ERFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Thüringen will mit einem neuen Energiegesetz Kommunen stärker an Erträgen aus Wind- und Solarstrom beteiligen. Energieminister Tilo Kummer kündigte an, dass Städte und Gemeinden künftig selbst in Energieerzeugung einsteigen können, statt dass Gewinne vor allem bei Konzernen landen. Gleichzeitig soll der Strombedarf bis 2045 deutlich wachsen, getrieben durch Wärmepumpen, E-Mobilität und große Rechenzentren. Pilotprojekte und neue Regeln für Reservekraftwerke sollen Versorgungssicherheit und Finanzierung zusammenbringen.

Thüringer Energiegesetz: Kommunen sollen von Wind- und Solarprojekten profitieren
Thüringer Energiegesetz: Kommunen sollen von Wind- und Solarprojekten profitieren (Foto: IT BOLTWISE)
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Thüringen setzt zur Energiewende auf ein politisches Detail, das in der Praxis oft über Erfolg oder Akzeptanz entscheidet: Wer trägt Investitionsrisiken, und wer profitiert von den Erlösen? Energieminister Tilo Kummer kündigte in Erfurt ein neues Thüringer Energiegesetz an, mit dem die Stromproduktion im Freistaat angekurbelt und die Beteiligung der Kommunen erhöht werden soll. Hintergrund ist, dass sich der Strombedarf nach Prognosen in den kommenden zwei Jahrzehnten nahezu verdoppeln könnte. Treiber sind mehr Wärmepumpen, Elektromobilität und große Rechenzentren – also eine Mischung aus Gebäudeelektrifizierung, Infrastrukturwachstum und Rechenzentrumsdemand.

Technisch ist die Stoßrichtung klar: Mehr Erzeugung aus Wind und Solar ist nicht nur eine Frage von Kapazitäten, sondern auch von Netzstabilität und Einsatzplanung. Thüringen plant, die Transformation über eine stärkere lokale Kapital- und Ergebnisbeteiligung zu flankieren, damit Kommunen leichter in eigene Projekte einsteigen können. Bisher, so das Argument aus der Politik, landen Einnahmen vor allem bei Konzernen; konkrete Gewinnchancen bestünden eher bei Stadtwerken, nicht aber bei Städten und Gemeinden. Das neue Regelwerk soll daher einen Rahmen schaffen, in dem Kommunen Windräder und Solaranlagen auf eigene Rechnung errichten können – einschließlich der Frage, wie Pilotmodelle ablaufen und was sich daraus für Skalierung ableitet.

Ein zentraler Hebel sind Reservekonzepte, denn erneuerbare Erzeugung ist volatil. Kummer verwies darauf, dass Thüringen bei Reservekraftwerken stärker auf Biomasse setzen wolle – insbesondere auf die Verwertung von Holz. Damit positioniert sich das Land implizit gegenüber dem bundesweiten Ansatz, der in der Praxis häufig andere Technologiepfade begünstigt. Der technische Vergleich liegt auf der Hand: Während Wind und Photovoltaik wetterabhängig sind, kann Biomasse als regelbare Komponente dienen, um Versorgungslücken zu überbrücken. Für Kommunen ist das auch deshalb relevant, weil es die Planungs- und Betriebssicherheit in den Projekten beeinflusst – ein Punkt, der bei der Akzeptanz häufig direkt spürbar wird.

Marktseitig ist die Initiative vor allem als Reaktion auf ein wiederkehrendes Verteilungsproblem einzuordnen: In vielen Regionen profitieren lokale Gemeinden nur begrenzt von den Wertschöpfungseffekten, obwohl Flächen, Netzdienstleistungen und Akzeptanzaufbau lokal entstehen. Kummer spricht von „gefesselten Händen und Füßen“ und betont, dass Energiepolitik bundespolitisch geprägt ist. Zugleich soll Thüringen innerhalb dieses Rahmens aktiver gestalten. In anderen Bundesländern und auf Bundesebene wird die lokale Wertschöpfung ebenfalls diskutiert, etwa über Beteiligungsmodelle, Abgabenmechanismen oder Investitionsangebote an lokale Akteure. Der Unterschied im Thüringer Ansatz liegt darin, dass die Kommune nicht nur als Empfänger von Abgaben auftreten soll, sondern als potenzieller Mitunternehmer der Erzeugung.

Ergänzend geht es um die Ausgestaltung der Ergebnisbeteiligung: Geplant sind Überlegungen, die bestehende Abgabe, die Betreiber von Windrädern an Kommunen zahlen, von 0,2 Cent auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde anzuheben. Darüber hinaus sollen Kommunen künftig auch an Erträgen aus Solarstrom profitieren, insbesondere aus großen Freiflächenanlagen. Experten aus dem Bereich kommunaler Energieversorgung haben in solchen Debatten regelmäßig auf zwei Risiken hingewiesen: Erstens müssen Beteiligungsmechanismen langfristig kalkulierbar sein, damit Kommunen Projekte nicht „überversprechen“ oder finanzielle Lücken erleben. Zweitens braucht es verlässliche Regeln, um Konflikte zwischen Flächeneigentümern, Netzbetreibern und Projektträgern zu minimieren.

