BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Anstieg des Mindestlohns auf 13,90 Euro bringt erhebliche Veränderungen für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen mit sich. Arbeitgeber müssen nun besonders auf die 70-Tage-Regel und die Berufsmäßigkeit achten, um teure Nachzahlungen zu vermeiden. Die neue Einkommensgrenze von 603 Euro im Monat wird schneller erreicht, was die Verwaltung von Aushilfsjobs komplizierter macht.

Der kürzlich erhöhte Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen, insbesondere bei der Verwaltung von Minijobs und kurzfristigen Beschäftigungen. Die Grenze für sozialversicherungsfreie Minijobs liegt nun bei 603 Euro im Monat, was bedeutet, dass diese Schwelle schneller erreicht wird als je zuvor. Dies erfordert von Arbeitgebern eine sorgfältige Planung und Überwachung, um teure Nachzahlungen zu vermeiden.
Ein zentrales Element, das Arbeitgeber beachten müssen, ist die 70-Tage-Regel. Diese besagt, dass eine Beschäftigung als kurzfristig und abgabenfrei gilt, wenn sie maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr dauert. Dabei müssen alle bisherigen Einsätze des Mitarbeiters im laufenden Jahr berücksichtigt werden. Hat eine Aushilfe bereits 50 Tage bei einem anderen Betrieb gearbeitet, bleiben nur noch 20 Tage übrig. Eine lückenlose Abfrage vor Arbeitsantritt ist daher unerlässlich.
Ein weiterer Stolperstein ist die sogenannte Berufsmäßigkeit. Sobald das Entgelt die 603-Euro-Grenze überschreitet, muss geprüft werden, ob der Job dem Arbeitnehmer hauptsächlich zum Lebensunterhalt dient. Besonders kritisch ist dies bei Arbeitssuchenden oder Absolventen zwischen zwei Jobs, da hier schnell die volle Sozialversicherungspflicht ausgelöst wird. Durch den neuen Mindestlohn ist die 603-Euro-Schwelle bereits nach rund 44 Stunden im Monat erreicht.
Um Rechtssicherheit zu schaffen, sollten Arbeitgeber vorausschauend handeln. Sozialversicherungsträger empfehlen die Nutzung eines Fragebogens zur Feststellung der Versicherungspflicht und die schriftliche Bestätigung aller Vorbeschäftigungen im Jahr. Viele Unternehmen entscheiden sich daher, Aushilfen entweder strikt unter der 603-Euro-Grenze zu halten oder sie direkt voll sozialversicherungspflichtig einzustellen.
Die Dynamik wird sich in den kommenden Jahren weiter verändern. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro, und die Geringfügigkeitsgrenze wird voraussichtlich auf etwa 633 Euro klettern. Personalabteilungen müssen ihre Prozesse und Software jährlich anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Langfristig soll die Digitalisierung helfen, indem automatisierte Meldesysteme Überschreitungen schneller erkennen.
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