BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die geplante Attestpflicht bei Krankschreibungen soll künftig schon ab dem ersten Krankheitstag gelten. Gleichzeitig soll die telefonische Krankschreibung aus der Pandemiezeit komplett durch eine Videosprechstunde ersetzt werden. Bundeskanzler Merz verbindet die Reform mit hohen Krankenständen und einem behaupteten Wettbewerbsnachteil. Ärzteverbände und Gewerkschaften warnen dagegen vor Überlastung der Praxen und sehen darin Misstrauen gegenüber Beschäftigten.

Die politische Richtung ist klar: Wer krank ist, soll künftig schneller nachweisen, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bestätigt wurde. Nach den vorliegenden Plänen soll die Attestpflicht bei Krankschreibungen nicht mehr erst ab dem vierten Tag greifen, sondern bereits ab dem ersten Krankheitstag. Als Begründung verweist die Regierung auf anhaltend hohe Fehlzeiten und leitet daraus einen Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaft ab. Laut DAK-Krankenkasse lag der Durchschnitt 2025 bei 19,5 Fehltagen pro Versichertem; Baden-Württemberg erzielte mit 16,6 Tagen den niedrigsten Wert. In der Praxis erhöht das den Druck, Fälle sehr früh zu dokumentieren – und genau hier entzündet sich der Streit.
Technisch gedacht ist das im Kern ein Change im Prozessdesign zwischen Arbeitgeber, gesetzlicher Krankenversicherung, ärztlicher Versorgung und Beschäftigten. Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, soll vollständig entfallen; stattdessen soll die Videosprechstunde als digitaler Ersatz dienen. Damit wandert ein Teil der Prüfung in ein telemedizinisches Setting: Arzt und Patient müssten vor der Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über eine Videoanbindung den relevanten klinischen Eindruck gewinnen. Für Unternehmen bedeutet das vor allem: HR-Workflows müssen den kürzeren zeitlichen Korridor zwischen Abwesenheitsmeldung und Attestnachweis abbilden. Gleichzeitig steigt die Bedeutung revisionsfester Dokumentation, um im Streitfall (oder bei Prüfungen) belastbare Nachweise vorlegen zu können.
Der Markt- und Stakeholderkonflikt ist dabei vorhersehbar und ähnelt in der Logik technologischer Rollouts: Was aus Sicht der Politik „Kontroll- und Rechtssicherheit“ heißt, wirkt aus Sicht der Versorgung als zusätzlicher Taktgeber für Terminvolumen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bezeichnet das Vorhaben Berichten zufolge als „unsinnig“, weil dadurch zusätzliche Kontakte früher erforderlich werden. Der Hausärzteverband warnt vor einer Überlastung der Praxen: Wenn Millionen Beschäftigte künftig früher ein Attest benötigen, steigt die Zahl der Ausnahmetermine, während die Kapazitäten in vielen Regionen ohnehin knapp sind. Auch ver.di kritisiert die Maßnahme als Signal fehlenden Vertrauens. Demgegenüber sehen Arbeitgeberverbände Vorteile, insbesondere weil sich Fehlzeiten besser steuern und die Plausibilisierung im Unternehmen verbessern ließe.
Ein Blick über Deutschland hinaus zeigt, dass digitale Wege zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht völlig neu sind, aber unterschiedlich ausgestaltet werden. In anderen europäischen Systemen werden häufig telemedizinische Elemente genutzt, um kurze Zeitfenster zu überbrücken; in der Ausgestaltung unterscheiden sich jedoch die Nachweispflichten und die Rollenverteilung zwischen ärztlicher Entscheidung und Unternehmensdokumentation. Genau darin liegt die „Vergleichsfolie“: Deutschland will die Pandemie-Mechanik (Telefon) durch eine stärker standardisierte digitale Interaktion (Video) ersetzen. Historisch betrachtet hängt die Akzeptanz solcher Übergänge stark davon ab, ob die digitale Behandlung als Qualitätsgespräch wahrgenommen wird und ob sie in die Versorgungspfade passt. Für Unternehmen entsteht dadurch ein CIO-/CISO-Thema: Nicht nur HR-Prozesse müssen funktionieren, auch Datenflüsse müssen DSGVO-konform abgesichert sein – inklusive Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten und einer sauberen Rollen- und Berechtigungsmatrix.
Praktisch wird es für Betriebe zudem dadurch komplizierter, dass es nicht bei einer „one size fits all“-Regel bleibt. Trotz bundesweiter Verschärfung bleibt laut den Plänen ein Hintertürchen: Auf Betriebsebene sollen eigene Regelungen möglich sein, etwa längere Fristen ohne Attest. Zusätzlich wird eine sogenannte Teilkrankschreibung vorbereitet, die stundenweise Arbeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen ermöglichen soll. Parallel ist eine Verschärfung des Strafrechts für falsche Krankschreibungen vorgesehen. Diese Kombination verändert das gesamte Steuerungsmodell für Personaleinsatzplanung, Schichtsysteme und Vertretungslogik: HR muss künftig häufiger zwischen vollständiger Arbeitsunfähigkeit und teilweiser Leistungsfähigkeit unterscheiden und entsprechende Nachweise strukturiert erfassen. Aus Expertensicht ist deshalb entscheidend, dass Software und Workflows nicht nur „Formulare“ verwalten, sondern den Statuswechsel zwischen Krankheit, teilweiser Leistungsfähigkeit und Genesung in einer belastbaren Historie abbilden.
Wie geht man damit jetzt um, ohne in Überkomplexität zu verfallen? Unternehmen brauchen für die Reform vor allem zwei Dinge: erstens klar definierte interne Prozesse, die den neuen frühen Nachweiszeitpunkt operationalisieren, und zweitens eine rechtssichere Dokumentation, die sowohl die organisatorische Abwicklung als auch datenschutzrechtliche Anforderungen erfüllt. Gleichzeitig sollten sie ihre Kommunikationsstrategie anpassen: Beschäftigte müssen verstehen, warum sich der Zeitrahmen ändert und wie digitale Wege wie die Videosprechstunde dabei eine Rolle spielen. Die technische Vergleichsentscheidung „Papier vs. digitale Nachweise“ ist dabei nicht nur organisatorisch, sondern auch sicherheitsrelevant. Für die Zukunft ist außerdem zu erwarten, dass sich telemedizinische Schnittstellen und Arbeitgeber-Integrationen weiterentwickeln: Sobald Teilkrankschreibung und digitale Attestwege stärker greifen, steigt der Bedarf an standardisierten Schnittstellen, Audit-Trails und automatisierten Plausibilisierungen. Unterm Strich entscheidet sich damit nicht nur der Streit über Bürokratie, sondern auch, wie schnell deutsche Unternehmen ihre HR-IT und Compliance-Architektur auf neue, datenintensive Prozesse ausrichten.
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