Historisch betrachtet knüpft der Vorstoß an eine alte Energiepolitik-Debatte an: Schon in den frühen Jahren der Erneuerbaren drehte sich viel um lokale Wertschöpfung, etwa über Bürgerenergie, kommunale Stadtwerke oder Pachtmodelle. In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Marktbild aber verändert. Große Projektentwickler und integrierte Energieunternehmen haben vielerorts die Skalenvorteile für Wind und Solar genutzt, während Kommunen ohne eigene Stadtwerke häufig nur indirekt profitieren konnten. Dass der Minister nun explizit Pilotprojekte startet, passt zu dieser Entwicklung: Man will nicht nur ein Gesetz formulieren, sondern durch praktische Umsetzungen zeigen, wie sich „Ängste abbauen“ und zugleich nachvollziehbar gestalten lässt, wem es tatsächlich nützt.

Für die technische Umsetzung dürfte dabei entscheidend sein, wie die Beteiligungslogik praktisch in Verträge übersetzt wird. Kommunen, die Wind- und Solaranlagen auf eigene Rechnung betreiben, müssen kaufmännische, regulatorische und operative Kompetenzen aufbauen oder einkaufen. Dazu gehören Fragen zu Betriebsführung, Wartung, Netzanschluss, Einspeiseprognosen und nicht zuletzt zu Risikoteilung bei Strompreis- und Wettervolatilität. Ein Pilotansatz kann helfen, diese Schnittstellen zu standardisieren: etwa indem der Betrieb von Reservekapazitäten (z. B. auf Basis von Biomasse) organisatorisch klar verknüpft wird mit den Erzeugungsprofilen aus Wind und Solar. Gleichzeitig wäre ein klares Monitoring sinnvoll, um später übertragbare Kennzahlen zu erheben.

Regulatorisch bewegt sich Thüringen in einem komplexen Spannungsfeld. Einerseits ist die Landesgesetzgebung betroffen von bundesrechtlichen Vorgaben zur Netzregulierung, zum Strommarktdesign und zu Emissions- bzw. Genehmigungsregeln. Andererseits verfolgt das Land das Ziel, die Versorgung bezahlbar und krisensicherer zu machen. Diese Kombination ist besonders relevant in Zeiten, in denen Preisschwankungen und Lieferkettenrisiken politisch nachwirken. Für Unternehmen und kommunale Gesellschaften bedeutet das: Sie müssen Compliance früh mitdenken – sowohl bei Genehmigungen als auch bei Vertragswerken für Beteiligungs- und Abgabenmechanismen. Datenschutz ist zwar nicht der Kern der Energiefrage, spielt aber indirekt eine Rolle, wenn Betriebsdaten, Bürgerkontakte oder administrative Vorgänge digitalisiert und gespeichert werden.

Ausblickend ist der Zeitplan ambitioniert: Das neue Gesetz soll spätestens Anfang nächsten Jahres dem Landtag vorliegen. Parallel soll die Zahl der notwendigen Windräder und Solaranlagen deutlich steigen. Die bereits genannte Prognose der Hochschule Nordhausen untermauert den Druck: Der Strombedarf soll bis 2045 von rund 11,5 auf 24,0 Terrawattstunden steigen, während die Leistung aus Windkraft- und Solaranlagen verdreifacht werden müsste. Damit wird der Wettbewerbsdruck auf Projektentwicklung und Finanzierung höher. Für Entwickler und Stadtwerke öffnet Thüringen potenziell neue Geschäftsfelder rund um Projektstrukturierung, Betrieb von Reservekonzepten und Beteiligungsmodelle – sofern die Pilotprojekte robuste Muster liefern, die bundes- und finanzmarktkompatibel sind.

Für die Branche kann die politische Richtung auch strategische Auswirkungen haben: Wenn Kommunen stärker als Projektträger auftreten, verschieben sich Entscheidungsprozesse und Beschaffungslogiken, und es entstehen neue Schnittstellen zwischen kommunaler Verwaltung, Netzakteuren und Technologieanbietern. Unternehmen sollten deshalb prüfen, ob ihre Angebote bereits für kommunale Betreiber-Modelle ausgelegt sind, etwa in Bezug auf Reporting, Risikotransparenz und Betriebsführung. Gleichzeitig dürfte der Ansatz der Biomasse-Reserve die Diskussion über nachhaltige Beschaffung weiter anheizen, weil Herkunft, Verfügbarkeit und Nachhaltigkeitsnachweise zu den entscheidenden Faktoren werden. Insgesamt setzt Thüringen damit auf eine Mischung aus wirtschaftlicher Anreizsetzung und technischer Flankierung – mit dem Ziel, die Energiewende lokal spürbar zu machen und zugleich die Versorgungssicherheit im Betrieb abzusichern.


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