KASSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Verwaltungsgericht Kassel hat entschieden, dass die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Prüfungsleistungen eine besonders schwere Täuschung darstellt. Zwei Studenten der Universität Kassel wurden aufgrund der Verwendung von KI in ihren Arbeiten von der Prüfungswiederholung ausgeschlossen. Das Gericht stellte fest, dass die KI-Nutzung ohne Kennzeichnung gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstößt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Kassel wirft ein Schlaglicht auf die zunehmende Problematik der Nutzung von Künstlicher Intelligenz in akademischen Prüfungen. In zwei Fällen an der Universität Kassel wurde festgestellt, dass Studenten KI-Technologien in erheblichem Umfang für ihre Prüfungsleistungen eingesetzt hatten. Während einer der Studenten die Nutzung selbst zugab, wurde im anderen Fall die Diskrepanz zwischen schriftlicher und mündlicher Darstellung als Indiz für den KI-Einsatz gewertet.
Das Gericht stellte klar, dass die Nutzung von KI ohne entsprechende Kennzeichnung einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis darstellt. Die Prüfungsordnungen der Universität sehen ein Verbot unerlaubter fremder Hilfe vor, das sich nicht nur auf menschliche Unterstützung beschränkt. Die Universität Kassel hatte die beiden betroffenen Studenten von der Wiederholung der Prüfungen ausgeschlossen, was nun gerichtlich bestätigt wurde.
Ein zentraler Punkt der Entscheidung war die Unterscheidung zwischen der klassischen Quellenrecherche und der Nutzung von KI. Während bei der traditionellen Recherche eine eigenständige Auswertung und Interpretation der Quellen erfolgt, entfällt dieser Prozess bei der KI-Nutzung. Zudem wird die KI nicht als Quelle angegeben, was die Nachvollziehbarkeit und Transparenz der wissenschaftlichen Arbeit beeinträchtigt.
Das Gericht hat zudem Indizien benannt, die auf eine KI-Nutzung in Prüfungsleistungen hindeuten können. Dazu gehören häufig gewählte, sich wiederholende positiv wertende Formulierungen sowie wiederholende Zusammenfassungen. Diese Merkmale sind typisch für KI-generierte Texte und können als Hinweis auf eine unerlaubte Nutzung dienen.
Die Entscheidung des VG Kassel könnte weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit KI in der akademischen Welt haben. Hochschulen könnten künftig gezwungen sein, klare Richtlinien zur Nutzung von KI in Prüfungen zu entwickeln. Dies könnte auch die Frage aufwerfen, inwieweit KI als unterstützendes Werkzeug in der akademischen Ausbildung akzeptiert werden kann, ohne die Integrität der Prüfungsleistungen zu gefährden.
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