BONN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesnetzagentur hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen Steam eröffnet und prüft, ob Valve zentrale Sorgfaltspflichten nach dem Digital Services Act einhält. Im Mittelpunkt steht, ob Meldungen zu problematischen Inhalten ausreichend bearbeitet und Beschwerden nachvollziehbar in Entscheidungen überführt werden. Auslöser war unter anderem ein Spiel, das nach öffentlichen Protesten entfernt bzw. angepasst wurde, bei dem die Behörde jedoch fehlende Informationen über die Bearbeitung kritisiert. Parallel erhält Valve auch kartellrechtlich juristischen Gegenwind aus den Niederlanden.

Bundesnetzagentur prüft Steam wegen möglicher DSA-Verstöße
Bundesnetzagentur prüft Steam wegen möglicher DSA-Verstöße (Foto: IT BOLTWISE)
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Die jüngste Entscheidung der Bundesnetzagentur zeigt, wie ernst die Umstellung auf den Digital Services Act (DSA) in der Praxis genommen wird: Nicht nur neue Lösch- oder Filtermechanismen rücken in den Fokus, sondern die nachweisbare Prozessqualität hinter dem sogenannten Trust-and-Safety-Betrieb. Konkret hat die Behörde ein formelles Untersuchungsverfahren gegen Steam, den von Valve betriebenen digitalen Marktplatz, als zuständiger Digital Services Coordinator (DSC) eingeleitet. Damit verbindet sich ein messbarer Prüfauftrag: Valve muss belegen, dass Meldungen zu illegalen oder schädlichen Inhalten strukturell aufgenommen, bewertet und in nachvollziehbare Entscheidungen überführt werden.

Aus technischer Sicht betrifft das vor allem die Kette vom Eingang einer Beschwerde bis zur finalen Maßnahme. Der DSA verlangt keine reine „Reaktion nach Gefühl“, sondern definierte Verfahren, die auch bei hoher Meldedichte konsistent bleiben. Die Bundesnetzagentur richtet ihr Augenmerk daher auf Melde- und Beschwerdemechanismen und die Frage, ob die Plattform auf eingehende Informationen tatsächlich reagiert. Besonders relevant ist dabei die Abgrenzung zwischen vorübergehender Anpassung nach öffentlicher Kritik und einem robusten, vorab funktionierenden Prüfprozess. Denn wenn Beschwerden zwar eingehen, aber nicht zu überprüfbaren Entscheidungen führen, entsteht ein Compliance-Gap.

Als Auslöser wird ein Spiel genannt, das nach Berichten offenbar rassistische Gewalt bzw. versklavungsbezogene Simulationen darstellte. Der Entwickler habe den Titel nach öffentlichen Protesten zurückgezogen und modifiziert. Die zentrale Kritik der Behörde lautet jedoch, dass Steam keinerlei Hinweise darauf gegeben habe, den Inhalt trotz eingegangener Beschwerden geprüft oder eine Entscheidung getroffen zu haben. Genau hier wird die praktische Herausforderung sichtbar: Digitale Plattformen müssen nicht nur Inhalte verwalten, sondern auch Ereignisse wie Meldungen, Prüfstände, Ticketverläufe und Ergebnisentscheidungen so dokumentieren, dass sie im Prüfverfahren plausibel werden.

In der Markt- und Wettbewerbsdimension kommt hinzu, dass sich Valve nicht nur regulatorisch, sondern auch kartellrechtlich unter Druck sieht. Parallel zu den deutschen Schritten hat die Stiftung Consumer Competition Claims (CCC) in den Niederlanden ein Vorverfahren angestoßen. Der Kernvorwurf lautet Missbrauch von Marktmacht, wobei der Marktanteil von Steam auf rund 85 Prozent geschätzt wird. Besonders im Visier stehen Meistbegünstigungsklauseln (MFN), die Entwicklern untersagen sollen, ihre Spiele auf anderen Plattformen günstiger anzubieten. Außerdem wird die verpflichtende Nutzung des Steam-Wallets kritisiert, was aus Sicht der Kläger die Verhandlungsspielräume der Anbieter reduziert.

