LONDON (IT BOLTWISE) – Die Wettbewerbszentrale hat einen Leitfaden veröffentlicht, der Unternehmen bei der Umsetzung der EU-KI-Verordnung unterstützt. Ab August 2026 müssen KI-generierte Inhalte wie Deepfakes klar gekennzeichnet werden, um Rechtssicherheit zu schaffen und AI-Washing zu vermeiden.

Die Wettbewerbszentrale hat kürzlich einen umfassenden Leitfaden zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten in der Werbung veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll Unternehmen dabei unterstützen, die ab August 2026 geltenden Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung zu erfüllen. Besonders im Fokus stehen dabei sogenannte Deepfakes, also künstlich erzeugte Bilder oder Medien, die realen Personen, Orten oder Objekten täuschend ähnlich sehen. Die klare Kennzeichnung solcher Inhalte ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Gebot der Fairness gegenüber Verbrauchern und Wettbewerbern.
Die EU-KI-Verordnung klassifiziert KI-Systeme nach Risikostufen, wobei Deepfakes meist in die Kategorie des begrenzten Risikos fallen. Für diese gelten vor allem Transparenzpflichten. Die Verordnung bleibt jedoch vage, wann ein Bild einer Person „ähnelt“. Die Wettbewerbszentrale empfiehlt daher eine vorsichtige Auslegung: Im Zweifel sollten auch abstraktere KI-Generierungen gekennzeichnet werden, wenn die Zielgruppe sie für authentisch halten könnte. Entscheidend ist die Wahrnehmung der Verbraucher, nicht nur die technische Detailtreue.
Über die Kennzeichnung hinaus gehen die Anforderungen der KI-Verordnung weit. Der Umfang der Pflichten hängt maßgeblich von der Rolle des Unternehmens ab – ist es Anbieter oder Betreiber der KI? Besonders streng sind die Vorgaben für Hochrisiko-Systeme, etwa in der Personalauswahl oder kritischen Infrastruktur. Hier sind umfangreiche Risikobewertungen, menschliche Aufsicht und Dokumentation Pflicht. Verbände wie Bitkom haben bereits umfassende Umsetzungsleitfäden veröffentlicht, die Unternehmen bei der zentralen Frage unterstützen: Fällt unser System überhaupt unter die KI-Verordnung und wenn ja, in welche Risikoklasse?
Die Initiative der Wettbewerbszentrale beleuchtet das Thema aus einer wettbewerbsrechtlichen Perspektive. Sie warnt vor irreführender Werbung durch „AI-Washing“ – also dem Verschleiern des KI-Ursprungs von Inhalten. Eine klare Kennzeichnung ist somit nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein Gebot der Fairness gegenüber Verbrauchern und Wettbewerbern. Die ersten Verbote der KI-Verordnung, etwa für Social-Scoring-Systeme, gelten bereits seit Februar 2025. Weitere Regelungsbereiche werden bis 2027 schrittweise wirksam. Diese Übergangsphase gibt Unternehmen Zeit zur Anpassung, birgt aber auch Rechtsunsicherheit.
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