BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die große Koalition will ab 2027 die Krankmeldung neu regeln und damit die telefonische Krankschreibung abschaffen. Gleichzeitig wird das Steuerpaket mit rund 10 Milliarden Euro jährlicher Entlastung über Gegenfinanzierung über Reichensteuern sowie neue Abgaben verzahnt. Zusätzlich verschärft die Regierung die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und ändert arbeitsrechtliche Standardpraxis bei Befristungen. Für Unternehmen heißt das: Vertrags- und HR-Prozesse müssen kurzfristig auditierbar, rechtskonform und datenschutzfest umgestellt werden.

Die Debatte um das Reformpaket der großen Koalition verlagert sich ab sofort von Parteitagen und Pressemitteilungen in die Praxis der Personalabteilungen. Das Paket, das Anfang Juli verabschiedet wurde, greift nach eigenen Angaben tief in Steuerpolitik, Arbeitsrecht und Sozialsysteme ein und soll schrittweise ab 2027 greifen. Während Kanzler Friedrich Merz eine positive wirtschaftliche Entwicklung in Aussicht stellt, trifft ausgerechnet ein klassisches HR-Thema auf breiten Widerstand: die neue Meldepflicht bei Arbeitsunfähigkeit. Ab dem ersten Krankheitstag soll eine ärztliche Bescheinigung nötig sein, telefonische Krankschreibungen werden gestrichen.
Technisch betrachtet ist die Änderung weniger „medizinisch“ als „prozessual“. Unternehmen müssen ab 2027 ihre Arbeitsunfähigkeits-Workflows so umbauen, dass der Eingang einer ärztlichen Bescheinigung ab Tag eins zuverlässig dokumentiert, in HR-Systeme eingespielt und im Zweifel revisionssicher nachgehalten wird. Das wirkt sich auf Ticketing, Krankheitsfall-Ablagen, Schnittstellen zur Lohnabrechnung und die Kommunikation mit Beschäftigten aus. In der Praxis bedeutet das: Aus „Meldung reicht“ wird „Nachweis ist Pflicht“, inklusive klarer Fristen und Verantwortlichkeiten. Gleichzeitig wird damit der Druck auf Arztpraxen und digitale Terminstrukturen erhöht, weil die Hürde zeitlich nach vorn gezogen wird.
Ökonomisch ist das Steuerpaket als Gegengewicht gedacht, bleibt aber politisch umstritten. Der Koalitionsausschuss hat sich auf eine jährliche Entlastung von rund 10 Milliarden Euro verständigt; besonders sollen kleine und mittlere Einkommen sowie Familien profitieren. Für ein Beispiel mit zwei Kindern und einem monatlichen Brutto von jeweils 3.200 Euro werden ab 2028 Einsparungen von rund 642 Euro pro Jahr genannt. Das Kindergeld soll bis dahin schrittweise auf 272 Euro monatlich steigen. Gegenfinanziert wird über eine verschärfte Reichensteuer: Ab 250.000 Euro steigt der Satz auf 45 Prozent, ab 280.000 Euro auf 47 Prozent, ergänzt um neue Abgaben wie eine Plastikabgabe sowie Anpassungen bei Tabak- und Alkoholsteuer.
Die Kehrseite liegt aus Sicht vieler Kritiker weniger im „Ob“, sondern im „Wie“ der Gegenfinanzierung und in den Verteilungswirkungen. Laut Opposition und Sozialverbänden setzt das Paket falsche Anreize, weil nicht alle Entlastungen bei allen Steuerpflichtigen ankommen. Branchenberichte weisen zudem darauf hin, dass rund 4, 58 Millionen Steuerpflichtige aufgrund geringer Einkommen gar keine Lohnsteuer zahlen und damit von der Entlastungslogik praktisch ausgeschlossen sind. Experten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bemängeln außerdem, dass der Spitzensteuersatz weiterhin zu früh greift und die kalte Progression nicht vollständig kompensiert werde. Das ist auch für Unternehmen relevant, weil es die Kaufkraft- und Beschäftigungserwartungen in den Budgetplanungen beeinflusst.
