WILHELMSHAVEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das zweite schwimmende LNG-Importterminal in Wilhelmshaven darf künftig mit Chlor gereinigt werden. Laut Angaben des zuständigen Umweltministeriums liegt die Genehmigung für das Verfahren und für die Einleitung chlorhaltigen Abwassers in die Jade seit dem 24. August vor. Betroffen ist vor allem die Rohrreinigung an Bord der FSRU, nachdem das ursprünglich eingesetzte Ultraschallverfahren den Bewuchs offenbar nicht ausreichend eindämmen konnte. Umweltschützer kritisieren die Entscheidung und drängen auf eine Ablehnung weiterer Biozid-Einsätze.

In Wilhelmshaven steht die nächste Entscheidung im Spannungsfeld von Versorgungssicherheit und Küstenschutz an: Für das zweite schwimmende LNG-Importterminal (FSRU) wurde die Reinigung der Leitungen mit Chlor genehmigt. Wie das zuständige Umweltministerium in Hannover und die bundeseigene Deutsche Energy Terminal Gesellschaft (DET) mitteilten, liegt die Genehmigung für das Reinigungsverfahren seit dem 24. August vor. Damit verbunden ist auch die Erlaubnis, chlorhaltiges Prozesswasser aus dem Terminalschiff in die Jade einzuleiten. Der Schritt folgt auf eine Phase, in der eigentlich ein biozidfreies Ultraschallverfahren den Bewuchs an den Seewassersystemen eindämmen sollte.
Das technische Grundprinzip der FSRU bleibt dabei gleich: Tanker liefern das verflüssigte Erdgas ans Schiff, dort wird es mit Seewasser erwärmt und anschließend im gasförmigen Zustand an Land gepumpt. Da das Seewassersystem sonst durch Algen, Muscheln und anderen Bewuchs schnell beeinträchtigt werden kann, braucht es ein Antifouling-Konzept. Beim zweiten Terminal wurde ursprünglich ein neu entwickeltes Ultraschallverfahren eingesetzt; dafür wurde das gecharterte Spezialschiff „Excelsior“ extra umgerüstet. Laut DET und Ministerium funktionierte diese Variante jedoch nicht zuverlässig genug, um den hohen Bewuchsdruck wirksam zu begrenzen.
Auf Basis dieser Bewertung lautet die aktuelle Genehmigungslogik: Für die zweite FSRU darf die Chlorreinigung unter „hohen Auflagen“ erfolgen, flankiert von einem erneuten Umweltmonitoring. Genehmigt ist demnach die Einleitung von rund 170 Millionen Kubikmeter chlorhaltigem Prozesswasser pro Jahr aus dem Terminalschiff in die Jade. Als Alternative zum nicht hinreichend wirksamen Ultraschallverfahren soll dabei zudem auf ein System zurückgegriffen werden, das zuvor bereits auf einem FSRU-Schiff installiert war. Hintergrund ist, dass die Betriebssicherheit der Anlage im Fokus steht: Ein Totalausfall wird nach Angaben des DET-Sprechers nicht ausgeschlossen, wenn die Bewuchsprobleme nicht zuverlässig beherrscht werden.
Damit verschiebt sich auch die Debatte an der Küste erneut. Umweltschützer und Anwohner hatten bereits beim ersten LNG-Terminalschiff „Höegh Esperanza“ die Einleitung chlorhaltigen Abwassers kritisiert und Schäden für das Wattenmeer sowie für Meereslebewesen befürchtet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies eine Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen diese Reinigungsmethode zwar 2024 ab; das Verfahren wurde dabei als dem gesetzlich geforderten Stand der Technik entsprechend beschrieben. Parallel dazu hatte die Landesregierung nach der Kritik versucht, beim zweiten Terminal eine biozidfreie Lösung durchzusetzen: Die Mehrkosten für die Umrüstung auf Ultraschall sollten laut Angaben der Politik und des Bundes in der Größenordnung einer niedrigen einstelligen Millionensumme gelegen haben.
