BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat Eckpunkte vorgelegt, nach denen Geschäfte, Restaurants und weitere Dienstleister ab 2027 neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten müssen. Unternehmen dürfen das Verfahren grundsätzlich selbst wählen, mindestens ein europäisches Verfahren soll jedoch akzeptiert werden. Ausnahmen betreffen unter anderem nichtkommerzielle Organisationen wie Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände. Verbände kritisieren vor allem mögliche Kosten und zusätzliche Bürokratie durch die Pflicht.

Karten- und Smartphone-Zahlung: Pflicht ab 2027 für Handel und Gastro
Karten- und Smartphone-Zahlung: Pflicht ab 2027 für Handel und Gastro (Foto: IT BOLTWISE)
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In Deutschland steht eine neue Zahlungs-Pflicht im Raum: Laut den von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) präsentierten Eckpunkten sollen Geschäfte, Restaurants und Dienstleister künftig neben Bargeld mindestens eine digitale Bezahlmöglichkeit anbieten. Die Umsetzung ist für 2027 vorgesehen, und die Regelung soll damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD konkretisieren. Der Kern ist dabei weniger ein „Zwang zur einen“ Zahlungsart, sondern eine Akzeptanzanforderung für den digitalen Kanal direkt am Ort der Bezahlung.

Technisch und operativ bleibt den Unternehmen zunächst Spielraum. In den Eckpunkten heißt es, dass grundsätzlich frei entschieden werden soll, welches digitale Bezahlverfahren angeboten wird. Gleichzeitig wird eine Mindestkomponente gesetzt: mindestens ein europäisches Verfahren muss akzeptiert werden. Für den Alltag bedeutet das typischerweise, dass Händler und Gastro-Betriebe ihre Kassen- und Terminallandschaft sowie die zugehörigen Händlerverträge so aufsetzen müssen, dass mindestens ein passendes Ökosystem technisch und vertraglich dauerhaft abgedeckt ist. Umsatzgrenzen oder zusätzliche Gebühren für Kunden sind in den Eckpunkten ausdrücklich nicht vorgesehen, wodurch sich der wirtschaftliche Druck vor allem auf die Betreiberseite verlagert.

Gleichzeitig soll Bargeld weiter akzeptiert werden. Das Ziel wird in den Eckpunkten als Wahlfreiheit für Kundinnen und Kunden beschrieben; damit sollen Konsumenten nicht auf ein einzelnes Zahlungsmittel festgelegt werden. Ausnahmen sind für nichtkommerzielle Organisationen geplant, etwa für Amateursportvereine oder Wohltätigkeitsverbände. Zudem soll geprüft werden, ob Härtefallregelungen nötig sind – eine wichtige Weichenstellung, denn gerade die Kostenstruktur im Zahlungsverkehr trifft kleinere Anbieter oft stärker als größere Ketten. Das Finanzministerium will den Gesetzentwurf noch in diesem Jahr ins Kabinett bringen und begründet die Pläne auch mit dem Kampf gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und andere Finanzkriminalität: Digitale Zahlungen würden dokumentiert und damit besser nachvollziehbar.

Hier prallen unterschiedliche Interessen aufeinander. Jana Schimke, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotellerie- und Gastronomieverbands (Dehoga), hält digitale Zahlungen längst für etabliert: Kunden setzten sie voraus. Untersuchungen, auf die sich der Verband stützt, sollen zeigen, dass mehr als 90 Prozent der Betriebe bargeldloses Bezahlen anbieten. Gleichzeitig verweist Schimke auf mögliche Kosten: Transaktionsgebühren bemessen sich derzeit prozentual am Zahlungsbetrag. Für kleine und mittlere Betriebe seien außerdem ausreichende Übergangsregelungen entscheidend, um bestehende Abläufe, Technik und Vertragsverhältnisse ohne hohen Zeitdruck umzustellen. Aus Sicht des Dehoga verschiebt sich damit die Debatte weg von der Frage „ob“ und stärker hin zur Frage „wie teuer und wie schnell“.

