LONDON (IT BOLTWISE) – Das Finanzministerium will in Deutschland Schluss mit „Cash only“-Schildern machen. Händler, Restaurants und Dienstleister sollen zusätzlich zum Bargeld digitale Zahlungen per Karte oder Handy akzeptieren. Die Eckpunkte werden derzeit mit anderen Ministerien abgestimmt, Ziel ist eine Umsetzung im Jahr 2027. Dabei soll Bargeld weiterhin möglich bleiben, allerdings als zusätzliche Option neben dem digitalen Bezahlen.

Das Finanzministerium bringt ein Vorhaben auf den Weg, das im Alltag deutlich spürbar sein dürfte: Geschäfte, Restaurants und der Dienstleistungssektor sollen künftig neben Bargeld auch digitale Zahlungen per Karte oder Handy akzeptieren. Damit richtet sich die geplante Regel ausdrücklich gegen „Cash only“-Schilder, die bislang recht häufig in kleineren Läden, bei Spätis oder in einzelnen Restaurants zu sehen sind. Ausgangspunkt ist dabei weniger eine grundsätzliche Abkehr vom Bargeld als eine Erweiterung der Bezahloptionen – also die Frage, ob Kundinnen und Kunden im Ladenlokal zwischen bar und digital wählen können, ohne beim Bezahlen vor verschlossenen Möglichkeiten zu stehen.
Technisch und organisatorisch ist das Vorhaben in der Praxis vor allem eine Pflicht zur Prozess-Integration: Wer Waren oder Dienstleistungen unmittelbar vor Ort verkauft, muss eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Laut Eckpunkten soll der Händler selbst entscheiden können, welches Verfahren er nutzt, sofern es sich um „am Markt verfügbare und gebräuchliche digitale Bezahlverfahren“ handelt. Mindestens soll aber ein europäisches Verfahren akzeptiert werden, damit nicht nur einzelne proprietäre Wege zählen. Für die Kosten- und Preislogik ist ebenfalls eine Entlastung vorgesehen: Umsatzgrenzen und Zusatzkosten sollen nicht eingeführt werden, wodurch sich die Regelung auch gegen ein Modell richtet, bei dem digitale Zahlungsmöglichkeiten erst ab bestimmten Beträgen wirtschaftlich „lohnend“ werden.
Damit verschiebt sich der Rahmen, in dem Zahlung aktuell oft stattfindet. Bereits heute ist bargeldloses Bezahlen laut Bundesbank in vielen Alltagskontexten auf dem Vormarsch: Im vergangenen Jahr entfielen 55 Prozent der Transaktionen auf bargeldlose Vorgänge, gemessen am Transaktionsvolumen steigt der Wert. Besonders präsent ist dabei die Debitkarte: 26 Prozent der Transaktionen wurden über die Debitkarte abgewickelt, meist über die Girocard, die häufig noch als EC-Karte bezeichnet wird. Gleichzeitig zeigt die Verteilung aber auch eine klare Persistenz von Bargeld: In 45 Prozent der Transaktionen griffen Bürgerinnen und Bürger zu Banknoten und Münzen. Ergänzend nahm mobiles Bezahlen mit Smartphone oder Smartwatch zu; es kam auf zehn Prozent der Transaktionen. Interessant ist dabei die soziodemografische Dimension: Bargeld wird vor allem von älteren Menschen genutzt, ebenso von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen sowie von Menschen mit niedrigem Einkommen oder geringer digitaler Erfahrung.
Für die Akzeptanz ist das mehr als Statistik, denn genau hier setzt die Begründung des Ministeriums an. Die Argumentation lautet: Viele Menschen wollen mit Karte bezahlen, stoßen aber in kleineren Geschäften weiterhin auf Einschränkungen – etwa darauf, dass Kartenzahlung gar nicht angeboten wird oder erst ab einem bestimmten Betrag funktioniert. Digitales Bezahlen soll zudem helfen, Finanzkriminalität einzudämmen, weil Kartenzahlungen dokumentiert werden und damit die Nachvollziehbarkeit steigt. Parallel deutet die geplante Flexibilität bei der Auswahl des Verfahrens auf ein pragmatisches Ziel hin: Es geht nicht darum, eine einzige Technik vorzuschreiben, sondern die Hürde so niedrig zu halten, dass Händler ohne langwierige Umrüstung überhaupt in die Lage versetzt werden, digitale Zahlwege anzunehmen.
Wer sich fragt, warum manche Läden bislang nicht auf Kartenzahlung setzen, bekommt in den Eckpunkten indirekt eine Kostenanalyse: Händler müssen nicht nur Lesegeräte anschaffen, sondern teils auch Transaktionsgebühren berücksichtigen. Eine Bundesbank-Analyse aus dem vergangenen Jahr wird dabei als Orientierung genannt: Besonders günstig schneiden demnach Geschäfte ab, wenn Kundinnen und Kunden per Schein und Münze zahlen oder die Girocard nutzen. Internationale Debitkarten (Visa/Mastercard) und Kreditkarten verursachen dagegen höhere Kosten. Für die technische Umsetzung bedeutet das: Der größte Hebel dürfte in vielen Betrieben weniger in der Software liegen, sondern in der Abdeckung einer Zahlungsmethodik, die für das Gebührenprofil der jeweiligen Betreiber akzeptabel ist. Hinzu kommt die logistische Seite, weil Händler ihre Abläufe beim Kassieren so anpassen müssen, dass digitale und barbasierte Zahlungen reibungslos nebeneinander funktionieren.
Offen bleibt damit die konkrete Ausgestaltung im Gesetzgebungsverfahren, das noch Zeit für Änderungen lässt. Zunächst sollen die anderen Ministerien zu den Eckpunkten Stellung nehmen, bevor überhaupt ein Gesetzentwurf geschrieben wird. Selbst danach ist eine Anpassung möglich, bis ein Beschluss im Bundestag vorliegt. Ziel des Finanzministeriums ist, dass der Entwurf noch in diesem Jahr im Kabinett beschlossen und anschließend 2027 umgesetzt wird. Wichtig für die Akzeptanz dürfte außerdem die Absicherung sein: Bezahlen mit Bargeld soll weiterhin möglich bleiben, die digitale Option kommt also zusätzlich. Gleichzeitig gibt es Ausnahmen für nichtkommerzielle Organisationen; Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsverbände sollen weiterhin nur mit Bargeld arbeiten dürfen. Für Dorffeste, Flohmärkte und ähnliche Gelegenheiten bleibt es damit bei praktischen Lösungen vor Ort – und das Ministerium will zudem prüfen, ob Härtefallregelungen nötig sind.
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