Dass diese Streitpunkte nicht isoliert sind, unterstreicht die internationale Klagewelle gegen Valves Geschäftsmodell. In Großbritannien wurde im Januar 2026 eine Sammelklage über umgerechnet rund 760 Millionen Euro zugelassen; in den USA läuft seit 2024 ein Verfahren zu Steams Preispolitik; und in der EU wurden bereits zwischen 2021 und 2023 Strafen wegen Geo-Blocking gegen Valve verhängt. Valve weist die Vorwürfe wettbewerbswidrigen Verhaltens zurück, kann nun jedoch auch auf Basis konkreter Prozessinformationen aus dem DSA-Kontext Stellung nehmen. Branchenjuristen betonen sinngemäß, dass Regulierungs- und Kartellrecht zunehmend dieselben internen „Beweisketten“ verlangen: Was eine Plattform tut, muss nicht nur wirksam, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert sein.

Historisch betrachtet zeigt sich ein wiederkehrendes Muster: Plattformregulierung begann oft mit punktuellen Eingriffen, etwa bei sichtbaren Missständen, und entwickelte sich dann zu Anforderungen an systematische Governance. Der DSA folgt dieser Linie, indem er Sorgfaltspflichten, Transparenz und strukturiertes Risikomanagement stärker in den Mittelpunkt rückt. Für Unternehmen bedeutet das, dass Compliance nicht mehr als einmalige Rechtsprüfung verstanden werden kann, sondern als kontinuierlicher Betriebsprozess. Im Vergleich zu generischer Cloud- oder IT-Sicherheit geht es hier weniger um die reine technische Umsetzung als um die Nachweisfähigkeit: Logs, Zuständigkeiten, Eskalationspfade und Ergebnisbegründungen werden zur eigentlichen Währung in Prüfverfahren.

Für die nächsten Monate ist entscheidend, wie die Bundesnetzagentur die „systemischen Mängel“ bewertet, also ob es sich um Einzelfälle handelt oder um wiederkehrende Schwächen in der Bearbeitung von Meldungen. Gelten die Mechanismen als unzureichend, drohen Anordnungen oder empfindliche Geldstrafen. Für Entwickler, Publisher und auch andere Plattformen wie App-Ökosysteme (z. B. über vergleichbare Mechanismen in großen Marktplätzen) dürfte daraus ein Wettbewerbseffekt entstehen: Wer seine Prüf- und Beschwerdeprozesse sauber operationalisiert, senkt nicht nur Rechtsrisiken, sondern gewinnt auch schneller Vertrauen bei Plattformpartnern. Gleichzeitig wird es für mittelgroße Unternehmen wichtiger, Sicherheits- und Moderationsprozesse so auszurichten, dass sie bei Audits standhalten.

Der Ausblick ist damit klar: Der DSA treibt die Professionalisierung von Content-Moderation, Beschwerdesystemen und Dokumentation entlang messbarer Qualitätskriterien voran. In Kombination mit kartellrechtlichen Verfahren entsteht ein doppelter Bewertungsrahmen für Plattformen – einmal hinsichtlich fairnessbezogener Geschäftsbedingungen und zugleich hinsichtlich rechtskonformer Umgangsweisen mit problematischen Inhalten. Wer als Anbieter oder Marketplace-Operator künftig neue Regeln implementiert, sollte daher frühzeitig auf Architektur- und Prozessfragen setzen, etwa auf Rollenmodelle, Ticket-SLAs, Qualitätsmetriken und eine konsistente Datenhaltung für Prüfzwecke. Die nächsten Entscheidungen werden zeigen, ob die Behörden in erster Linie operative Defizite adressieren oder ob sie auch die zugrunde liegenden Governance-Designs von Plattformen enger regulieren.


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