Auch im Handel regt sich Kritik. Ulrich Binnebößel vom Handelsverband Deutschland (HDE) argumentiert, gesetzliche Vorgaben seien unnötig, weil sie nur zusätzliche Bürokratie und Unsicherheiten schafften. Besonders problematisch sei aus seiner Sicht, dass eine einzelne Akzeptanzpflicht faktisch zu einer breiteren Kartenakzeptanz führen könne: Denn eine Akzeptanz bedeute immer auch, dass die ganze Bandbreite an Karten akzeptiert werden müsse. Das könne komplizierte Kundengespräche erzeugen, die verärgern, und zusätzlich Zeit und Geld kosten. Der HDE fordert deshalb eine Möglichkeit, Kartengebühren an Kunden weitergeben zu können – in den Eckpunkten ist das jedoch gerade nicht vorgesehen. Damit entsteht ein Spannungsfeld zwischen gesetzlich begrenzter Weitergabe von Kosten und dem wirtschaftlichen Risiko, das Händler bei steigenden Transaktionsvolumina aus neuen Akzeptanzanforderungen ableiten.

Der politische Vorschlag steht zugleich auf einem Markt, der sich bereits deutlich Richtung bargeldlose Zahlung bewegt. Im deutschen Einzelhandel entfielen laut Angaben des Handelsforschungsinstituts EHI im vergangenen Jahr 32,3 Prozent des Umsatzes auf Barzahlungen und 65,1 Prozent auf Kartenzahlungen. Beim Anteil der Transaktionen lag Bargeld mit 50,5 Prozent nur noch knapp vor der Karte, die bei 48,1 Prozent der Einkäufe genutzt wird. Der Abstand sei über die Jahre kleiner geworden, auch weil Kundinnen und Kunden zunehmend mit Smartphone oder Smartwatch bezahlen. In diesem Kontext wirkt die Pflicht für digitale Bezahlung für viele Betriebe weniger wie ein Start aus dem Stand, sondern eher wie eine Formalisierung dessen, was in der Praxis bereits erwartet wird.

Branchenstimmen ordnen die Wahlfreiheit unterschiedlich ein. Kai Hudetz vom Handelsforschungsinstitut IFH Köln betont, dass bargeldlose Bezahlmöglichkeiten im Handel längst kein Zusatzangebot mehr seien, sondern von vielen Konsumentinnen und Konsumenten als Standard erwartet würden. Gleichzeitig weist Hudetz darauf hin, dass Bargeld vor allem bei älteren Menschen weiterhin häufig bevorzugt bleibt; insofern mache die Wahlfreiheit absolut Sinn. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht die Pläne ebenfalls positiv, weil Verbraucherinnen und Verbraucher selbst bestimmen sollen, ob sie mit Karte, Smartphone oder Bargeld bezahlen. Vor dem Hintergrund der geplanten Akzeptanzpflichten für Händler und Gastronomie wird das als Stärkung der Wahlfreiheit interpretiert – allerdings bleibt die praktische Ausgestaltung entscheidend, etwa wie Unternehmen das digitale Angebot technisch integrieren und wie reibungslos es am Kassentisch funktioniert.

Für Unternehmen ergibt sich damit schon jetzt Handlungsbedarf, auch wenn die Details noch im Gesetzgebungsprozess konkretisiert werden müssen. Wer heute ausschließlich Bargeld akzeptiert oder nur ein enges Set an digitalen Wegen anbietet, muss seine Prozesse für Terminals, Abrechnung und möglicherweise auch Frontend-Workflows prüfen. Besonders wichtig wird die Übergangsplanung: Gebührenmodelle, Vertragslaufzeiten und Hardware-Generationen unterscheiden sich häufig zwischen Filialen oder Betriebsarten. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie „mindestens ein europäisches Verfahren“ in der Praxis ausgelegt und umgesetzt wird, denn genau diese Mindestanforderung dürfte über den Umfang der Umstellung mitentscheiden. Für die Branche kann das am Ende mehr sein als eine reine Zahlungsregulierung: Wenn digitale Zahlungen besser dokumentierbar sind, verändert das auch die risikotechnische Bewertung im Hintergrund und kann die Erwartungshaltung an Transparenz erhöhen.


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