BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um krankheitsbedingte Kündigungen in Deutschland gewinnt an Fahrt. Trotz hoher Krankenstände und politischer Forderungen bleibt die rechtliche Hürde für eine solche Kündigung hoch. Der Dreistufentest und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) bieten Arbeitnehmern Schutz, während Arbeitgeber mit neuen Herausforderungen konfrontiert sind.

In Deutschland ist die krankheitsbedingte Kündigung ein komplexes Thema, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vor erhebliche Herausforderungen stellt. Trotz politischer Forderungen nach einer Verschärfung der Regelungen bleibt die rechtliche Hürde für eine solche Kündigung hoch. Der Dreistufentest und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind wesentliche Schutzmechanismen, die Arbeitnehmer vor einer vorschnellen Kündigung bewahren.
Der Dreistufentest, der vom Bundesarbeitsgericht gefordert wird, stellt sicher, dass eine Kündigung nur unter strengen Bedingungen erfolgen kann. Arbeitgeber müssen nachweisen, dass der Mitarbeiter auch zukünftig in einem unzumutbaren Ausmaß ausfallen wird. Temporäre Erkrankungen wie Grippe oder COVID-19 bieten keinen ausreichenden Grund für eine negative Zukunftsprognose. Nur häufige, kurzfristige Erkrankungen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren können eine solche Prognose stützen.
Ein weiteres Hindernis für Arbeitgeber ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Dieses Verfahren muss angeboten werden, wenn ein Mitarbeiter innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen fehlt. Die formale Korrektheit der Einladung und die Beachtung von Datenschutzrechten sind entscheidend. Ohne ein korrekt durchgeführtes BEM ist eine Kündigung vor Gericht fast immer unwirksam.
Die Debatte um die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Tele-AU) hat ebenfalls an Bedeutung gewonnen. Während klassische Wintererkrankungen starken Schutz bieten, stellt die Art der Krankschreibung ein neues rechtliches Risiko dar. Gerichte prüfen zunehmend die Gültigkeit von Online-AUs, die ohne direkten Arztkontakt erworben wurden. Dies kann zu einer fristlosen Kündigung führen, wenn die Bescheinigung als unzulässig erachtet wird.
Angesichts der hohen Krankenstände fordern Krankenkassen einen „Krankenstands-Gipfel“ im Kanzleramt, um Lösungen zu finden. Zu den diskutierten Vorschlägen gehören die Einschränkung der Tele-AU und die Einführung einer Teil-Krankschreibung nach skandinavischem Vorbild. Bis dahin bleibt der Status quo bestehen: Eine Kündigung wegen Krankheit erfordert einen wasserdichten, über Jahre aufgebauten Fall.
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