VIRGINIA / LONDON (IT BOLTWISE) – In einer neuen Kartellrechtsentscheidung darf Google sein Ad-Tech-Geschäft behalten, statt es zu verkaufen. Das Gericht ordnet als Abhilfemaßnahme an, dass Google exklusive Default-Platzierungsdeals beendet und bestimmte Suchdaten für Wettbewerber zugänglich machen muss. In den USA waren zuvor sowohl die Suche als auch der Werbetechnologie-Bereich jeweils als unzulässiges Monopol bewertet worden. Unklar bleibt zunächst, welche konkreten Schritte Google zur Umsetzung im Tagesgeschäft fahren muss.

Google bleibt beim Ad-Geschäft, muss aber Default-Deals und Datenzugang ändern
Google bleibt beim Ad-Geschäft, muss aber Default-Deals und Datenzugang ändern (Foto: IT BOLTWISE)
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Die US-Kartellbehörden hatten über Jahre versucht, Googles Werbe-„Maschine“ zu zerschneiden. In zwei getrennten Antitrust-Verfahren ging es zunächst um die Dominanz in der Suche und Suchwerbung, danach gezielt um das Werbetechnologie-Geschäft. Mehrere Gerichte gaben der Regierung in der Sache recht: Für die Suche stellte ein Gericht im Jahr 2024 fest, Google habe seine Marktmacht missbraucht, um die Suchindustrie und Suchanzeigen zu dominieren. Letztes Jahr kam ein weiteres Urteil hinzu, das ebenfalls zu dem Schluss führte, dass auch der Ad-Tech-Teil illegal aufgestellt war.

Entscheidend ist jedoch weniger, dass Gerichte die Rechtswidrigkeit bestätigt haben, sondern wie Abhilfemaßnahmen konkret aussehen. Denn die aktuellen Entscheidungen folgen einem Muster: Der geplante „Showdown“ über Unternehmensverkäufe wird zunehmend gegen praktische Eingriffe in Geschäftsmodelle getauscht. Im September 2025 hatte der Richter Amit Mehta im Suche-Fall zwar divestiture-orientierte Anträge der Behörde zurückgewiesen, Google durfte also Chrome und Android behalten. Gleichzeitig ordnete er Änderungen an, etwa das Ende exklusiver Default-Platzierungsabkommen und den Austausch bestimmter Suchdaten mit Wettbewerbern – auch diese Maßnahmen werden von Google angefochten.

Letzte Woche setzte das zuständige Gericht im Ad-Tech-Fall eine ähnlich ausgerichtete Linie fort. In einer Entscheidung des Bundesrichters Leonie M. Brinkema aus dem Eastern District of Virginia heißt es, Google müsse sein Werbe-Ökosystem nicht verkaufen, sondern seine Geschäftspraktiken so anpassen, dass Wettbewerber besser zum Zug kommen. Brinkema führte dabei aus, dass Google sein Ad-Geschäft behalten kann, aber die Umsetzung über Verhaltensauflagen erfolgen soll. Für die Praxis der Branche ist das ein relevanter Unterschied: Während ein Verkauf die Eigentümer- und Governance-Struktur ändert, zielen Verhaltensauflagen direkt auf Vermittlungs- und Distributionshebel ab – also auf genau jene Stellen, an denen sich Marktabschottung häufig in Transaktionen „einspeist“.

Die eigentliche Begründungsebene wurde im Ad-Tech-Verfahren bereits im April des Vorjahres gelegt; die aktuelle Entscheidung befasst sich ausdrücklich nur mit dem Remedy, also mit den Abhilfemaßnahmen. Das bedeutet: Das Gericht bewertet nicht erneut die Kernfrage der Marktstellung, sondern arbeitet an der Frage, wie sich die festgestellte Schieflage beheben lässt. Laut der Entscheidung wird Googles Vorgehen als unzulässig im Kontext der Werbetechnologie bewertet, und die neue Maßnahme soll offenbar vor allem die exklusive Verankerung im Geräte-Alltag lockern. Dazu passt auch, dass Google nach Ansicht der Regierung über exklusive Absprachen mit Geräteherstellern dafür gesorgt habe, dass die Suchmaschine in großen Teilen des Mobilmarkts als Standard vorkommt. Zusätzlich ging es um Revenue-Sharing-Vereinbarungen mit Mobilfunkanbietern: Wenn Carrier Anteile an Werbeeinnahmen erhalten, im Gegenzug aber Google als Default-Suchoption beibehalten, stabilisiert das die Rolle als de-facto Standard über lange Zeiträume.

Für Unternehmen außerhalb des direkten Google-Umfelds heißt das vor allem: Der Hebel liegt nicht nur in „besseren“ Produkten, sondern in dem, was in Betriebssystemen, Browsern und Carrier-Verträgen als Standard gesetzt wird. Wenn exklusive Default-Platzierungsdeals wegfallen sollen, kann das Wettbewerbern den Zugang erleichtern, ohne dass sie zwangsläufig sofort mit Googles Reichweite „gleichziehen“ müssen. Gleichzeitig wirkt der angeordnete Datenzugang als zweites Standbein: Je mehr Suchdaten Wettbewerber abrufen können, desto eher lassen sich Werbe- und Targeting-Modelle kalibrieren, ohne sich vollständig auf Googles Signale stützen zu müssen. Dass das Gericht in seiner mündlich bekanntgegebenen Linie „keine Details“ geliefert haben soll, wie genau Google die neue Praxis ausformt, zeigt allerdings auch die technische und organisatorische Komplexität: Default-Entscheidungen sind nicht nur Vertragsfragen, sondern auch Produkt- und Integrationsfragen in großen Client-Ökosystemen.

Google stellt die Entwicklung derweil als Erfolg dar. In dem vorliegenden Material wird Lee-Anne Mulholland, Vice President für Regulatorik bei Google, mit einer positiven Bewertung der Entscheidung zitiert: Sinngemäß betont sie, dass das Gericht den Vorschlag ablehne, Tools zu trennen, die kleinen Unternehmen helfen, neue Kunden zu erreichen und zu wachsen. Zusätzlich bleibt absehbar, dass sich der Streit in Rechtsmitteln fortsetzen dürfte, weil Google die bisherigen und nun wiederkehrenden Abhilfemaßnahmen offenbar anficht. Bis die vollständige schriftliche Begründung vorliegt, bleibt zudem der konkrete Umsetzungsrahmen eingeschränkt: Die vollständige Entscheidung soll zunächst für 14 Tage unter Verschluss bleiben, um notwendige Schwärzungen zu ermöglichen.

Für die Markt- und Technologieperspektive ist das Timing ebenfalls wichtig. Nach dem Urteil gegen die Suche und der Abzweigung in den Ad-Tech-Fall entsteht eine doppelte Dynamik: Einerseits werden die rechtlichen Grundlagen für die Feststellungen enger, weil mehrere Gerichte unabhängig voneinander zur illegalen Monopolwirkung gelangt sind. Andererseits verschiebt sich die strategische Diskussion bei der Abhilfe von „Slicing“ hin zu „Fixing“ – also zu der Frage, wie sich ein Standard-Ökosystem so umbauen lässt, dass Wettbewerb nicht nur theoretisch möglich ist, sondern in der Praxis über Default-Einstellungen und Datenflüsse stattfindet. Für Entwickler und Enterprise-Kunden bedeutet das mittelfristig vor allem: Wer heute mit Werbe- und Suchschnittstellen plant, sollte die Möglichkeit einpreisen, dass Daten- und Integrationszugänge neu geregelt werden, auch wenn der Eigentümer des Ökosystems gleich bleibt.


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