LONDON (IT BOLTWISE) – Eine neue Kartellklage behauptet, Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google hätten sich auf eine Drosselung der KI-Entwicklung koordiniert. Der Vorwurf lautet, eine solche Absprache verstoße gegen Wettbewerbsrecht und könne den Nutzen für zahlende Abonnenten von ChatGPT, Claude, Grok und Gemini schmälern. Laut Klage habe die Abstimmung vor allem um den 12. September eine konkrete Form angenommen. Inwieweit die Unternehmen die Vorwürfe entkräften, bleibt zunächst offen, denn eine unmittelbare Stellungnahme blieb aus.

Kartellklage: Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google sollen KI-Tempo koordiniert gedrosselt haben
Kartellklage: Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google sollen KI-Tempo koordiniert gedrosselt haben (Foto: IT BOLTWISE)
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Die neue Klage trifft die KI-Branche an einer wunden Stelle: Nicht nur was KI-Systeme können, sondern wie schnell sie weiterentwickelt werden. In der Klageschrift wird Anthropic, OpenAI, SpaceXAI und Google mutmaßlich vorgeworfen, sich auf eine koordinierte Verlangsamung ihrer jeweiligen KI-Entwicklung geeinigt zu haben. Konkret richtet sich der Vorwurf gegen eine angebliche Abstimmung, die laut Klägern die Wirkung des Wettbewerbs aushebelt und damit den Wert reduziert, den Verbraucher für bezahlte KI-Abonnements erhalten.

Technisch klingt eine „Slowdown“-Forderung zunächst nach Governance über Sicherheit: Mehr Tests, strengere Auswertung, mehr Zeit für die Protokolle rund um Missbrauchsresistenz. Die Klage zieht daraus aber einen anderen Schluss. Sie betont, die Kläger würden nicht dagegen vorgehen, dass Unternehmen aus Sicherheitsgründen selbst Tempo herausnehmen, sondern dagegen, dass daraus ein kollektives „Shortcut“ werden soll: eine gemeinsame Zurückhaltung statt individueller Verantwortung. Damit steht auch das Wettbewerbsargument im Zentrum der Auseinandersetzung, denn eine Marktdynamik, die sich aus konkurrierenden Entscheidungen zusammensetzt, wird von den Klägern als Voraussetzung für tatsächlichen Fortschritt beschrieben.

Im Ablauf der Darstellung spielt ein spezifisches Datum eine Rolle: Die Klage verweist auf den 12. September, an dem Dario Amodei, CEO von Anthropic, einen Essay veröffentlicht habe, der für branchenweite Kooperation beim Abbremsen von Fortschritten zugunsten besserer Sicherheitsmaßnahmen wirbt. An diesem Tag hätten sich laut Klageschrift auch Sam Altman (OpenAI), Elon Musk (SpaceXAI) sowie Demis Hassabis (Google DeepMinds Mitgründer und Vorsitzender) öffentlich positiv zu den Vorschlägen geäußert. Die Klage beschreibt diese Reaktionen nicht als bloßen Austausch über Sicherheitsstandards, sondern als Indiz für eine koordinierten gemeinsamen Kurs.

Gleichzeitig behauptet die Klage, die Koordination habe nicht erst im September begonnen. Sie verweist auf eine Erklärung aus dem Juli 2026, in der demnach hochrangige Mitarbeitende mehrerer KI-Labore zusammen festgehalten hätten, dass ein „intense competitive pressure“ dazu führe, Entwicklung nicht einseitig verlangsamen zu wollen. Laut Klage rief diese Erklärung dazu auf, die Regierung zu unterstützen, um global eine Drosselung automatisierter KI-Entwicklung zu ermöglichen. Für die Kläger ist besonders dieser Mechanismus entscheidend: Wenn der Wettbewerb dazu drängt, Sicherheitshebel nicht zu ziehen, werde eine koordinierte Verzögerung so zum Mittel, um das Ergebnis zu steuern, das ansonsten durch Rivalität entstehen würde.

