BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab März 2026 wird die digitale Meldepflicht für Geldwäscheverdachtsfälle im Nicht-Finanzsektor zur Pflicht. Makler und Händler müssen Verdachtsmeldungen über das goAML-Portal einreichen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und die Kontrolle zu verschärfen.

Ab dem 1. März 2026 tritt eine bedeutende Neuerung im Bereich der Geldwäschebekämpfung in Kraft: Die digitale Meldepflicht für Verdachtsfälle im Nicht-Finanzsektor. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Effizienz und Genauigkeit der Meldungen zu erhöhen, indem alle Verdachtsmeldungen über das goAML-Portal der Financial Intelligence Unit (FIU) eingereicht werden müssen. Diese Umstellung betrifft insbesondere Makler und Händler, die bisher oft manuelle Eingaben oder alternative Meldewege nutzten.
Die neuen Leitlinien, die von den Aufsichtsbehörden veröffentlicht wurden, schreiben verbindliche Formate und verschärfte Sorgfaltspflichten vor. Ziel ist es, die Bearbeitung bei der FIU zu beschleunigen und die Kontrolle im Nicht-Finanzsektor zu stärken. Die GwG-Meldeverordnung (GwGMeldV) legt fest, dass alle Meldungen in einem strukturierten XML-Format erfolgen müssen. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass unvollständige oder fehlerhafte Meldungen vermieden werden.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Überwachung von Geschäften mit Hochrisikoländern. Die aktualisierte EU-Liste der Hochrisikodrittländer, die ab Januar 2026 gilt, umfasst nun auch die Russische Föderation, Bolivien und die Britischen Jungferninseln. Diese Einstufung erfordert von Maklern und Händlern eine intensivierte Überwachung und zusätzliche Informationen zur Herkunft der Mittel. Compliance-Verantwortliche müssen ihre internen Risikobewertungen und Länderlisten entsprechend aktualisieren.
Die neuen Regelungen sind Teil eines europäischen Trends zur Harmonisierung der Geldwäscheaufsicht. Die zukünftige Europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde (AMLA) wird voraussichtlich ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte Hochrisikounternehmen übernehmen. Für deutsche Unternehmen des Nicht-Finanzsektors ist jedoch der Stichtag im März 2026 von unmittelbarer Priorität. Die Nichteinhaltung der neuen Vorgaben kann hohe Bußgelder und erhebliche Reputationsrisiken nach sich ziehen.
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