Im Rückblick wirkt der Wechsel besonders deutlich, weil die politische Erwartung anfangs hoch war: Niedersachsens Umwelt- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) hatte bei der Eröffnung des zweiten LNG-Terminals im April 2025 erklärt, dass er „auch aus Umweltsicht sehr“ über die neue Methode freue. Bereits im Spätsommer 2025 zeigte die regelmäßige Überwachung jedoch laut DET, dass das Ultraschallsystem dem Bewuchsdruck durch Bioorganismen im Jadestrom nicht ausreichend entgegenwirkte. Danach seien umfangreiche Anpassungen am Ultraschallsystem vorgenommen worden; offenbar ohne ausreichenden Effekt. Im Frühherbst 2025 sei die „Excelsior“ infolge der mangelhaften Antifouling-Leistung sogar ausgefallen, und LNG-Lieferanten hätten zeitweise offenbar abgewiesen werden müssen.
Die Deutsche Umwelthilfe sieht den Schritt erneut kritisch und richtet sich dabei auch gegen die Genehmigungsbehörde NLWKN. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, sagte dazu: „Es ist die Pflicht der Behörden, empfindliche Gewässer zu schützen und dafür zusätzliche Schadstoffeinträge zu reduzieren.“ Weiter kritisiert er, der Antrag der Betreiberseite vermittle den Eindruck, „dass es auf eine weitere Einleitung von Biozid nun auch nicht mehr ankomme – das ist absurd. Die Jade ist keine Müllhalde für immer neue Schadstoffe aus LNG-Terminals.“ Das Umweltministerium weist diese Kritik zurück und verweist darauf, dass der NLWKN Stellungnahmen und Einwendungen sorgfältig geprüft habe. Zudem stellt das Ministerium klar, dass auch im Zusammenwirken mit der bereits bestehenden Einleitung aus dem ersten LNG-Terminal die Einleitung mit den gesetzlichen Anforderungen vereinbar sei, und mit Umweltschäden nicht zu rechnen sei.
Für Unternehmen und Betreiber von Energie- und Hafeninfrastruktur ist die Entscheidung vor allem ein Signal, wie schnell technische Planungen unter dem Druck realer Betriebsbedingungen angepasst werden müssen. Ultraschall gegen Bewuchs klingt in der Theorie nach einer sauberen Alternative, doch die Praxis zeigt, dass Biozidfreiheit nicht automatisch Betriebssicherheit bedeutet, wenn der Bewuchs in der konkreten Wasserumgebung stärker ist als angenommen. Gleichzeitig betont das Ministerium, dass ein Minimierungsgebot gilt: Das Ultraschallsystem soll demnach weiterhin eingesetzt werden, „wenn der Bewuchsdruck dies zulässt“, damit der Chloreinsatz reduziert bleibt. Genau dieses Zusammenspiel aus Rest-Ansatz und Komplementärmaßnahme dürfte nun in der operativen Planung beider FSRU eine zentrale Rolle spielen.
Auch wirtschaftlich ist der Fall relevant, weil der Weg zurück zu robusten Antifouling-Methoden oft mit zusätzlichen Logistik- und Betriebsrisiken einhergeht, etwa wenn Systeme nachjustiert oder Ausfallzeiten teuer werden. Gleichzeitig macht die Genehmigung deutlich, wie stark Umweltmonitoring und Grenzwert-Einhaltung als Teil der technischen Genehmigungsfähigkeit betrachtet werden. Für die Branche ergibt sich daraus eine klare Lehre: Technische Alternativen wie Ultraschall müssen nicht nur im Labor funktionieren, sondern über den gesamten Jahreszyklus des Bewuchsdrucks stabil sein. Wie sich das Monitoring künftig entwickelt und ob der Chloreinsatz durch den weiterlaufenden Ultraschall reduziert werden kann, dürfte damit zu einer realen Kennzahl für die Akzeptanz solcher LNG-Projekte in Küstennähe werden.
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