Die rechtliche Stoßrichtung wird in der Klage auch durch die Perspektive der Verbraucher argumentativ zugespitzt. Nach Angaben in der Klageschrift bringen vier benannte Kläger die Klage im Namen einer vorgesehenen bundesweiten Gruppe weiterer zahlender Abonnenten ein, die ChatGPT, Claude, Grok oder Gemini nutzen. Sie stellen dabei nicht primär die Sicherheitsziele infrage, sondern ziehen die Grenze bei der Form der Zusammenarbeit: Aus Sicht der Kläger sei eine wettbewerbspolitisch relevante Koordination problematisch, wenn sie das Tempo gemeinschaftlich festlegt, statt den Firmen individuelles Abwägen zu überlassen. In diesem Kontext lässt sich auch die Sorge in der Argumentation lesen, dass ein gemeinsamer Sicherheitsrhythmus den Marktwert der Angebote indirekt schmälert, weil die Innovationsgeschwindigkeit künstlich gebremst werde.

Erwartbar prallen in solchen Verfahren zwei Ebenen aufeinander: Unternehmens- und Sicherheitskommunikation versus kartellrechtliche Bewertung. Nick Rowley, der federführende Anwalt der Kläger, wird in der Berichterstattung mit den Worten zitiert: „AI will quickly spin out of human control and could kill us all if we allow AI safety and protocol … to be controlled by private self-serving agreements between the world’s most powerful ‘for profit’ technology companies, “. Zugleich ordnet Amodei den Vorschlag selbst in einen Rahmen ein, der antitrust-rechtliche Hürden thematisiert, indem er laut Quelle Hilfe durch die US-Regierung in Aussicht stellt: Es sei hilfreich, dass die Regierung diese Gespräche mediiere oder zumindest „enable“, wobei sie eine „narrow waiver“ für bestimmte Arten von Sicherheitsgesprächen ausstellen müsse. Altman betont in der Antwort auf Social Media einen anderen Weg und sagt: „we do not believe we need to wait for an antitrust exemption or legislation to begin the work of providing this confidence.“

Damit verlagert sich der Streit abseits der Labore in den politischen Raum, weil eine mögliche staatliche Flankierung rechtlich und prozessual entscheidend sein könnte. Die Klage beschreibt ausdrücklich, dass die Kläger weder dagegen wären, wenn die Unternehmen beim Kongress, im Weißen Haus oder bei anderen Behörden strengere KI-Regeln anstoßen, noch dagegen, wenn sie eine kartellrechtliche Ausnahme erbitten. Parallel dazu wird jedoch deutlich, wie schwierig so eine Kooperation mit der Bundesregierung ausfallen könnte: Präsident Donald Trump habe regulatorische Appelle zurückgewiesen und behauptet, sie seien Teil einer „conspiracy“. Er sagte außerdem, er bilde eine AI task force und werde einen „AI czar“ ernennen, allerdings ohne belastbare Details. Aus Sicht der Wettbewerbsdebatte ist das relevant, weil die reale Verfügbarkeit einer staatlich vermittelten „Schutzstruktur“ die Frage beeinflussen kann, wie eng die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen rechtlich bewertet wird.

Auch die Positionen im Kongress wirken wie ein Taktgeber für die nächsten Monate. Laut Quelle hat Sen. Josh Hawley in einer Senatsanhörung gesagt, es gebe „no world“ in dem er zustimmen würde, den „most powerful companies in the history of the world“ eine Ausnahme von den Kartellgesetzen zu geben, damit sie kollaborieren; seine Begründung lautet, dass dies Absprachen begünstigen und den Wettbewerb ersticken könnte. Für die KI-Entwicklung bedeutet das: Selbst wenn sich die Branche über Sicherheitsstandards verständigen will, ist der juristische Rahmen eng und kann die Praxis entweder in Richtung individueller Prozesse lenken oder in Richtung formalisierter, staatlich gestützter Mechanismen. Für Unternehmen, die KI-Funktionen als Abo-Angebote verkaufen, ist die Konsequenz klar: Jede Form von branchenweiter Koordination muss sehr präzise abgegrenzt werden, damit sie nicht als „substitute collective restraint“ für Wettbewerb ausgelegt wird.


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