MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Gerichtsurteil in Deutschland hat Amazon untersagt, seinen Prime-Video-Kunden ohne deren Zustimmung Werbung aufzuzwingen. Das Landgericht München I entschied zugunsten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der gegen die einseitige Vertragsänderung geklagt hatte. Amazon plant, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In einem wegweisenden Urteil hat das Landgericht München I entschieden, dass Amazon seinen Prime-Video-Kunden in Deutschland keine Werbung aufzwingen darf. Diese Entscheidung fiel zugunsten des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der gegen die Praxis geklagt hatte, zahlenden Kunden Werbepausen aufzuzwingen. Das Gericht stellte klar, dass eine solche einseitige Vertragsänderung unzulässig ist.
Amazon hatte Anfang 2024 seine Prime-Video-Kunden per E-Mail darüber informiert, dass ab Februar in begrenztem Umfang Werbung gesendet würde. Kunden, die keine Werbung sehen wollten, sollten einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat zahlen. Diese Vorgehensweise wurde von der 33. Zivilkammer des Gerichts als Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb gewertet.
Die Richter kritisierten, dass Amazon den Kunden suggerierte, zu einer einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein. Weder die Amazon-Nutzungsbedingungen noch das Gesetz erlauben eine solche Änderung. Bei Vertragsabschluss hatten sich die Kunden auf ein werbefreies Angebot eingestellt, und Amazon muss sich an diesen Vertragsgegenstand halten.
Amazon hat angekündigt, das Urteil zu prüfen und möglicherweise Berufung einzulegen. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass Amazon die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert habe. Dennoch bleibt die Frage offen, wie sich diese Entscheidung auf die zukünftige Geschäftspraxis von Amazon auswirken wird.
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Streaming-Branche haben, da es die Rechte der Verbraucher stärkt und die Unternehmen dazu zwingt, ihre Vertragsbedingungen klarer zu kommunizieren. Es bleibt abzuwarten, wie andere Anbieter auf diese Entscheidung reagieren und ob ähnliche Klagen in anderen Ländern folgen werden.
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