Arbeitsrechtlich kommen parallel mehrere Änderungen, die HR- und Rechtsabteilungen sehr kurzfristig betreffen. Für Befristungen wird die sachgrundlose Befristung vorübergehend bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgeweitet. Ab Januar 2027 entfällt zudem das Schriftformerfordernis für Befristungen, was digitale Prozesse und rechtssichere elektronische Nachweise aufwertet. Zahlreiche Berichtspflichten sollen gestrichen werden; gleichzeitig wird der Datenschutz auf ein EU-Mindestmaß reduziert. Hier entsteht ein Spannungsfeld zwischen Entlastung im Reporting und höherem Bedarf an sauberer Datenminimierung, Rollenklärung und Dokumentation. Wer heute Vertragsvorlagen „automatisch“ wiederverwendet, riskiert schon vor Inkrafttreten Rechtsunsicherheiten.
Auch bei der steuerlichen Behandlung wird genauer hingeschaut: Abfindungen sollen steuerlich privilegiert werden, wenn Arbeitnehmer schnell eine neue Stelle finden. Zudem sollen steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro möglich sein. Diese Detailpunkte klingen nach der Feinarbeit im Lohnbereich, sind aber für die Planung von Dienstplänen und Vergütungsmodellen entscheidend. Zeitgleich wird die Grundsicherung für Arbeitsuchende als Ersatz fürs Bürgergeld zum 1. Juli eingeführt. Die Regelsätze für Alleinstehende bleiben bei 563 Euro stabil, die Sanktionen werden aber verschärft: Wer Bewerbungen verweigert oder Maßnahmen abbricht, muss mit sofortiger Kürzung um 30 Prozent für drei Monate rechnen. Bei wiederholtem Nichterscheinen zu Terminen kann der Anspruch komplett entfallen.
Für die Umsetzung zeigt sich ein klarer Trend: mehr Verbindlichkeit, weniger Puffer. Die Neuregelung zur Krankmeldung ist dafür das sichtbarste Signal. Laut einer YouGov-Umfrage lehnen 59 Prozent der Befragten die Regelung ab; damit steigt politischer wie organisatorischer Druck auf Arbeitgeber, aber auch auf öffentliche Stellen und Arztpraxen. Unternehmen, die bereits heute digitale HR-Prozesse nutzen, können zwar schneller reagieren, müssen jedoch stärker als bisher mit Ausnahmefällen rechnen: verspätete Nachweise, abweichende Praxis-Öffnungszeiten oder Inkonsistenzen zwischen Kommunikation und Dokumentenlage. Gegenüber klassischen „Paper-first“-Abläufen braucht es außerdem ein klares Berechtigungskonzept, damit Gesundheitsdaten nur den nötigen Stellen zugänglich sind.
Im Ausblick wird zudem sichtbar, dass der Gesetzgeber nicht nur Arbeitsunfähigkeit und Lohnabrechnung adressiert, sondern das gesamte Zusammenspiel von Arbeitsmarktregeln und sozialer Flankierung neu justiert. Die Immobilienpolitik sieht ein Verbot der Verstaatlichung privater Wohnungsunternehmen vor, während eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft zur Entlastung des Marktes gegründet werden soll. In der Energiepolitik bleiben zentrale Punkte wie das Kraftwerksgesetz und Regelungen zur Gebäudemodernisierung weiter im parlamentarischen Verfahren. Für Unternehmen bedeutet das: Personalentscheidungen, Standort- und Investitionsplanung sowie Compliance mit Daten- und Nachweispflichten müssen als zusammenhängende Programme betrachtet werden. Wer seine Vertrags- und HR-Templates bis 2027 nicht daten- und rechtsgetrieben erneuert, wird den Wechselzeitraum voraussichtlich unterschätzen.
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