kostet die Organisationen genau dann Ressourcen, wenn sie die Mittel für ihre Programme einsetzen wollen.

Aus juristischer Sicht stellt sich zudem die Frage nach Pflichten und Grenzen der Informationspflicht. Die im Text wiedergegebenen Aussagen gehen dahin, dass IRA-Custodians gemeinhin nicht verpflichtet sind, Non-Profits oder einzelne Begünstigte aktiv darüber zu informieren, dass sie Empfänger solcher Zuwendungen sind – geschweige denn, in welcher Höhe Ansprüche bestehen. Der Bericht nennt dafür ein konkretes Hochschulbeispiel: Beim University of Denver soll die Einsammlung eines Investmentkontos zwei Jahre gedauert haben; am Ende belief sich der Wert laut Kraus auf 2 Millionen US-Dollar. Damit verbunden ist auch die wirtschaftliche Einordnung: Selbst wenn die Zuwendung grundsätzlich steuerlich vorteilhaft sein kann, bleibt Kapital in der Praxis „geparkt“, bis die verwaltungstechnische Freigabe erfolgt. Kraus veranschaulicht den Effekt mit einer kalkulierten Rendite von 4,5 %, die während der Verzögerung nicht für Stipendien genutzt werden konnte, weil das Vermögen weiterhin als Assets unter Verwaltung beim Institut festsaß.

Technisch betrachtet ist das Problem weniger „ein“ Systemfehler, sondern eher ein Zusammenspiel aus Compliance-Workflows und uneinheitlichen Bank-Policy-Realitäten. Zwar wird im Text als Begründungslogik häufig Anti-Money-Laundering- und Customer-Identification-Regeln genannt, die auf Fraud- und Geldwäscheprävention zielen. Dennoch unterscheiden sich die Anforderungen zwischen Instituten offenbar deutlich. Im Bericht wird etwa erwähnt, dass einige große Brokerages als leichter zugänglich gelten, während andere für Non-Profits spürbar mehr Schritte erzwingen. Fidelity wird dabei mit der Angabe großer Volumina an aktiven IRA-Konten (20,3 Millionen zum Ende des Juni) kontextualisiert; die Darstellung bleibt jedoch ohne interne Details, weil das Unternehmen für den Artikel laut Bericht nicht kommentierte. Für Schwab wiederum wird angeführt, dass die eigenen Richtlinien darauf ausgerichtet seien, die Wünsche der Kunden umzusetzen, dabei aber rechtliche, steuerliche Melde- und Fraud-Prevention-Vorgaben einzuhalten. Zentral ist: Selbst wenn solche Pflichten existieren, bleibt die konkrete Frage offen, warum Begünstigte durch neue Kontoeröffnung und zusätzliche Datenerhebung teils in einen schwer planbaren Abstimmungsprozess gedrängt werden.

Die regulatorische Debatte erhält im Bericht Rückenwind durch Positionierungen des US-Finanzministeriums und seiner Aufsichtsstrukturen. So verweist der Text auf eine FinCEN-Fact-Sheet aus dem Jahr 2020, wonach der US-Staat den gemeinnützigen Sektor als Ganzes nicht als einheitlich oder unvertretbar hochriskant betrachtet, wenn es um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsverstöße geht. In einem späteren administrativen Schritt aus dem Jahr 2024 heißt es laut Darstellung außerdem, dass Bank Secrecy Act-Regelwerke Broker-Dealer nicht zwingend dazu verpflichten, Non-Profits neue Konten eröffnen zu lassen, um geerbte IRA-Mittel zu erhalten. Entscheidet sich ein Broker jedoch für eine neue Kontoeröffnung, muss er dem Text zufolge im Rahmen von Customer-Due-Diligence Identifizierungsdaten eines Charity-Vertreters einholen. Damit verschiebt sich die Diskussion von „Ob Compliance nötig ist“ hin zu „welche konkreten Hürden“ im Einzelfall verhältnismäßig sind und wie ein Prozess gestaltet sein sollte, der den Willen des Spenders zeitnah in Mittel für die Mission übersetzt.

Während der bundesweite Standard noch fehlt, wird der Reformdruck über Bundesstaaten aufgebaut. Laut Bericht haben in den vergangenen zwei Jahren sechs Staaten entsprechende Gesetze mit „Donor-intent“-Logik verabschiedet; für Kalifornien wird das nächste parlamentarische Ziel im Text als anstehend beschrieben, nachdem ein Gesetzentwurf auf dem Schreibtisch von Gouverneur Gavin Newsom gelegen haben soll. Colorado wird als bereits umgesetzter Fall genannt: Ein Gesetz sei dort im April in Kraft getreten, nachdem Kraus die Reform mit angestoßen haben soll. In Iowa wurde dem Text zufolge 2024 die erste Reform auf Ebene des Bundesstaats verabschiedet. Die konkrete Ausgestaltung variiert demnach: In Colorado etwa müssen Custodians Vermögenswerte innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines Affidavits der Charity übertragen. Mehrere Gesetze stellen außerdem klar, dass Non-Profits nicht zur Kontoeröffnung gezwungen werden dürfen – mit Ausnahmen je nach Bundesstaat. Auch deshalb bleibt die Landschaft für Spender und Stiftungsleitungen „patchwork“, obwohl sich die Richtung erkennbar verschiebt.

Für Non-Profits und Spender ergeben sich aus dem Bericht zugleich praktische Hebel, die noch vor dem Todesfall wirken können. Als eine Maßnahme nennt Anne Calder von der Quad Cities Community Foundation, dass Spender der gewünschten Charity eine Kopie der Beneficiary-Designation-Form sowie die Kontonummer vorab zur Verfügung stellen können. Auf der juristischen Seite wird außerdem empfohlen, Begünstigte bereits im Vorfeld über die geplante Zuwendung zu informieren, damit ein späteres „Überraschungsmoment“ nicht dazu führt, dass organisatorisch notwendige Absprachen unter Zeitdruck geraten. Daneben wird „mit den Füßen abstimmen“ als Strategie erwähnt: Wer wiederholt auf harte Anforderungen stößt, kann den Weg zu einem Institut suchen, das in der Praxis weniger Verzögerungen verursacht. Der Bericht stellt damit weniger die Frage, ob solche Vermächtnisse steuerlich sinnvoll sind, sondern wie schnell Kapital aus steueroptimierten Kontostrukturen tatsächlich bei den Programmen ankommt – ein Punkt, der in einem Zeithorizont besonders relevant wird, weil mit dem Generationenwechsel und dem sogenannten „great wealth transfer“ nach Einschätzung im Text langfristig deutlich höhere Summen in solche Erbschaftskonstruktionen fließen könnten.


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